…B. diesen Betrag dem o.a. Abgabepflichtigen seit 14. Juni 2007 unverzinslich "bis auf weiteres" zur Verfügung gestellt hat und dass eine angemessene Verzinsung mit dem 3-Monats-EURIBOR' zuzüglich einer Marge von 0,75% anzusetzen wäre. Ergänzend vorgebracht wird nunmehr, dass die A. B…
Wenn die Bf. dazu im Vorlageantrag meint, dass die Vereinbarung der Unverzinslichkeit bis auf weiters schon alleine als auflösende Bedingung iSv § 5 BewG zu qualifizieren sei, so könnte dem zum einen im Lichte des oa. Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 30.3.1998 nicht ohne Weiteres…
…sich kein Anspruch auf Verzinsung. Es ist daher nicht denkmöglich, auf einen „Nichtanspruch“ zu verzichten. Der Vorteil der Unverzinslichkeit der unbaren Entnahme hat somit seine Wurzel unmittelbar in der Einbringung. Aus den vorgenannten Gründen liegt der Tatbestand des § 2 Abs. 4 lt c KVG nicht…
…wenn nicht besondere Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen. (2) Forderungen, die uneinbringlich sind, bleiben außer Ansatz. (3) Der Wert unverzinslicher befristeter Forderungen oder Schulden ist der Betrag, der nach Abzug von Jahreszinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen in Höhe von 5,5 v. H…
…8%, somit mit € 3.520,00 fest. Weiters setzte das Finanzamt gegenüber der Bf. als Rechtnachfolgerin der Rechtsvorgängerin unter der ErfNr. 1/2010 mit Gesellschaftsteuerbescheid vom 30. März 2010 für eine "unverzinsliche Kapitalnutzung lt. Vorhaltsbeantwortung zu Protokoll GZ 123/2009 v. Notar Dr. G…
Im Zusammenhang mit unverzinslichen Gesellschafterdarlehen hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass der Gebühr nach § 33 TP 8 Abs. 1 GebG die tatsächliche Zuzählung des dargeliehenen Betrages unterliegt, während bei der Gesellschaftsteuer nicht die Begründung der freiwilligen Übernahmsverpflichtung, sondern erst deren Erfüllung, also das tatsächliche Bewirken der…
"§ 5 (1) Die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist im Kalenderjahr mit dem gemäß Abs. 2 ermittelten Prozentsatz anzusetzen. Bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und dem gemäß Abs. 2 ermittelten Prozentsatz anzusetzen. Der Prozentsatz ist vom Bundesminister…
…Nutzungszuwendung zu berücksichtigen. 6. Das von Friedrich E*** gewährte Darlehen an die Beschwerdeführerin ist eindeutig zur Finanzierung des Bauaufwandes gewährt. Der Zinsvorteil aufgrund der unverzinslichen Darlehensgewährung ist daher als Gegenleistung für die Nutzungszuwendung zu betrachten. 7. Im vorgelagerten Verfahren, welches mit Berufungsentscheidung RV/0418-S…
…S. 125ff). Dabei geht es nicht um eine generelle Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeit aufgrund von deren Unverzinslichkeit, sondern um die Berücksichtigung der tatsächlichen Rücklöseverpflichtung. So ausgeführt wird, die steuerliche Bewertung habe im Gleichklang mit dem Unternehmensrecht zu erfolgen und da das EStG keine zwingenden Vorschriften enthalte…
…bei der M-Gesellschaft in Liechtenstein in Höhe von € 260.000.000,- aufgenommen. € 220.000.000,- davon mit 5% verzinslich und die restlichen € 40.000.000,- unverzinslich. Dieser Zinssatz wurde mit einem Supplemental Agreement vom 15.12.2009 wirksam mit 1.1…
…bei der M-Gesellschaft in Liechtenstein in Höhe von € 260.000.000,- aufgenommen. € 220.000.000,- davon mit 5% verzinslich und die restlichen € 40.000.000,- unverzinslich. Dieser Zinssatz wurde mit einem Supplemental Agreement vom 15.12.2009 wirksam mit 1.1…
…OGH 22.04.1986, 2Ob574/86; VwGH 17.10.2001, 2001/16/0338). Im Zusammenhang mit unverzinslichen Gesellschafterdarlehen hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass der Gebühr nach § 33 TP 8 Abs 1 GebG die tatsächliche Zuzählung des dargeliehenen Betrages unterliegt, während bei der Gesellschaftsteuer nicht die…
…freien Gemeindemitteln und Aufnahme eines Bankkredites durch die Gemeinde sowie Weiterleitung dieser Mittel an die Gesellschaft, teilweise in Form einer unverzinslichen Gesellschaftseinlage und teilweise in Form eines verzinslichen Gesellschafterdarlehens erfolgen. Der vorläufige Investitionsbedarf bzw. Finanzierungsplan beträgt für | Hort | € | 1.000.000,…
…welche Kriterien zusätzlich zu dieser pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung noch erforderlich seien. Das vorliegende Rechtsgeschäft beinhalte natürlich Elemente einer Schenkung, da das Darlehen ja unverzinslich sei. Das Kriterium des Fremdvergleiches gehe bei Rechtsgeschäften mit Schenkungscharakter natürlich ins Leere. Die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung wirke auf das Jahr 2007 zurück…
…Zur Überbrückung finanzieller Engpässe sei es durchaus üblich, nahen Angehörigen Darlehen, eventuell auch unverzinslich zu geben. Würden aber anstelle eines Darlehens nicht rückzahlbare Geldbeträge zugewendet, so könne darin keine Zwangsläufigkeit gesehen werden und liege daher keine außergewöhnliche Belastung vor. In der Folge brachte der Beschwerdeführer…
…Begräbnis des Arbeitnehmers, dessen (Ehe )Partners oder dessen Kinder im Sinne des § 106. 20. Der geldwerte Vorteil aus unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen, soweit der Gehaltsvorschuss oder das Arbeitgeberdarlehen den Betrag von 7 300 Euro insgesamt nicht übersteigen. 21. Der geldwerte Vorteil gemäß § 15…
…von ***SM*** (= Schwiegermutter von ***EE***) als Kommanditistin gehalten. Bereits im September 2001 wurde von den Eltern von ***EE*** ein unverzinsliches "Gesellschafter-Darlehen" an die bP ausbezahlt und später als "Verbindlichkeiten ***XY KEG***" erfasst. Seit 30.10.2002 vertritt ***EE*** die bP selbständig als alleinige…
…ertragsteuerlich anteilig direkt den Gesellschaftern zuzurechnen. Die Forderungen seien daher ertragsteuerlich anteilig direkt vom Bf. erworben. Werde, wie im gegenständlichen Fall, eine unverzinsliche Forderung unter Nominale erworben, weil sie notleidend sei, unterliege die Forderungseinziehung nicht § 27 Abs. 3 EStG 1988, weil die Forderung keine laufenden…
…Mitte 2008 ausgebaut worden. Für die Anfangsinvestitionen habe der Vater des Geschäftsführers im Jahr 2007 einen Betrag von 120.000 Euro und im Jahr 2008 von 40.000 Euro als unverzinsliches Darlehen eingeräumt. Die Darlehen seien über das Verrechnungskonto eingebucht worden, der Saldo auf diesem…
…die Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2017 als unbegründet abgewiesen. Gemäß § 5 Abs. 1 der Sachbezugswerteverordnung sei die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen im Kalenderjahr mit dem gemäß § 5 Abs. 2 der SBW-V0 ermittelten Prozentsatz anzusetzen. Die SBW-V0 unterscheide dabei nicht zwischen Darlehen…