… 17 Abs. 6 iVm. § 19 Abs. 5 FinStrG eine Wertersatzstrafe iHv. € 3.500,00 (Ersatzfreiheitsstrafe 20 Tage) verhängt. Die Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschal mit € 100,00 bestimmt. Aus den dem Berufungssenat vorliegenden Akten ergibt sich…
…gemäß § 19 Abs. 4 und 5 FinStrG eine anteilige [verhältnismäßige] Wertersatzstrafe von € 40.000,00 und gemäß § 20 FinStrG für den Fall auch deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von (weiteren) achtzig Tagen verhängt worden ist. Zusätzlich wurde dem Beschuldigten der Ersatz der pauschalen Verfahrenskosten nach …
…der Lage der Beschuldigten die Straffolgen geradezu als Freibrief für eigenes Delinquieren aufzufassen hätten. Ausgehend von den Verkehrswerten sind daher die bemessenen verhältnismäßigen Wertersatzstrafen bemerkenswert äußerst milde und an sich keiner weiteren Reduktion zugänglich. Ein teilweises Absehen von der Auferlegung der Wertersatzanteile in einem noch…
…a FinStrG, wonach ein anteiliger Kostenersatz im Ausmaß von pauschal 10% der verhängten Geldstrafe, maximal aber ein Betrag von € 500,00, festzusetzen ist. Zahlungsaufforderung: Die zusätzliche Geldstrafe, die verhältnismäßige Wertersatzstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens werden gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4…
…§ 17 Abs. 6 iVm § 19 Abs. 5 FinStrG eine verhältnismäßige Wertersatzstrafe in Höhe von € 20.000,00 und gemäß § 20 FinStrG für den Uneinbringlichkeitsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 42 Tagen auferlegt. Die vom Beschuldigten zu tragenden Verfahrenskosten wurden gemäß § 185 [Abs. 1 lit. a] FinStrG…
…Zurückverweisung der Finanzstrafsache nach § 161 Abs. 4 FinStrG hinsichtlich der noch nicht außer Streit gestellten Entscheidungsteile (Wertersatzstrafen und diesbezügliche Ersatzfreiheitsstrafen, Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe betreffend Vergehen nach § 8 Abs. 1 Z. 1 Artenhandelsgesetz) über A eine verhältnismäßige Wertersatzstrafe nach § 19 Abs. 5 FinStrG in Höhe von…
…8. Die obigen Ausführungen gelten grundsätzlich auch für eine Ausmessung einer anteiligen verhältnismäßigen Wertersatzstrafe samt diesbezüglicher Ersatzfreiheitsstrafe betreffend B. Betreffend seine Person hat der Spruchsenat in Anbetracht der von ihm festgestellten nur untergeordneten Beteiligung des Zweitbeschuldigten die Geldstrafe lediglich mit € 6.000,00, also…
…weshalb statt dessen eine verhältnismäßige Wertersatzstrafe - analog der Ausmessung der Geldstrafe -vorzuschreiben war. Im obgenannten Verhältnis war ebenso eine Ersatzfreiheitsstrafe für die festgesetzte Wertersatzstrafe vorzuschreiben. Die ermäßigte Wertersatzstrafe war daher unter Zugrundelegung der oben dargestellten Strafzumessungsgründe mit € 2.400,00 und die für den…
…Zurückverweisung der Finanzstrafsache nach § 161 Abs. 4 FinStrG hinsichtlich der noch nicht außer Streit gestellten Entscheidungsteile (Wertersatzstrafen und diesbezügliche Ersatzfreiheitsstrafen, Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe betreffend Vergehen nach § 8 Abs. 1 Z. 1 Artenhandelsgesetz) über A eine verhältnismäßige Wertersatzstrafe nach § 19 Abs. 5 FinStrG in Höhe von…
…8. Die obigen Ausführungen gelten grundsätzlich auch für eine Ausmessung einer anteiligen verhältnismäßigen Wertersatzstrafe samt diesbezüglicher Ersatzfreiheitsstrafe betreffend B. Betreffend seine Person hat der Spruchsenat in Anbetracht der von ihm festgestellten nur untergeordneten Beteiligung des Zweitbeschuldigten die Geldstrafe lediglich mit € 6.000,00, also…
…ist, beträgt für den Schmuggel bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages, also bis zu € 4.052,12; der Rahmen für die verhältnismäßige Wertersatzstrafe (der Verfall der geschmuggelten Ware wäre gemäß § 17 Abs. 6 FinStrG unverhältnismäßig) laut Festlegung des Erstsenates € 12.493,25 (Verkehrswert gemäß …
…19 [Abs. 1 und 5] FinStrG eine verhältnismäßige Wertersatzstrafe von € 6,000.000,00, davon € 3,000.000,00 auf eine Probezeit von drei Jahren bedingt, und für den Fall der Uneinbringlichkeit der Wertersatzstrafe gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von acht Monaten verhängt…
…versa bei Ausmessung der Wertersatzstrafe zur Anwendung gelangten, sind der gegebenen Aktenlage und auch dem Vorbringen der Parteien nicht zu entnehmen. Folgt man den obigen Ausführungen zur Ausmessung der Geldstrafe ergibt sich somit in gesamthafter Betrachtung eine verhältnismäßige Verringerung der Wertersatzstrafe aufgerundet € 30.000…
…festgesetzt werden. V. Im Übrigen wird die Beschwerde des Amtsbeauftragten gegen das B betreffende Erkenntnis des Spruchsenates als unbegründet abgewiesen. VI. Die Beschwerde des B wird mit Ausnahme der Reduktion der über ihn verhängten anteiligen verhältnismäßigen Wertersatzstrafen (Pkt. IV.2.) als unbegründet abgewiesen. VII…
…6, 19 Abs. 5 und 6 FinStrG auch ein verhältnismäßiger Wertersatz in Höhe von € 1.000,00 (in Worten: Euro eintausend) für die verfallsbedrohte Bierlieferung vom Mai 2014 (Erkenntnis des Spruchsenates, Spruchpunkt a), zweites Faktum) und für den Fall der Uneinbringlichkeit dieses Wertersatzes eine…
…Die Ersatzfreiheitsstrafe für den verhältnismäßigen Wertersatzanteil wäre unter ansich etwa mit drei Wochen zu bemessen gewesen. Da vom Erstsenat aber eine Wertersatzstrafe von € 30.000,00 ausgesprochen worden war; ist wiederum in Anbetracht des zu beachtenden Verböserungsverbotes auch hier eine verhältnismäßige Verringerung auf die…
…Ukulelen aus dem Import von 12. Juni 2019 offenbar schon verkauft bzw. wurden nicht beschlagnahmt oder sichergestellt, sodass ein angedrohter Verfall nicht mehr vollziehbar ist und stattdessen auf eine Wertersatzstrafe zu erkennen ist. Wertersatz: Gemäß § 19 Abs. 1 lit. a FinStrG ist statt auf Verfall…
…1.050,93, festzusetzen. 7. Die genannten und oben ausführlich dargestellten Strafzumessungsgründe gelten auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafen im Falle der Uneinbringlichkeit der anteiligen verhältnismäßigen Wertersatzstrafen, wobei wiederum der Umstand der schlechten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Beschuldigten außer Ansatz zu lassen ist. 8. Die den…
…und wissentlich gehandelt habe, habe er die Geldstrafe lediglich mit 9,8% der Höchststrafe festgelegt. Dies habe keinerlei general- oder spezialpräventive Wirkung. Noch krasser sei das Missverhältnis bei der verhängten Wertersatzstrafe, da diese mit lediglich 2,5 % der Höchststrafe ausgesprochen worden sei. Der Beschuldigte sei…
…insoweit gibt es aufgrund des zitierten Verböserungsverbotes für den Berufungssenat keine Alternative -, gibt es auf Grund der gegebenen Aktenlage auch kein Argument, die Ausmessung der verhältnismäßigen Wertersatzstrafe nach § 19 Abs.6 FinStrG, die er ja zu den gleichen Regeln wie die Ausmessung der Geldstrafe nach…