…Konto 7150 verbuchten Werbeaufwendungen zu übermitteln. Es erfolgte keine Stellungnahme. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Strittig ist in diesem Verfahren die Schätzungsbefugnis und Schätzungsmethode wegen Nichtordnungsmäßigkeit der Buchhaltung und ungeklärter Deckung des Lebensaufwandes des Gesellschafter-Geschäftsführers sowie die damit im Zusammenhang stehende Umsatzsteuerpflicht. Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin…
…20. März 2014, 08:45 Uhr). Die Durchsuchungsanordnung umfasst ausdrücklich auch private Unterlagen, weil in einem Fall ungeklärter Bedeckung des Lebensaufwandes nicht nur geschäftliche Unterlagen Beweisrelevanz besitzen, sondern es unumgänglich ist, sich von den Lebensverhältnissen des Beschuldigten und seiner Familie ein Bild zu machen. Welche…
…2011 und 2012 vom 27. Juni 2013: Die Abgabenbehörde behauptet, dass in den Jahren 2008 - 2012 ungeklärte Vermögenszuwächse in Form von Privateinlagen in Höhe von € 60.843,18 stattgefunden haben. Da für das Jahr 2007 keine Bankkontoauszüge vorgelegt wurden, wurde der Betrag von €…
…auch, wenn die Deckung des Lebensaufwandes ungeklärt ist (vgl. Ritz, BAO, 7. A. § 184 BAO Rz 7 unter Verweis auf VwGH 24. 2. 1998, 95/13/0083; VwGH 26. 4. 2000, 2000/14/0047; 31. 7. 2002, 98/13/0194). Dass ein ungeklärter Vermögenszuwachs vorliegt…
…die konkreten betrieblichen Bedingungen des betreffenden Betriebes, wie etwa seine Besonderheiten und für ihn geltenden Marktbedingungen, zu berücksichtigen.~ Bei der Schätzung nach dem Lebensaufwand werden persönliche, familiäre und wirtschaftliche Verhältnisse des Abgabepflichtigen berücksichtigt (vgl VwGH 27.2.2002, 97/13/0149).~ Bei der…
…würden beschäftigt, Einnahmen nicht erklärt, ein ungeklärter Vermögenszuwachs habe stattgefunden (Bau eines Zweifamilienhauses, Schätzwert laut Wiener Zeitung Online vom **.**.2015: € 878.000,00). Die Besteuerungsgrundlagen wurden vom Finanzamt jeweils geschätzt. Während bei der ersten Prüfung noch ein Sicherheitszuschlag von 15% festgesetzt worden war, wurde…
…n). In der Praxis kommen u.a. der äußere und der innere Betriebsvergleich, die Schätzung nach dem Lebensaufwand/ Vermögenszuwachs oder der Sicherheitszuschlag zur Anwendung. Beim inneren Betriebsvergleich liegen der Schätzung Ergebnisse früherer Wirtschaftsjahre desselben Betriebes zugrunde. Der Sicherheitszuschlag ist in der Überlegung begründet, dass bei…
…erklärte Gewinn in Höhe von 1.116,39 zuzüglich der nichtselbständigen Einkünfte in Höhe von 3.780,68 wohl unzweifelhaft nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausreichen konnten, von einem ungedeckten Lebensaufwand in Höhe von 7.148,61 € auszugehen sein, der dem erklärten Gewinn gemäß …
…Zuschätzungen 2002 bis 2005: Die Deckung des Lebensaufwandes des Beschwerdeführers in den Jahren 2002 bis 2005 konnte nicht geklärt werden. Die angestellte Vermögensdeckungsrechnung ausgehend von Barentnahmen aus dem Betrieb ergab für die Jahre 2002, 2003 und 2005 beträchtliche Fehlbeträge. Ist die Deckung des Lebensaufwandes ungeklärt…
…Sicherheit festgestellt werden kann, sind absolut zuverlässige Feststellungen über die genauen Lebenshaltungskosten regelmäßig nicht möglich. Entsprechend sind auch die Anforderungen an die Genauigkeit einer Schätzung geringer. Nichts desto trotz muss auch eine Schätzung wegen ungeklärten Lebensaufwands den Vorgaben des § 184 BAO genügen. Dies setzt die…
…regelmäßig nicht möglich. Entsprechend sind auch die Anforderungen an die Genauigkeit einer Schätzung geringer. Nichts desto trotz, muss auch eine Schätzung wegen ungeklärten Lebensaufwands den Vorgaben des § 184 BAO genügen. Dies setzt die Feststellung einer Mittelunterdeckung für den Lebensunterhalt unter Berücksichtigung der persönlichen, familiären und…
…184 BAO beruht die Befugnis (Verpflichtung) zur Schätzung allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit, die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln oder zu berechnen. Zu den Umständen, die für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen wesentlich sind, kann gegebenenfalls die ungeklärte Deckung des Lebensaufwandes gehören (vgl. Ritz, BAO5, § 184…
…2001/13/0039; VwGH 23.02.2010, 2008/15/0077; VwGH 24.09.2014, 2012/13/0107). Dies gilt auch, wenn die Deckung des Lebensaufwandes ungeklärt ist (Ritz, BAO7 § 184 Rz 7; VwGH 24.02.1998, 95/13/0083; VwGH 26.04.2000, 2000/14…
…über das Fehlen der abgabenbehördlichen Befugnis zur Schätzung nach dem Lebensaufwand. Dagegen bestehen seitens des Bundesfinanzgerichts keine Bedenken. Sachverhaltsmäßig steht aber auch fest, dass dem mittlerweile Verstorbenen unter Tz.9 PB für nicht verbuchten Mieteingang und ungeklärte Kautionsverwendung an mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10%…
…durchgeführt hat. Angaben zu den jeweiligen Behandlungspreisen und dass eine Vielzahl von Behandlungen gratis erfolgt war, seien vollends negiert worden, trotzdem sei mit einer Schätzung vorgegangen worden. Ungeklärt gebliebene Beträge seien einfach einer Einkommensart zugeschlagen wodurch ein Gesamtrückstand an USt, ESt, Anspruchszinsen, etc. von rd…
…und 39. Kalenderwoche lediglich 1530,00 € vom Bankkonto behoben. Zudem erfolgten ungeklärte Bareinzahlungen im Jahre 2006 von € 7000. 2007: Im Jahre 2007 wurden insgesamt nur 1250,00 € vom Bankkonto behoben. 2008: Zwischen der 20. und der 36. Kalenderwoche wurden nur € 1320…
…einer geringeren Sparleistung jedenfalls bewältigt werden. Die Darstellung der Lebenshaltungskosten kann daher nicht als Basis für die Schätzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb herangezogen werden. b) Mangelnde Mitwirkung Auch wenn die Partei eine Mitwirkungspflicht im Schätzungsverfahren trifft, besteht dennoch keine den Lebensaufwand betreffende Beweisvorsorgepflicht (vgl. Ritz…
…nach dem Vermögenszuwachs bzw nach dem Lebensaufwand 125. Zu den Umständen, die für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen wesentlich sind, kann gegebenenfalls ein Vermögenszuwachs gehören, dessen Nichtaufklärung durch die Partei zu einer Schätzung führen kann. Dies gilt auch, wenn die Deckung des Lebensaufwandes ungeklärt ist (Ritz…
…nach auf den Sachverhalt dem Grunde nach. Die Befugnis zur Schätzung beruht allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit, die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln oder zu berechnen. Zu einer Schätzung berechtigt etwa der Umstand, dass die Deckung des Lebensaufwandes ungeklärt ist (Ritz, BAO, § 184 Tz 6…
…96/13/0002; 27.05.1998, 95/13/0282, 0283). Dies gilt insbesondere auch, wenn die Deckung des Lebensaufwandes ungeklärt ist (VwGH 23.02.1994, 90/13/0075; 24.02.1998, 95/13/0083) bzw. wenn der Abgabepflichtige nicht aufzuklären vermag, aus welchen Quellen er…