…ausschließlich um Staatsbürger, die ihren Wohnsitz in Deutschland innehaben. Die für die ***X-GmbH*** tätigen "selbständigen" Schlüsseldienstmonteure betrieben keine eigene Werbung, trugen kein unternehmerisches Risiko und verfügten über keine eigenen Betriebsstätten. Die Monteure erhielten ihre Aufträge und Weisungen ausschließlich von der ***X-GmbH***, die ihr…
…überhaupt keine Kosten, da diese von der ***16*** AG getragen werden. Für das Einzelunternehmen besteht daher überhaupt kein unternehmerisches Risiko, da es auch für Fremdaufträge die Infrastruktur der ***16*** AG unentgeltlich in Anspruch nehmen kann. Das Einzelunternehmen stellt daher keinen eigenen Betrieb dar, sondern ist…
…Begründung für die die Zwischenschaltung der beiden (im alleinigen Eigentum des Herrn XY-1 stehenden) Gesellschaften aus. In der Beschäftigung von Dritten liegt auch kein unternehmerisches Risiko, sodass eine daraus allenfalls resultierende persönliche Haftungsinanspruchnahme als Grund für die Zwischenschaltung der beiden (im alleinigen Eigentum des…
…vorliegenden Angeboten ist zu entnehmen, dass ein Anlegerkreis angesprochen wird, der die Bereitschaft mitbringt, ein überdurchschnittlich hohes unternehmerisches Risiko zu tragen. Bei allen befragten Anlegern war das Motiv für die Beteiligung nur die Kapitalbeteiligung, nicht auch ein wirtschaftliches Engagement. Die Bf. führen in der Beschwerde…
…vorgegeben und deren Höhe von der Einnahmemöglichkeit abhängig gewesen sei und die anfallenden Werbungskosten nicht vorhersehbar gewesen seien, sodass auch die Legatarinnen ein unternehmerisches Risiko getragen hätten. Die Möglichkeit zur Erzielung von eigenen Einkünften aus der Vermietung der Hallen hänge ursächlich und untrennbar mit der…
…Namen auszuübenden Verfügungsmacht über die nach dem Einzelfall für den Betrieb wesentlichen organisatorischen Einrichtungen und Betriebsmittel (VwGH vom 15.10.2003, 2000/08/0020). Auch ein überwiegendes unternehmerisches Risiko kann somit im gegenständlichen Fall bei den strittigen Reinigungskräften nicht erkannt werden, wo doch die Bf…
…weiterhin selbstständig für eigene Klienten tätig. Eine eventuelle Inanspruchnahme von Personal der beschwerdeführenden Gesellschaft im Rahmen seiner Tätigkeit als Einzelunternehmer werde mit der beschwerdeführenden Gesellschaft verrechnet. Herrn GF treffe hinsichtlich der mit Honorarnoten verrechneten Beträge auch ein unternehmerisches Risiko, zumal er bei der Erbringung seiner…
…pauschal ausgemacht, wurde aber immer in der Höhe eines Monatsgehaltes ausgewiesen. Die beschäftigten Personen hatten daher kein unternehmerisches Risiko zu tragen. Die betreffenden Personen wurden daher im Rahmen der GPLA-Prüfung zur Sozialversicherung angemeldet. In der Folge wurden die auf deren Entlohnung entfallenden Sozialversicherungsbeiträge, Lohnabgaben…
…nichts, dass die Beraterin die Gastgeberinnen in persönlichen Gesprächen auf ein unternehmerisches Tätigwerden hingewiesen haben. In Wahrheit hat die Bf. das wirtschaftliche Risiko der verfahrensgegenständlichen Verkaufsgeschäfte getragen und stand in einem direkten Leistungsaustausch mit den Gästen. Die Verschaffung der Verfügungsmacht ist, wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt…
…die entsprechend deren Weisungen tätig wurden. Die Verantwortung gegenüber dem Generalunternehmer für die ordnungsgemäße und termingerechte Ausführung sämtlicher Bewehrungsarbeiten lag ausschließlich bei der Beschwerdeführerin. Die ***2*** traf kein eigenes unternehmerisches Risiko hinsichtlich der Ausführung eines Werkes. Sie haftete nicht für einen eigenständigen Werkerfolg und war…
…handle. Die Personen wären nach tatsächlich gearbeiteten Stunden entlohnt worden. Es sei weder ein unternehmerisches Risiko noch eine eigene Firmenstruktur zu erkennen bzw wäre kein klares Werk zu erkennen, welches erbracht werden habe müssen. Im Zuge des Telefonats wäre dem Geschäftsführer der Beschwerdeführerin mitgeteilt worden…
…behauptet, zumal das "Verlustrisiko ausgeschaltet" sei und die 50,00 € jedenfalls, unabhängig von einer tatsächlichen Vermietung, zuflössen. Gerade die Vermietung als reine Vermögensverwaltung birgt kein unternehmerisches Risiko, wie es etwa mit der Führung eines Geschäftsbetriebes verbunden ist (vgl. hiezu ausführlich Doralt in RdW 1998…
…Risiken verbunden sei, weshalb sich das Beteiligungsangebot an einen Anlegerkreis mit der Bereitschaft, ein überdurchschnittlich hohes unternehmerisches Risiko voll mitzutragen, richte. Bevor auf die einzelnen Risiken hingewiesen wird, findet sich in der Beschreibung der Hinweis darauf, dass es für den Anleger - so sich die Risiken…
…wenn sie ausführt, dass es der Beschwerdeführerin klar war, dass sie kein unternehmerisches Risiko trug. Hierzu war auch nachfolgendes zu würdigen: Laut Erhebungen der Großbetriebsprüfung-Graz, hat Frau **** Name 22*** angegeben, dass sie die Waren von der ****Lieferer*** Gruppe nur gegen vorherige Zusage der Warenrücknahme…
…eingeräumt war, nicht mehr entscheidungswesentlich. Unabhängig davon ist jedoch festzuhalten, dass auch bei näherer Betrachtung weder ein relevantes Unternehmerwagnis noch eine echte Möglichkeit zur Vertretung gegeben war. Ein unternehmerisches Risiko würde voraussetzen, dass die Prostituierten mit eigenen Betriebsmitteln, eigener Preisgestaltung und Kundenakquise auftreten. Im vorliegenden…
…einen Konsulentenvertrag angewiesen gewesen sei oder an diesem seit 2015 festgehalten haben sollte, obwohl er jederzeit kündbar war. Das Motiv, unternehmerisches Risiko zu vermeiden, scheide bei lebensnaher Betrachtung aus; vielmehr sprächen die Verfahrensergebnisse dafür, dass die Geschäftstätigkeit für eine drittländische Kapitalgesellschaft nur vorgetäuscht worden sei.…
…einen Konsulentenvertrag angewiesen gewesen sei oder an diesem seit 2015 festgehalten haben sollte, obwohl er jederzeit kündbar war. Das Motiv, unternehmerisches Risiko zu vermeiden, scheide bei lebensnaher Betrachtung aus; vielmehr sprächen die Verfahrensergebnisse dafür, dass die Geschäftstätigkeit für eine drittländische Kapitalgesellschaft nur vorgetäuscht worden sei.…
…18*** selbst ist derjenige, der sich aktiv auf den Baustellen aufhält und auch selbst Arbeitsleistung erbringt. Als Komplementär trägt er das unternehmerische Risiko und entscheidet über Erfolg und Misserfolg des Unternehmens. Er alleine ist im operativen Geschäft tätig. Nach den Niederschriften vom 29.07.2020…
…sich die Leistung zuzurechnen. Diese Auffassung wird von dem Gedanken getragen, dass die Person, die die Leistung in der eigenen Risikosphäre erbringt und das Risiko und die Chancen der unternehmerischen Tätigkeit trägt, sich die Zurechnung gefallen lassen muss, selbst wenn sie vorgibt, im fremden Namen…
…Verfügungsmacht über die nach dem Einzelfall für den Betrieb wesentlichen organisatorischen Einrichtungen und Betriebsmittel (VwGH 15.10.2003, 2000/08/0020). Auch ein überwiegendes unternehmerisches Risiko kann somit im gegenständlichen Fall bei den strittigen Reinigungskräften nicht erkannt werden, wo doch die Bf für die Kundenakquisition…