…gemäß § 19 Abs. 4 und 5 FinStrG eine anteilige [verhältnismäßige] Wertersatzstrafe von € 40.000,00 und gemäß § 20 FinStrG für den Fall auch deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von (weiteren) achtzig Tagen verhängt worden ist. Zusätzlich wurde dem Beschuldigten der Ersatz der pauschalen Verfahrenskosten nach …
…a FinStrG, wonach ein anteiliger Kostenersatz im Ausmaß von pauschal 10% der verhängten Geldstrafe, maximal aber ein Betrag von € 500,00, festzusetzen ist. Zahlungsaufforderung: Die zusätzliche Geldstrafe, die verhältnismäßige Wertersatzstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens werden gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4…
…§ 17 Abs. 6 iVm § 19 Abs. 5 FinStrG eine verhältnismäßige Wertersatzstrafe in Höhe von € 20.000,00 und gemäß § 20 FinStrG für den Uneinbringlichkeitsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 42 Tagen auferlegt. Die vom Beschuldigten zu tragenden Verfahrenskosten wurden gemäß § 185 [Abs. 1 lit. a] FinStrG…
…Zurückverweisung der Finanzstrafsache nach § 161 Abs. 4 FinStrG hinsichtlich der noch nicht außer Streit gestellten Entscheidungsteile (Wertersatzstrafen und diesbezügliche Ersatzfreiheitsstrafen, Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe betreffend Vergehen nach § 8 Abs. 1 Z. 1 Artenhandelsgesetz) über A eine verhältnismäßige Wertersatzstrafe nach § 19 Abs. 5 FinStrG in Höhe von…
…8. Die obigen Ausführungen gelten grundsätzlich auch für eine Ausmessung einer anteiligen verhältnismäßigen Wertersatzstrafe samt diesbezüglicher Ersatzfreiheitsstrafe betreffend B. Betreffend seine Person hat der Spruchsenat in Anbetracht der von ihm festgestellten nur untergeordneten Beteiligung des Zweitbeschuldigten die Geldstrafe lediglich mit € 6.000,00, also…
…Zurückverweisung der Finanzstrafsache nach § 161 Abs. 4 FinStrG hinsichtlich der noch nicht außer Streit gestellten Entscheidungsteile (Wertersatzstrafen und diesbezügliche Ersatzfreiheitsstrafen, Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe betreffend Vergehen nach § 8 Abs. 1 Z. 1 Artenhandelsgesetz) über A eine verhältnismäßige Wertersatzstrafe nach § 19 Abs. 5 FinStrG in Höhe von…
…8. Die obigen Ausführungen gelten grundsätzlich auch für eine Ausmessung einer anteiligen verhältnismäßigen Wertersatzstrafe samt diesbezüglicher Ersatzfreiheitsstrafe betreffend B. Betreffend seine Person hat der Spruchsenat in Anbetracht der von ihm festgestellten nur untergeordneten Beteiligung des Zweitbeschuldigten die Geldstrafe lediglich mit € 6.000,00, also…
…19 [Abs. 1 und 5] FinStrG eine verhältnismäßige Wertersatzstrafe von € 6,000.000,00, davon € 3,000.000,00 auf eine Probezeit von drei Jahren bedingt, und für den Fall der Uneinbringlichkeit der Wertersatzstrafe gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von acht Monaten verhängt…
…festgesetzt werden. V. Im Übrigen wird die Beschwerde des Amtsbeauftragten gegen das B betreffende Erkenntnis des Spruchsenates als unbegründet abgewiesen. VI. Die Beschwerde des B wird mit Ausnahme der Reduktion der über ihn verhängten anteiligen verhältnismäßigen Wertersatzstrafen (Pkt. IV.2.) als unbegründet abgewiesen. VII…
…6, 19 Abs. 5 und 6 FinStrG auch ein verhältnismäßiger Wertersatz in Höhe von € 1.000,00 (in Worten: Euro eintausend) für die verfallsbedrohte Bierlieferung vom Mai 2014 (Erkenntnis des Spruchsenates, Spruchpunkt a), zweites Faktum) und für den Fall der Uneinbringlichkeit dieses Wertersatzes eine…
…Ukulelen aus dem Import von 12. Juni 2019 offenbar schon verkauft bzw. wurden nicht beschlagnahmt oder sichergestellt, sodass ein angedrohter Verfall nicht mehr vollziehbar ist und stattdessen auf eine Wertersatzstrafe zu erkennen ist. Wertersatz: Gemäß § 19 Abs. 1 lit. a FinStrG ist statt auf Verfall…
…1.050,93, festzusetzen. 7. Die genannten und oben ausführlich dargestellten Strafzumessungsgründe gelten auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafen im Falle der Uneinbringlichkeit der anteiligen verhältnismäßigen Wertersatzstrafen, wobei wiederum der Umstand der schlechten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Beschuldigten außer Ansatz zu lassen ist. 8. Die den…
…M-AG sei lediglich vorgeschoben, jedenfalls aktenwidrig sei. Angesichts der verhältnismäßig geringen möglichen Zollbeträge im Vergleich zu den hohen laufenden Betriebskosten der Gesellschaften erscheine der Vorwurf einer vorsätzlichen Abgabenhinterziehung als lebensfremd und unlogisch. Es wurde daher beantragt, das angefochtene Erkenntnis abzuändern, den Beschuldigten von allen…
…M-AG sei lediglich vorgeschoben, jedenfalls aktenwidrig sei. Angesichts der verhältnismäßig geringen möglichen Zollbeträge im Vergleich zu den hohen laufenden Betriebskosten der Gesellschaften erscheine der Vorwurf einer vorsätzlichen Abgabenhinterziehung als lebensfremd und unlogisch. Es wurde daher beantragt, das angefochtene Erkenntnis abzuändern, den Beschuldigten von allen…
…Im gegenständlichen Fall liegen weder ein objektives noch ein subjektives Missverhältnis vor, sodass der Verfall als verhältnismäßig anzusehen war. Der Wert des verfallsbedrohten Gegenstandes beträgt rund 42.000,- Euro. Der strafbestimmende Wertbetrag - also der durch die Tat bewirkte Abgabenverkürzungsbetrag - beläuft sich auf insgesamt 9.660…
…Im gegenständlichen Fall liegen weder ein objektives noch ein subjektives Missverhältnis vor, sodass der Verfall als verhältnismäßig anzusehen war. Der Wert des verfallsbedrohten Gegenstandes beträgt rund 42.000,- Euro. Der strafbestimmende Wertbetrag - also der durch die Tat bewirkte Abgabenverkürzungsbetrag - beläuft sich auf insgesamt 9.660…
…3 FinStrG), macht § 19 Abs. 5 FinStrG deutlich, dass auch bei Bemessung der Wertersatzstrafe die Strafzumessungskriterien und damit sämtliche Milderungsgründe und auch der Eigenkonsum Berücksichtigung finden müssen. Die unterschiedliche Textierung, nämlich "Bedeutung der Tat" und "den Täter treffender Vorwurf" in § 19 Abs. 5 FinStrG einerseits…
…ZPEMRK) dar. Ein derartiger Eingriff ist nur zulässig, wenn er gesetzlich vorgesehen, erforderlich und verhältnismäßig ist. Da eine Prüfung dieser Voraussetzung unterblieben ist bzw. eine nachvollziehbare Verhältnismäßigkeitsprüfung weder der Strafverfügung noch dem angefochtenen Bescheid zu entnehmen ist, erweist sich sowohl die Strafverfügung, als auch die…
…weshalb eine aussagekräftige Kalkulation nicht durchgeführt werden kann. Zumal auch kein Wareneingangsbuch geführt wurde, aus dem die Ermittlung von Kalkulationsgrundlagen in einem verhältnismäßigen Zeitaufwand möglich gewesen wäre, wird der Ansatz eines pauschalen Zuschlages als die am besten geeignete Methode angesehen. Die Anwendung der Methode der…
…grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens war die Bemessung der Wertersatzstrafe (Ermessensentscheidung). Salzburg, am 19…