…OGH 22.04.1986, 2Ob574/86; VwGH 17.10.2001, 2001/16/0338). Im Zusammenhang mit unverzinslichen Gesellschafterdarlehen hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass der Gebühr nach § 33 TP 8 Abs 1 GebG die tatsächliche Zuzählung des dargeliehenen Betrages unterliegt, während bei der Gesellschaftsteuer nicht die…
…Steuerschuld entstehe mit Verwirklichung des Tatbestandes, das sei der Zeitpunkt der Leistung. Die unverzinsliche Nutzung der Gesellschafterdarlehen bzw. des der Tochtergesellschaft zur Verfügung gestellten Kapitals (in Form von Zahlungen von Rechnungen für die Tochtergesellschaft etc.) in den Jahren 2007, 2011 und 2012 erfülle den Tatbestand…
…Nutzung des Kapitalbetrages bloß stillschweigend jeweils von Jahr zu Jahr gestattet. In dem Fall, dass ein Darlehen von vornherein unverzinslich gegeben wird, ist gemäß den Vorschriften des Bewertungsgesetzes sofort auf die gesamte Laufzeit des Darlehens der kapitalisierte Betrag an Zinsersparnis der Steuer zu unterziehen. Die …
…während des Berechnungszeitraumes im Fremdvergleich hätten geleistet werden müssen. Die Steuerschuld entsteht mit Verwirklichung des Tatbestandes, das ist der Zeitpunkt der Leistung. Die unverzinsliche Nutzung der Gesellschafterdarlehen/-kredite bzw. des der Tochtergesellschaft zur Verfügung gestellten Kapitals (in Form von Zahlungen von Rechnungen für die Tochtergesellschaft…
Leistungen sind dann freiwillig, wenn sie weder auf einer im Gesellschaftsvertrag noch auf einer im Gesetz begründeten Verpflichtung, sondern auf einem anderen Rechtsgrund beruhen. Als freiwillig sind vor allem alle Leistungen anzusehen, die auf Verträgen beruhen, denen nicht der Charakter eines Gesellschaftsvertrages zukommt. Voraussetzung für…
…16 COFAG-NoAG in dem Umstand, dass Rückzahlungsansprüche verzinst werden, während Förderungen unverzinst ausbezahlt werden. Laut Erläuternder Bemerkungen zu § 16 COFAG-NoAG ergibt sich die Notwendigkeit der Verzinsung der Rückzahlungsansprüche unmittelbar aus dem Unionsrecht: "Soweit es sich um Beträge handelt, die aufgrund einer nicht vollinhaltlich…
…Organen einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich frei, zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung zu wählen (Finanzierungsfreiheit). Umfasst ist davon auch die Hingabe von verzinstem oder unverzinstem Fremdkapital durch den Anteilseigner zB in Form von Gesellschafterdarlehen. Eine Umqualifikation in steuerliches Eigenkapital kann nur dann erfolgen, wenn die allgemeinen Tatbestandsmerkmale einer…
…Beilage diesem Erkenntnis angeschlossene tabellarische Darstellung von Zins- und Tilgungsanteil der Annuität von 5.720,16 € des Zeitraumes der Zahlung von 50 Jahren wird hingewiesen. Bei dem seitens Bf behaupteten Zinssatz von 0,00 % ("unverzinst") ergäbe sich ein Kreditbetrag von 286.008,00 €…
…längstens Dezember 2013 zu liefern. Vereinbart wurde, dass die Anzahlungen bis auf weiteres unverzinst zur Verfügung gestellt werden. Tatsächlich wurden bis 2013 keine Grundstücke geliefert. Im Dezember 2013 wurde daher zu diesen vier Anzahlungen mit der W Gesellschaft m.b.H. neuerlich eine Fristverlängerung bis…
…Immobilien eingegangen, wobei die vorerst vereinbarte dreijährige Lieferfrist wiederum um drei Jahre verlängert und für die anfangs unverzinst gewährten Anzahlungen einmalig eine Verzinsung vereinbart wurde. In den Jahren des Eingehens der Verpflichtung erfolgte die vereinbarte Leistung einer Anzahlung durch die KG (= Bf.), die bei…
…also im Steuerjahr 2010 die erworbenen Wandelschuldverschreibungen und die unbezahlten Warenlieferungen der ***1*** so behandelt, als ob es sich um unverzinste Forderungen mit einer Laufzeit von neun Jahren handeln würde, welche gegenüber einer konzernfremden Gesellschaft bestehen würde und diese Forderung auf den Barwert zum 31…
…auf unbestimmte Zeit gewährt, wobei eine vorzeitige Rückzahlung jederzeit möglich war. Der Darlehensgeber verzichtete laut Darlehensvertrag ausdrücklich für 5 Kalenderjahre - bis zum 31.12.2015 - darauf, das Darlehen aufzukündigen oder fällig zu stellen. Das Darlehen war unverzinst. Der Vertrag lautet auszugsweise wie folgt: …
…zu haben und sich verpflichtet, dieses Darlehen innerhalb von drei Monaten, also bis zum 26. September 2009, unverzinst und vollständig zurückzubezahlen. Weiters ist darin ausgeführt, dass zur Besicherung dieses Darlehens eine Schuld- und Pfandbestellungsurkunde unterzeichnet worden sei. Der Bf. verpflichte sich, die letztgenannte Urkunde nur…
…zu haben und sich verpflichtet, dieses Darlehen innerhalb von drei Monaten, also bis zum 26. September 2009, unverzinst und vollständig zurückzuzahlen. Weiters ist darin ausgeführt, dass zur Besicherung dieses Darlehens eine Schuld- und Pfandbestellungsurkunde unterzeichnet worden sei. Der Bf. verpflichte sich, die letztgenannte Urkunde nur…
…Die Verbindlichkeiten an die p werden verzinst. Das Darlehen von der Beschwerdeführerin hingegen wird unverzinst über Jahre hindurch der ST zur Verfügung gestellt. Das Darlehen weist im Prüfungszeitraum 2006 - 2010 einen Darlehensstand zwischen 4.136.131,45 € und 3.400.531,82 € auf…
…des Ausgeschiedenen in den letzten drei Geschäftsjahren vor seinem Ausscheiden. Der so ermittelte Betrag ist in 36 gleichen Monatsraten beginnend mit dem dem Ausscheiden folgenden Monatsersten bar, abzugsfrei und unverzinst, jedoch wertgesichert (VPI 2000 = 100; Ausgangsbasis ist die für den Monat des Ausscheidens verlautbarte…
…Punkt VIII. (5) des Einbringungsvertrages lautet: „Die in der Einbringungsbilanz zum Einbringungsstichtag 31.12.2004 zurückbehaltene unbare Entnahme als Verbindlichkeit der Gesellschaft gegenüber den Einbringenden steht der Gesellschaft unverzinst zur Verfügung und ist nur insoweit fällig, als dass diese Verbindlichkeit nach Bezahlung sämtlicher anderen fälligen…
…da dieser den Betrag nicht flüssig unverzinst liegen habe und eine Verwertung von Vermögen jedenfalls mit Kosten und sonstigen Nachteilen wie Zinsverlust verbunden wäre. Als Beweis wurde angeführt: „im Akt liegende Erhebungen der wirtschaftlichen Verhältnisse und Einvernahme des Revisionswerbers zu Änderungen wie auf Seite 10…
…bereits 153.506,76 Euro zurückgezahlt worden. Mit Bescheid vom 19.1.2009 setzte das Finanzamt die Gesellschaftsteuer in Höhe von 3.960 Euro (396.000 x1%) fest. Im Betreff gab das Finanzamt an „Erhebung der unverzinsten Kapitalnutzung der als Passivpost eingestellten unbaren Entnahmen gemäß …
…Bescheid vom 27.11.2008 setzte das Finanzamt die Gesellschaftsteuer in Höhe von 6.182,17 Euro (618.217 x1%) fest. Im Betreff gab das Finanzamt an „Einbringung des Einzelunternehmens ****EINBRINGER****“ sowie Erhebung der unverzinsten Kapitalnutzung für die in der Bilanz eingestellten unbaren Entnahmen gem…