…im Wesentlichen damit, dass unter Umständen auch ein Rechtsirrtum ein maßgebliches Ereignis sein könne (VwGH 30.04.2003, 2001/03/0183 mwN.). So könne etwa ein aus einer unrichtigen Rechtsauskunft eines behördlichen Organs resultierender Rechtsirrtum einen Wiedereinsetzungsgrund iSd § 308 Abs. 1 BAO darstellen. Hiebei sei…
…prüfen sei. Ausdrücklich führte der Verwaltungsgerichtshof aus, dass ein aus einer unrichtigen Rechtsauskunft eines behördlichen Organs resultierender Rechtsirrtum einen Wiedereinsetzungsgrund darstellen könne. Auch außerhalb des Bereichs des Abgabenverfahrens hat der Verwaltungsgerichtshof etwa im Erkenntnis VwGH 26.4.2016, Ro 2014/03/0084 (dort zu § 46…
…Organisationshandbuch der Finanzverwaltung, Punkt 8.4., bildet nach Ansicht des die rechtliche Grundlage für die Prüfung meiner Gebarung nach den Bestimmungen der BAO. Soweit diese Rechtsgrundlage die Zuständigkeit des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs begründet ist dies völlig rechtlich verfehlt und die Rechtsauskunft des Finanzamtes falsch…
…der Beamte damit rechnet, dass sein Befugnisfehlgebrauch zu einer "materiell unrichtigen" Entscheidung führen werde. Die Verletzung der Verfahrensvorschriften reicht nach OGH also aus. Wären die Organe des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs nicht tätig und wären mir nicht falsche Rechtsauskünfte erteilt worden, wäre ich als der…
…begründen. Tatsächlich wurde der Behörde die Unterlagen komplett im Jahr 2014 vorgelegt (siehe dazu Anlage ./15) und wurde der gesamte Akt gebilligt und die Buchungen des Steuerberaters des Beschwerdeführers für korrekt eingestuft. Hierbei handelt es sich um eine Rechtsauskunft, auf die der Beschwerdeführer vertrauen durfte…
…Organisationshandbuch der Finanzverwaltung, Punkt 8.4., bildet nach Ansicht des die rechtliche Grundlage für die Prüfung meiner Gebarung nach den Bestimmungen der BAO. Soweit diese Rechtsgrundlage die Zuständigkeit des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs begründet ist dies völlig rechtlich verfehlt und die Rechtsauskunft des Finanzamtes falsch…
…Organisationshandbuch der Finanzverwaltung, Punkt 8.4., bildet nach Ansicht des die rechtliche Grundlage für die Prüfung meiner Gebarung nach den Bestimmungen der BAO. Soweit diese Rechtsgrundlage die Zuständigkeit des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs begründet ist dies völlig rechtlich verfehlt und die Rechtsauskunft des Finanzamtes falsch…
…vom 18.03.2020 hinsichtlich Erlassung einer schriftlichen Bescheidausfertigung, die Unzuständigkeit des vormaligen Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs sowie deren Organe im Zusammenhang mit meiner Außenprüfung zu erkennen. Die Beschwerdevorentscheidung ist mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes und unrichtiger rechtlicher Beurteilung behaftet. I. Unstrittig ist - respektive war - betreffend…
…führte die belangte Behörde aus: " Sie haben das Fahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen Kennz in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, sodass es dort am aaa um bbb Uhr in Wien ccc, ohne gültigen Parkschein gestanden ist. Beweis wurde erhoben durch Einsichtnahme in die Organstrafverfügung vom aaa…
…Vorschriften anzuwenden sind, soweit diese Abgaben von Organen der Stadt Wien verwaltet werden (§ 1 WAOR) samt Nebenansprüchen (§ 2 WAOR) sowie die diesbezüglichen abgabenrechtlichen Verwaltungsübertretungen. Sachverhalt Unstrittig ist, dass die I*****Halterin des PKW mit dem behördlichen Kennzeichen W 2***** ist, dieses Fahrzeug am 3. 10…
…dieser Auskunft vertraut. Es würde schließlich ein subjektiv - öffentliches Recht auf eine richtige Auskunft bestehen (OGH 22.2.2000,1 Ob 14/00s). Die Erteilung unrichtiger Rechtsauskünfte würde nicht ohne Wirkungen bleiben, Folgen würden sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (Ritz, ÖStZ 1991…
…Organisationshandbuch der Finanzverwaltung, Punkt 8.4., bildet nach Ansicht des die rechtliche Grundlage für die Prüfung meiner Gebarung nach den Bestimmungen der BAO. Soweit diese Rechtsgrundlage die Zuständigkeit des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs begründet ist dies völlig rechtlich verfehlt und die Rechtsauskunft des Finanzamtes falsch…
…mit begründeten Vorwürfen (zB Disziplinaranzeige oder Dienstaufsichtsbeschwerden) gegen den Organwalter kann dies unter Umständen zur Befangenheit führen. Die Umstände, dass mein Parteivorbringen völlig ignoriert wird, auch in der behördlich überarbeiteten Liste unzählige Fehler enthalten sind, die behördliche Liste wiederum nicht dem Kontenregister gemäß KontRegG entstammt…
…in jenen Fällen, in denen die ältere Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes in einer unrichtigen Beurteilung der Rechtslage keinesfalls und sogar auch dann keinen tauglichen Wiedereinsetzungsgrund erblickt hat, wenn dieser Irrtum durch eine unrichtige Rechtsauskunft des behördlichen Organs veranlasst oder bestärkt wurde (VwSlg 7276 a), im Einzelfall…
…völlig ignoriert wird, unrichtige Rechtsauskünfte erfolgen und mein Recht gemäß § 113 BAO mißachtet wird, Zuständigkeitsvorschriften des AVOG einfach negiert werden, in Auflistungen des Prüfers über Konten gemäß KontRegG unzählige Fehler enthalten sind und diese behördliche Liste wiederum nicht dem Kontenregister gemäß KontRegG übereinstimmt, begründen den…
…gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Amtsbeauftragten vom 31. Oktober 2016 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt Graz-Stadt als Organ des Finanzamtes Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde vom 29. Juni 2016 , Strafnummer (StrNr.) 068/2016/00313-001, in…
…Richtigkeit der haftungsgegenständlichen Lohnsteuern auszugehen, weshalb es diesbezüglich keiner weiteren behördlichen Feststellungen (z. B. für welche Dienstnehmer eine Lohnsteuerpflicht bestanden hätte) bedarf. Der Vorwurf des Beschwerdeführers, die belangte Behörde habe "unzureichende und unrichtige Feststellungen zum Grunde und zur Höhe der Forderung," getroffen, ist daher unberechtigt.…
…Richtigkeit der haftungsgegenständlichen Lohnsteuern auszugehen, weshalb es diesbezüglich keiner weiteren behördlichen Feststellungen (z. B. für welche Dienstnehmer eine Lohnsteuerpflicht bestanden hätte) bedarf. Der Vorwurf des Beschwerdeführers, die belangte Behörde habe "unzureichende und unrichtige Feststellungen zum Grunde und zur Höhe der Forderung" getroffen, ist daher unberechtigt.…
…des Erörterungstermines nicht vorgetragen, dass die Post die Strafverfügung der Mutter nicht hätte aushändigen dürfen. Vielmehr ist der Bf aufgrund einer (unrichtig?) erteilten (oder falsch verstandenen?) Rechtsauskunft davon ausgegangen, gerade durch die Postvollmacht einen Zustellmangel herbeiführen und Fristen offen halten zu können. Obiger Sachverhalt steht…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 22. Oktober 2010 hat der Spruchsenat beim Finanzamt Linz, als Organ des Finanzamtes Kirchdorf Steyr Perg als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Bf. der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a…