…LVO legte die Abgabenbehörde dar, dass, wenn eine Betätigung vor Erzielen eines positiven Gesamtergebnisses ohne Vorliegen eines unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses beendet werde und wenn in absehbarem Zeitraum ein Gesamtüberschuss erzielbar gewesen wäre, der Abgabepflichtige den Nachweis zu führen habe, dass seine ursprüngliche Planung auf…
…glaubhaft an, dass die beschwerdeführende Partei im Rahmen ihrer Befragung durch die Finanzpolizei infolge von Angst auf diese den Gewinn in den Jahren 2015 bis 2017 erheblich beeinflussende Ereignisse vergessen habe. Fernerhin ergaben die beim Landesverband Oberösterreich des Österreichischen Roten Kreuz vorgenommenen Erhebungen, dass die…
…Judikatur an die zivilrechtliche Gestaltung von Rechtsvorgängen anzuknüpfen, wonach bei einer aufschiebenden Bedingung die Rechtswirkung erst dann beginne, wenn das ungewisse Ereignis eintrete. Demnach entstehe eine neue Grunderwerbsteuerpflicht erst mit Bedingungseintritt und sei in einem gesonderten Bescheid festzulegen. Nach dem Erkenntnis BFG 15.05.2014…
…sie es sich als junge Erwachsene vorbehält, später mit ihrem Lebenspartner zusammenzuziehen oder möglicherweise auch eine Wohngemeinschaft gründet, lässt lediglich auf ungewisse Zukunftsprognosen schließen und steht auch nicht im Widerspruch zu ihren weiteren Angaben, insbesondere jene was ihren Freund betreffen. Am Ende des Protokolls (S…
…für die Zuwendung an die Begünstigte festgelegt (Zitat lit. a und b des Beschlusses). Sei ein Geschäft unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, so würden die Rechtswirkungen erst dann beginnen, wenn das ungewisse Ereignis eintrete (Verweis auf Koziol-Welser, Grundriss des bürgerlichen Rechts9, Band I, S…
…Bemessungsgrundlage von € 8.132.256,00 mit € 81.322,56 gegenüber der Bf. fest. Das Finanzamt begründete dies wie folgt: "Da nach dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens der Umfang der Abgabenpflicht noch ungewiss ist, erfolgt die Vorschreibung vorläufig. € 7.450.200,-- Hauptmietzins inkl…
… 4 bis 7 gelten nach § 8 BewG 1955 auch, wenn der Erwerb des Wirtschaftsgutes oder die Entstehung oder der Wegfall der Last von einem Ereignis abhängt, bei dem nur der Zeitpunkt ungewiss ist. § 17 GrEStG 1987, idF BGBl I 52/2009 lautet: "(1) Die Steuer…
…Durch den Vertrag vom 19.3.2019 sollten zukünftige, von verschiedenen - im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bekannten - Faktoren abhängige und damit ungewisse Ansprüche (auch) im Hinblick auf den Ehegattenunterhalt einer einvernehmlichen Regelung unterzogen werden. Dass - wie der Beschwerdeführer hervorhebt - der Vereinbarung kein Streit vorausgegangen…
…von den Parteien beigesetzte Bestimmung, dass der Eintritt oder die Aufhebung einer Rechtswirkung vom Eintritt oder Nichteintritt eines ungewissen Umstands abhängen soll. Bei der aufschiebenden Bedingung (Suspensiv- oder Anfangsbedingung) treten die Wirkungen des Rechtsgeschäfts mit der Erfüllung des ungewissen Ereignisses ein, bei Ausfall der Bedingung…
… 26 unbeachtlich ist, ob der Eintritt der (aufschiebenden oder auflösenden) Bedingung (das ungewisse Ereignis) vom Willen einer Partei (Potestativbedingung) oder vom Zufall (Zufallsbedingung) oder sowohl vom Parteiwillen als auch vom Zufall (gemischte Bedingung) abhängt. Voraussetzung für die (sofortige) Berücksichtigung von bedingten Leistungen und Lasten nach…
…Treugeberin unverzüglich von allen Verständigungen und Benachrichtigungen zu informieren, die den unter Punkt 1 beschriebenen Geschäftsanteil betreffen bzw mit der Funktion des Treuhänders als Gesellschafter der A-GmbH zusammenhängen. e) die Treugeberin überhaupt von allen ihm zur Kenntnis gelangenden Ereignissen zu unterrichten, welche geeignet sind…
…in der Höhe des dannzumal aktuellen Marktwertes der sich im Deckungsstockkonto befindlichen Vermögenswerte. Die Vermögensvermehrung ist explizit beschränkt auf den die vereinbarte Versicherungssumme übersteigenden Wert des Deckungsstocks im Zeitpunkt des Eintritts des versicherten Ereignisses (dazu gehören unter anderem die angefallenen Kapitalgewinne und/oder Dividenden- resp…
…vor allem ein wirtschaftliches Risiko abgedeckt, das aus der Unsicherheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens für den Lebensplan eines Menschen erwächst (biometrisches Risiko). Die durch eine Lebensversicherung typischerweise abgedeckten Risiken sind der Tod (Todesfallrisiko) sowie die ungewisse Lebensdauer (Langlebigkeitsrisiko) bzw. das Risiko, länger zu leben…
…hiefür reicht bereits die grundsätzliche Vereinbarung deren Bezahlung (VwGH 12.7.1962, 0175/62). Ist die Höhe der Leistung von künftigen, ungewissen Ereignissen abhängig (zB umsatzabhängige Pacht), ist gemäß § 17 Abs. 3 BewG der in Zukunft voraussichtlich erzielbare Durchschnittswert der Gebühr zugrunde zu legen. Gegenständlich…
…andere Baulichkeiten. Maßgebend ist die aktuell geltende Widmung des betreffenden Grundstücks (als "Grünland"), zumal dem Bundesfinanzgericht die rechtliche Beurteilung bereits verwirklichter und nicht bloß in der Zukunft liegender, ungewisser Ereignisse obliegt (auch im Erkenntnis BFG 13.9.2016, RV/7100830/2013, in dem es ua…
…0055; VwGH 11.07.2001, 92/15/0052). Da das Wort „aleatorisch“ lt. Duden „vom Zufall abhängig sein“ bedeutet, muss die Dauer einer Rente vom Eintritt eines ungewissen Ereignisses, vor allem dem Tod einer Person, anhängig sein. In der ggstl. Beschwerdesache fehlt dieses aleatorische Element…
…solchen Fall sei bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage von dem gemäß § 26 GebG als unbedingt und sofort fällig geltenden erhöhten Bestandzins auszugehen. Da dessen Höhe von künftigen, ungewissen Ereignissen abhänge, sei gemäß § 17 Abs. 3 BewG 1955 der in Zukunft voraussichtlich erzielbare Durchschnittswert der Gebühr…
…B.). Renten sind regelmäßig wiederkehrende, auf einem einheitlichen Verpflichtungsgrund beruhende Leistungen, deren Dauer vom Eintritt eines ungewissen Ereignisses (in der Regel vom Ableben des Berechtigten) abhängt (VwGH 15.6.1977, 2722/76). Bestimmend für die Rente ist somit ihr aleatorischer Charakter (VwGH 29.3.1993…
…bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes handelt es sich bei Renten um regelmäßig wiederkehrende, auf einem einheitlichen Verpflichtungsgrund beruhende Leistungen, deren Dauer vom Eintritt eines ungewissen Ereignisses, vor allem dem Tod einer Person, abhängig ist (VwGH 28.10.10…
…vom vertraglich in Punkt 5.1. bezifferten Pachtzins gegeben war und der endgültige Bescheid erst bei Vorliegen ausreichender Daten über die Betriebskosten (Punkt 5.3.) und Versicherungsleistungen (Punkt 13.) ergehen wird. Ist die Höhe der Leistung von künftigen, ungewissen Ereignissen abhängig, ist gemäß § 17 Abs…