3.3.22 Unverzinsliche und zinsverbilligte Arbeitgeberdarlehen (§ 3 Abs. 1 Z 20 EStG 1988) Rz 102: Wenn unverzinsliche und zinsverbilligte Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen den Betrag von 7.300 Euro nicht übersteigen, ist ein Zinsvorteil daraus steuerfrei. Übersteigen Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen 7.300 Euro, ist ein…
4.2.6b Zinsenersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 5 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 404/2023) Rechtslage ab 01.01.2024 Rz 207k: § 5. (1) Die jährliche Zinsenersparnis bei zinsverbilligten…
…rückwirkende Vorschreibung von Gesellschaftsteuer. Gemäss dem Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 6. Februar 1995, Z 10 5010/1-IV/10/95 unterliege der Zinsvorteil aus der Überlassung unverzinslicher Gesellschafterdarlehen der Gesellschaftsteuerpflicht nach § 2 Z 4 lit. c KVG, wobei die Steuerschuld im Zeitpunkt der…
…der S GmbH als übertragende Gesellschaft verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 25. Oktober 1995 im Firmenbuch eingetragen. Der S GmbH waren von ihren Gesellschaftern unverzinsliche Darlehen im Gesamtbetrag von S 25.000.000,-- gewährt worden. Mit Schreiben vom 26. September 1995 hatte Herr D ein…
…sollte durch Schuldübernahme erfolgen; diesbezüglich erfolgte eine privative Schuldübernahme durch Herrn J (= Berufungswerber, Bw), welche lt. BP "von 1987 bis dato einem unverzinslichen Darlehen an die Fa. W-GmbH gleichkomme, und stellt diese Unentgeltlichkeit eine freigebige Zuwendung iSd § 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG…
…dass die DG aus Freundschaft der Bw helfen wollte. Es kann daher auf Grund der Umstände des konkreten Einzelfalles jedenfalls auf einen Bereicherungswillen der DG geschlossen werden. Geht man aber von einem unverzinslichen Darlehen aus, stellt das konkrete Ausmaß der Einsparung an vergleichsweise an ein…
…Auf Grund des § 14 Abs. 3 BewG ist der Wert unverzinslicher befristeter Forderungen und Schulden der Betrag, der nach Abzug von Jahreszinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen in Höhe von 5,5 v.H. des Nennwertes bis zur Fälligkeit verbleibt. Bei Forderungen oder Schulden ist daher…
…Auf Grund des § 14 Abs. 3 BewG ist der Wert unverzinslicher befristeter Forderungen und Schulden der Betrag, der nach Abzug von Jahreszinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen in Höhe von 5,5 v.H. des Nennwertes bis zur Fälligkeit verbleibt. Bei Forderungen oder Schulden ist daher…
…Dezember 1988) der E.GmbH. ein Gesellschafter-Darlehen in Höhe von S 80,000.000,00 eingeräumt worden sei. Dieses Darlehen wurde laut beigelegter Vertragsurkunde unverzinslich und auf unbestimmte Zeit zur Verfügung gestellt. Per 31. Dezember 1990 sei sodann eine Tilgung in Höhe von S…
…Mai 1995 gab die Bw. bekannt, dass es sich bei den angezeigten Darlehensgewährungen gemäss § 33 TP 8 Abs. 4 GebG um unverzinsliche, rückzahlbare Darlehen der Gesellschafter, welche im Verhältnis ihrer übernommenen Stammeinlagen gewährt wurden, handle. 1991 wurden den Gesellschaftern Darlehen in Höhe von S 8…
…das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien folgende auszugsweise wiedergegebenen Prüfungsfeststellungen: "Seit 14. Juli 1983 ist Ö Alleingesellschafter des geprüften Unternehmens. Ö hat der Bw. unverzinsliches Kapital zur Verfügung gestellt. Gemäß § 2 Z 3 KVG stellt die zinsenlose Nutzung dieses Kapitals einen gesellschaftsteuerpflichtigen Tatbestand dar…
Gewährt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger einem in Deutschland lebenden Verwandten ein zinsenloses Darlehen, dann kann dies nicht dazu führen, dass auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 unter Berufung auf Fremdunüblichkeit einer solchen Transaktion fiktive Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen einer Besteuerung…
…200.586,33 reduziert worden sei. Die abweisende Berufungsvorentscheidung begründete das Finanzamt im Wesentlichen damit, dass bei einer von vornherein vereinbarten Unverzinslichkeit einer unbaren Entnahme eine freiwillige Leistung gemäß § 2 Z 4 KVG vorliege und dass bei der zinsenlosen Überlassung der Nutzung eines Kapitals durch…
…Bw in vielfachen Betriebsprüfungen bestätigte Bewertungsmethode. Nunmehr werde unter Hinweis auf RZ 2370 der EStR 2000, nach der unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Arbeitnehmer-Darlehen auch dann mit dem Nennbetrag zu bilanzieren seien, wenn ihnen keine bestimmte Gegenleistung der Arbeitnehmer gegenüberstehe, die Forderungsabzinsung für das Jahr…
…dass der Bw. seitens der SN.AG (Gesellschafterin von 31.7.1987 bis 30.8.1996) per 11.12.1986 die zinsenlose Nutzung eines unverzinslichen Darlehens in Höhe von S 13,000.000,00 zur Verfügung gestellt wurde. Laut Überweisungsbeleg erfolgte die Rückzahlung per 29…
…16. 7. 1991) und der S.L. (nunmehr S.B., Gesellschafterin seit 23. 9. 1992) die zinsenlose Nutzung unverzinslicher Darlehen in der Höhe von S 5,000.000,-- per 1. 3. 1991 (K.S.), S 2,200.000,-- per 25. 3. 1991 (S.H.), S…
Verzichtet die schweizerische Muttergesellschaft gegenüber ihrer österreichischen Tochtergesellschaft in fremdunüblicher Weise laufend durch zwei Jahre hindurch auf eine Verzinsung ihrer Lieferforderungen, dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet…
…B. diesen Betrag dem o.a. Abgabepflichtigen seit 14. Juni 2007 unverzinslich "bis auf weiteres" zur Verfügung gestellt hat und dass eine angemessene Verzinsung mit dem 3-Monats-EURIBOR' zuzüglich einer Marge von 0,75% anzusetzen wäre. Ergänzend vorgebracht wird nunmehr, dass die A. B…
Wenn die Bf. dazu im Vorlageantrag meint, dass die Vereinbarung der Unverzinslichkeit bis auf weiters schon alleine als auflösende Bedingung iSv § 5 BewG zu qualifizieren sei, so könnte dem zum einen im Lichte des oa. Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 30.3.1998 nicht ohne Weiteres…
…haben wir unserer damaligen (und mittlerweile auf unsere Gesellschaft als übernehmende Gesellschaft verschmolzenen Tochtergesellschaft A. V. Gesellschaft mbH unverzinsliche Treuhanddarlehen in Höhe von ATS 133.390.944,93 und ATS 5.000.000,- gewährt. Zivilrechtlicher Darlehensgeber war die E. AG, wobei es zwischen der E…