…ist für die Beurteilung, ob der Beschuldigte eine unrichtige Umsatzsteuererklärung eingereicht und dadurch eine Verkürzung der Jahresumsatzsteuer 2016 zu bewirken versucht hat, nicht entscheidungswesentlich. Maßgeblich ist allein die vom Beschuldigten auf Seiten der *A & A GmbH* vorgenommene unrichtige Behandlung. Eine Berichtigung nach § 16 UStG 1994…
…bis 2014 Wasserpfeifentabak mit einer Masse von 851,51 kg unversteuert eingeführt hat, diesen in Österreich verkauft hat und seine Umsätze nicht dem Finanzamt bekannt gegeben hat und somit in den Jahren 2012 bis 2013 unrichtige Umsatzsteuererklärungen abgegeben hat. Aufgrund dessen hat Herr ***Bf1*** eine…
…4 BAO oder der Mitteilungsfrist nach § 109b Abs. 6 EStG 1988 verstrichen ist. Die Umsatzsteuererklärung 2013 und die Einkommensteuererklärung 2013 wurden am 2.10.2014 eingereicht und haben zu unrichtigen Erstbescheiden vom 6.10.2014 geführt. Gemäß § 3 Abs. 3 Z 3 NoVAG sind von…
…Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2014 eine Verkürzung von Umsatzsteuer 2014 in der Höhe von € 12.589,64 bewirkt. 2) vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG entsprechenden Voranmeldungen eine…
…Verantwortlicher der X.GmbH vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Verkürzungen an Umsatzsteuer für 2007 in Höhe von € 10.820,50 zu bewirken versucht zu haben, indem er eine unrichtige Umsatzsteuererklärung abgegeben und dadurch das Finanzvergehen der versuchten Abgabenhinterziehung nach §33 iVm …
…abgabenrechtlich Verantwortlicher der GmbH vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Verkürzungen an Umsatzsteuer für 2007 in Höhe von € 10.820,50 zu bewirken versucht zu haben, indem er eine unrichtige Umsatzsteuererklärung abgegeben und dadurch das Finanzvergehen der versuchten Abgabenhinterziehung nach § 33 iVm …
…10 als verantwortlicher Geschäftsführer der Fa. E.F. HandelsgmbH fahrlässig, durch die Abgabe einer unrichtige Umsatzsteuererklärung 2003, in welcher er zu Unrecht Vorsteuern ohne Vorliegen von ordnungsgemäßen Rechnungen geltend gemacht hat, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, eine Verkürzung von Umsatzsteuer 2003 in…
…am 18. August 2009 in Abrede mit seinem steuerlichen Vertreter eine von diesem erstellte unrichtige Umsatzsteuererklärung 2008 bei der Abgabenbehörde ein, mit welcher er den Vorsteuerabzug aus den Eingangsrechnungen der vier genannten Scheinfirmen wieder geltend machte und mit welcher er eine Umsatzsteuergutschrift für das Jahr…
…tatsächlichen Geldfluss gab es nicht. Der Beschuldigte hielt es auch nicht ernstlich für möglich und fand sich damit ab, dass durch dieses Vorgehen zu den einzelnen Erklärungszeitpunkten der UVA eine unrichtige Umsatzsteuererklärung erstattet wird. Er verließ sich diesbezüglich auf die Steuerberatungskanzlei, mit der er seit…
…die Verrechnung der Vorsteuer in den Abgabenerklärungen nicht richtig war. Vom Verteidiger befragt, ob es zutrifft, dass der Steuerberater bewusst unrichtige Umsatzsteuererklärung unter Geltendmachung von falschen Vorsteuern für die Beschuldigte abgegeben habe: Ob der Steuerberater auf die Bestimmung des § 12 Abs. 14 UStG geachtet hat…
…4 BAO oder der Mitteilungsfrist nach § 109b Abs. 6 EStG 1988 verstrichen ist. Die Umsatzsteuererklärung 2013 und die Einkommensteuererklärung 2013 wurden am 2.10.2014 eingereicht und haben zu unrichtigen Erstbescheiden vom 6.10.2014 geführt. Gemäß § 3 Abs. 3 Z 3 NoVAG sind von…
…Jahr 2007 wurde keine Umsatzsteuererklärung eingereicht, damit wurde die Verkürzung mit dem Ende der gesetzlichen Einreichfrist am 30.6.2008 bewirkt. Die unrichtige Einkommensteuererklärung vom 1.10.2008 führte zum unrichtigen Erstbescheid vom 3.10.2008. 2008: Für das Jahr 2008 wurde keine Umsatzsteuererklärung eingereicht…
…dem Fiskus infolge der eingereichten Abgabenerklärungen insoweit bekannt (wenngleich er keine Kenntnis über die tatsächliche Höhe der Abgabengutschriften erlangen konnte) - die Festsetzung der Umsatzsteuer für das diesbezügliche Veranlagungsjahr mit einer zu hohen Gutschrift anstrebte und zu diesem Zwecke eine unrichtige Umsatzsteuererklärung bei der Abgabenbehörde einreichte…
…wenngleich er keine Kenntnis über die tatsächliche Höhe der Abgabenforderung erlangen konnte) - die Festsetzung der Umsatzsteuer für das diesbezügliche Veranlagungsjahr mit der Summe der für die Voranmeldungszeiträume des Jahres offengelegten zu niedrigen Zahllasten anstrebte und zu diesem Zwecke eine unrichtige Umsatzsteuererklärung bei der Abgabenbehörde einreichte…
…wenngleich er keine Kenntnis über die tatsächliche Höhe der Abgabenforderung erlangen konnte) - die Festsetzung der Umsatzsteuer für das diesbezügliche Veranlagungsjahr mit der Summe der für die Voranmeldungszeiträume des Jahres offengelegten zu niedrigen Zahllasten anstrebte und zu diesem Zwecke eine unrichtige Umsatzsteuererklärung bei der Abgabenbehörde einreichte…
…Jahr 2007 wurde keine Umsatzsteuererklärung eingereicht, damit wurde die Verkürzung mit dem Ende der gesetzlichen Einreichfrist am 30.6.2008 bewirkt. Die unrichtige Einkommensteuererklärung vom 1.10.2008 führte zum unrichtigen Erstbescheid vom 3.10.2008. 2008: Für das Jahr 2008 wurde keine Umsatzsteuererklärung eingereicht…
…33 Abs. 1 FinStrG geblieben ist, weil aufgrund der abgegebenen unrichtigen Umsatzsteuererklärung 2008 keine Festsetzung einer insoweit zu hohen Abgabengutschrift erfolgte. Im Rahmen der gegenständlichen Beschwerde hat sich der Bf. nicht gegen das Vorliegen der objektiven Tatseite gewendet und er hat auch nicht behauptet, dass…
…als verantwortlicher Gesellschafter der Fa. K. S. KEG eine unrichtige Umsatzsteuererklärung 2006 und als Abgabenpflichtiger unrichtige Einkommenssteuererklärungen 2006 u. 2007 abgegeben hat, auf Basis derer eine zu geringe Abgabenfestsetzung erfolgte, womit eine Verkürzung der genannten Abgaben in der aus den Spruch des angefochtenen Erkenntnisses ersichtlichen…
…damit abgefunden. Er hat es zudem ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden, dass unrichtige Umsatzsteuererklärungen für sein Unternehmen eingereicht und nicht zustehende Gutschriften geltend gemacht werden und hat die damit in den Voranmeldungszeiträumen bewirkten Verkürzungen für gewiss gehalten. Strafbemessung: Gemäß § 23 Abs. 1…
…erklären Sie bitte die Systematik und stellen Sie die Übereinstimmung mit den geltenden Buchführungsvorschriften dar. 6. Nach ihrem Vorbringen im Rahmen der Außenprüfung wurden unrichtige Umsatzsteuererklärungen abgegeben, da Rechnungsberichtigungen nach dänischem Umsatzsteuerrecht im Zeitraum der Ausstellung der ursprünglichen Rechnung anstatt im Zeitraum der Berichtigung vorgenommen…