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LStR 2002 Rz 1023.3.22 Unverzinsliche und zinsverbilligte Arbeitgeberdarlehen (§ 3 Abs. 1 Z 20 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

3.3.22 Unverzinsliche und zinsverbilligte Arbeitgeberdarlehen (§ 3 Abs. 1 Z 20 EStG 1988) Rz 102: Wenn unverzinsliche und zinsverbilligte Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen den Betrag von 7.300 Euro nicht übersteigen, ist ein Zinsvorteil daraus steuerfrei. Übersteigen Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen 7.300 Euro, ist ein…

LStR 2002 Rz 2074.2.6b Zinsenersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 5 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 404/2023)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

4.2.6b Zinsenersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 5 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 404/2023) Rechtslage ab 01.01.2024 Rz 207k: § 5. (1) Die jährliche Zinsenersparnis bei zinsverbilligten…

UFSW RV/0489-W/02Bewertung eines unverzinslichen Gesellschafterdarlehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2003

…rückwirkende Vorschreibung von Gesellschaftsteuer. Gemäss dem Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 6. Februar 1995, Z 10 5010/1-IV/10/95 unterliege der Zinsvorteil aus der Überlassung unverzinslicher Gesellschafterdarlehen der Gesellschaftsteuerpflicht nach § 2 Z 4 lit. c KVG, wobei die Steuerschuld im Zeitpunkt der…

UFSW RV/0488-W/02Unverzinsliches Gesellschafterdarlehen und Zusage eines Forderungsverzichtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2003

…der S GmbH als übertragende Gesellschaft verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 25. Oktober 1995 im Firmenbuch eingetragen. Der S GmbH waren von ihren Gesellschaftern unverzinsliche Darlehen im Gesamtbetrag von S 25.000.000,-- gewährt worden. Mit Schreiben vom 26. September 1995 hatte Herr D ein…

UFSI RV/0378-I/10Eintritt der Verjährung bei einem unverzinslich gewährten Darlehen, wenn später die Vorschreibung der Schenkungssteuer an den anderen Gesamtschuldner (Geschenkgeber) erfolgt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2011

…sollte durch Schuldübernahme erfolgen; diesbezüglich erfolgte eine privative Schuldübernahme durch Herrn J (= Berufungswerber, Bw), welche lt. BP "von 1987 bis dato einem unverzinslichen Darlehen an die Fa. W-GmbH gleichkomme, und stellt diese Unentgeltlichkeit eine freigebige Zuwendung iSd § 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG…

UFSL RV/0685-L/08Unverzinsliches Darlehen auf bestimmte und unbestimmte Dauer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2010

…dass die DG aus Freundschaft der Bw helfen wollte. Es kann daher auf Grund der Umstände des konkreten Einzelfalles jedenfalls auf einen Bereicherungswillen der DG geschlossen werden. Geht man aber von einem unverzinslichen Darlehen aus, stellt das konkrete Ausmaß der Einsparung an vergleichsweise an ein…

UFSW RV/1358-W/05Unverzinsliche Darlehen sind mit dem abgezinsten Betrag anzusetzen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2008

…Auf Grund des § 14 Abs. 3 BewG ist der Wert unverzinslicher befristeter Forderungen und Schulden der Betrag, der nach Abzug von Jahreszinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen in Höhe von 5,5 v.H. des Nennwertes bis zur Fälligkeit verbleibt. Bei Forderungen oder Schulden ist daher…

UFSW RV/1356-W/05Unverzinsliche Darlehen sind mit dem abgezinsten Betrag anzusetzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2008

…Auf Grund des § 14 Abs. 3 BewG ist der Wert unverzinslicher befristeter Forderungen und Schulden der Betrag, der nach Abzug von Jahreszinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen in Höhe von 5,5 v.H. des Nennwertes bis zur Fälligkeit verbleibt. Bei Forderungen oder Schulden ist daher…

UFSW RV/0284-W/02Bewertung eines unverzinslichen Gesellschafterdarlehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2005

…Dezember 1988) der E.GmbH. ein Gesellschafter-Darlehen in Höhe von S 80,000.000,00 eingeräumt worden sei. Dieses Darlehen wurde laut beigelegter Vertragsurkunde unverzinslich und auf unbestimmte Zeit zur Verfügung gestellt. Per 31. Dezember 1990 sei sodann eine Tilgung in Höhe von S…

UFSW RV/0048-W/02Unverzinsliche Darlehen wurden von der Großmutter gezahlt, aber in den Büchern, der Gebührenanzeige und auf den Erlagscheinen ausdrücklich als "Gesellschafterdarlehen" bezeichnet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2003

…Mai 1995 gab die Bw. bekannt, dass es sich bei den angezeigten Darlehensgewährungen gemäss § 33 TP 8 Abs. 4 GebG um unverzinsliche, rückzahlbare Darlehen der Gesellschafter, welche im Verhältnis ihrer übernommenen Stammeinlagen gewährt wurden, handle. 1991 wurden den Gesellschaftern Darlehen in Höhe von S 8…

UFSW RV/1988-W/02Unverzinsliche Gesellschafterdarlehen in den Jahren 1991 bis 1993
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2003

…das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien folgende auszugsweise wiedergegebenen Prüfungsfeststellungen: "Seit 14. Juli 1983 ist Ö Alleingesellschafter des geprüften Unternehmens. Ö hat der Bw. unverzinsliches Kapital zur Verfügung gestellt. Gemäß § 2 Z 3 KVG stellt die zinsenlose Nutzung dieses Kapitals einen gesellschaftsteuerpflichtigen Tatbestand dar…

EAS 2445Unverzinsliche und daher fremdunübliche grenzüberschreitende Darlehensvergabe im Familienverband
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/1-IV/4/0420.04.2004

Gewährt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger einem in Deutschland lebenden Verwandten ein zinsenloses Darlehen, dann kann dies nicht dazu führen, dass auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 unter Berufung auf Fremdunüblichkeit einer solchen Transaktion fiktive Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen einer Besteuerung…

UFSW RV/2811-W/08Unverzinsliche unbare Entnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2013

…200.586,33 reduziert worden sei. Die abweisende Berufungsvorentscheidung begründete das Finanzamt im Wesentlichen damit, dass bei einer von vornherein vereinbarten Unverzinslichkeit einer unbaren Entnahme eine freiwillige Leistung gemäß § 2 Z 4 KVG vorliege und dass bei der zinsenlosen Überlassung der Nutzung eines Kapitals durch…

UFSI RV/0561-I/03Passivierung von Zinsen aus Vermögenssparbüchern als Verbindlichkeit oder als Rückstellung sowie Bewertung von unverzinslichen Gehaltsvorschüssen (Arbeitnehmerdarlehen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2009

…Bw in vielfachen Betriebsprüfungen bestätigte Bewertungsmethode. Nunmehr werde unter Hinweis auf RZ 2370 der EStR 2000, nach der unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Arbeitnehmer-Darlehen auch dann mit dem Nennbetrag zu bilanzieren seien, wenn ihnen keine bestimmte Gegenleistung der Arbeitnehmer gegenüberstehe, die Forderungsabzinsung für das Jahr…

UFSW RV/0441-W/02Unverzinsliche Hingabe einer Darlehensvaluta
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2004

…dass der Bw. seitens der SN.AG (Gesellschafterin von 31.7.1987 bis 30.8.1996) per 11.12.1986 die zinsenlose Nutzung eines unverzinslichen Darlehens in Höhe von S 13,000.000,00 zur Verfügung gestellt wurde. Laut Überweisungsbeleg erfolgte die Rückzahlung per 29…

UFSW RV/0447-W/02Die unverzinsliche Nutzung eines Kapitals eines Gesellschafters unterliegt der Gesellschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004

…16. 7. 1991) und der S.L. (nunmehr S.B., Gesellschafterin seit 23. 9. 1992) die zinsenlose Nutzung unverzinslicher Darlehen in der Höhe von S 5,000.000,-- per 1. 3. 1991 (K.S.), S 2,200.000,-- per 25. 3. 1991 (S.H.), S…

EAS 2109Fremdunübliche unverzinsliche Stundung von Lieferverbindlichkeiten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 690/1-IV/4/0202.09.2002

Verzichtet die schweizerische Muttergesellschaft gegenüber ihrer österreichischen Tochtergesellschaft in fremdunüblicher Weise laufend durch zwei Jahre hindurch auf eine Verzinsung ihrer Lieferforderungen, dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet…

BFG RV/7102662/2012Gebührenpflicht und Gesellschaftsteuerpflicht eines unverzinslichen Gesellschafterdarlehens (vor dem DaKRÄG)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.09.2017Teil 1/2

…B. diesen Betrag dem o.a. Abgabepflichtigen seit 14. Juni 2007 unverzinslich "bis auf weiteres" zur Verfügung gestellt hat und dass eine angemessene Verzinsung mit dem 3-Monats-EURIBOR' zuzüglich einer Marge von 0,75% anzusetzen wäre. Ergänzend vorgebracht wird nunmehr, dass die A. B…

BFG RV/7102662/2012Gebührenpflicht und Gesellschaftsteuerpflicht eines unverzinslichen Gesellschafterdarlehens (vor dem DaKRÄG)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.09.2017Teil 2/2

Wenn die Bf. dazu im Vorlageantrag meint, dass die Vereinbarung der Unverzinslichkeit bis auf weiters schon alleine als auflösende Bedingung iSv § 5 BewG zu qualifizieren sei, so könnte dem zum einen im Lichte des oa. Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 30.3.1998 nicht ohne Weiteres…

UFSW RV/0459-W/05Über einen Treuhänder gewährtes unverzinsliches Gesellschafterdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2010

…haben wir unserer damaligen (und mittlerweile auf unsere Gesellschaft als übernehmende Gesellschaft verschmolzenen Tochtergesellschaft A. V. Gesellschaft mbH unverzinsliche Treuhanddarlehen in Höhe von ATS 133.390.944,93 und ATS 5.000.000,- gewährt. Zivilrechtlicher Darlehensgeber war die E. AG, wobei es zwischen der E…