…Intransparenz der beschwerdeführenden ausländischen Körperschaft, zur Vermeidung von Missbrauch durch Umgehung der Fondsbesteuerung kommt - aus dem vorstehend dargelegten Grund - keinesfalls in Betracht. Im gegenständlichen Fall liegt zweifelsfrei keine unangemessene Gestaltung oder eine unangemessene Abfolge von Gestaltungen, deren wesentlicher Zweck die Erlangung steuerlicher Vorteile ist, vor…
…2013/15/0293, hob der Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 22. Oktober 2013 auf und führte aus, dass keine vorwerfbare unangemessene Gestaltung vorliege, die dem Zweck des Umsatzsteuergesetzes zuwiderlaufen würde. Begründend wurde ausgeführt: "16 Die Bekämpfung von Steuerhinterziehungen, Steuerumgehungen und etwaigen Missbräuchen ist…
…2013/15/0293, hob der Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 22. Oktober 2013 auf und führte aus, dass keine vorwerfbare unangemessene Gestaltung vorliege, die dem Zweck des Umsatzsteuergesetzes zuwiderlaufen würde. Begründend wurde ausgeführt: "16 Die Bekämpfung von Steuerhinterziehungen, Steuerumgehungen und etwaigen Missbräuchen ist…
…Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten – wie vom Finanzamt eingewendet – im gegenständlichen Fall nicht vorliegt. Unter einem Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten im Sinn des § 22 BAO versteht man eine rechtliche Gestaltung, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre…
…VwGH, der Missbrauch definierte als "rechtliche Gestaltung, die im Hinblick auf die wirtschaftliche Zielsetzung vor dem Hintergrund des mit der Regelung des Abgabengesetzes verfolgten Zieles ungewöhnlich und unangemessen ist und die nur auf Grund der damit verbundenen Abgabenersparnis verständlich wird" (zB VwGH 25.5.2016…
…2006/13/0014). Die belangte Behörde sieht bei den gegenständlichen Leasingverträgen eine missbräuchliche Gestaltung insofern, als das Gesamtkonzept des Zu- und Umbaus des Leasingobjektes unter der Federführung der jeweiligen Leasingnehmerin erfolgt sei, die Baurechtszinsen und die Kautionen der Höhe nach unangemessen seien sowie umfangreiche Risiken…
…von einem Scheingeschäft bzw. Gestaltungsmissbrauch ausgehen müsse. Bereits seit 2004 vertrete der Verwaltungsgerichtshof die Ansicht, dass es sich bei der hier wiedergegebenen Vorgehensweise um eine ungewöhnliche und unangemessene Vorgehensweise handle. Die steuerliche Vertreterin verwies auf den Kommentar von Zorn in der RdW 2017, welcher ausspreche…
…würde, sei der bekämpfte Bescheid zumindest insofern mangelhaft, als nach ständiger Rechtsprechung des VwGH eine unangemessene (nicht fremdübliche) Gestaltung einer Leistungsbeziehung noch nicht zu deren gänzlicher Ausblendung führen dürfe. Eine nicht fremdüblich erfolgte Verrechnung stehe der Anerkennung von im Schätzungswege festgelegter fremdüblicher Betriebsausgaben nicht entgegen…
…Rechtsgeschäft dar. Es kann demzufolge auch der Verwaltung nicht verwehrt sein, darin generell ein entgeltliches Rechtsgeschäft zu erkennen. Vertragliche Gestaltungen können sich in wirtschaftlicher Betrachtung anders darstellen als es ihrer zivilrechtlichen Bezeichnung entspricht. Auch wenn der Begriff der "vorweggenommenen Erbfolge" eine gewisse Unentgeltlichkeit impliziert, kann…
…bezahlt, obwohl keine oder keine nennenswerten Leistungen erbracht würden, liege ein Scheingeschäft vor. Bei einem überhöhten Entgelt habe eine Kürzung des unangemessenen Teiles zu erfolgen, der als Scheingeschäft zu betrachten sei. Überhöhte Lohnzahlungen an die angestellte Ehefrau seien auf die angemessene Höhe zu kürzen. Aus…
…Vermietung an den Minderheitsgesellschafter der Bf.) gewichen ist, dann ist dem entgegenzuhalten, dass grundsätzlich die fremdübliche Vermietung einer Immobilie durch eine Körperschaft an sich keine unangemessene missbräuchliche Gestaltung ist, auch wenn sie an nahestehende Personen erfolgt. Sollte jedoch nach dem Gesamtbild der Verhältnisse allerdings ausschließlich…
…Vermögenslage der Bf das Eingehen einer Verschuldung in dieser Höhe zu riskant gewesen ist und ein fremder Darlehensgeber dazu nicht bereit gewesen wäre Das Bundesfinanzgericht erachtet die Gestaltung in Form eines fremdfinanzierten Kaufes als ungewöhnlich und unangemessen und erst im Hinblick auf die Steuervermeidung verständlich…
…Entgelt unmittelbar vor Pensionsantritt und somit Anfall der gesetzlichen Abfertigung deutlich reduziert wurde. Gestaltungen zum Nachteil des Dienstnehmers im Hinblick bzw im Zusammenhang mit der Beendigung des Dienstverhältnisses sind laut OGH unbeachtlich. Da es sich bei den betroffenen vier Mitarbeitern ausschließlich um Erhöhungen des laufenden…
…und nicht bereits ein eingetretener Haftungsfall auch ohne zuvor erfolgter Besicherung) seitens der Privatperson mittels privatem Grundvermögen für betriebliche Bankverbindlichkeiten ihrer Gesellschaft ist getrennt von einer Besicherung derselben betrieblichen Bankverbindlichkeit mit Liegenschaftsvermögen derselben Gesellschaft zu betrachten und rechtfertigt dieses Spannungsverhältnis keine (un)angemessene Gestaltung iSd …
… 16 Abs. 1 Z. 8 EStG 1988) und lediglich aus dem Naheverhältnis heraus erklärbaren Zahlungen im Vordergrund. Lehre und Verwaltungspraxis gehen insbesondere bei - dem ersten Anschein nach - unangemessenen Gestaltungen von einer Art ,Splitting' aus, das dazu dienen soll, Einkunftsteile auf nahe stehende Personen zu verschieben…
…Dritten würde man keine Geschäftsbeziehungen eingehen, ohne vorher zumindest die Rahmenbedingungen hinsichtlich Stundenlohns, Arbeitsumfang sowie Zahlungsmodalitäten zu vereinbaren. Lehre und Verwaltungspraxis gehen insbesondere bei - dem ersten Anschein nach - unangemessenen Gestaltungen von einer Art "Splitting" aus, das dazu dienen soll, Einkunftsteile auf nahestehende Personen zu verschieben…
…freiwillige Zuwendung gemäß § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 als Einkommensverwendung) im Vordergrund. Lehre und Verwaltungspraxis gehen insbesondere bei - dem ersten Anschein nach - unangemessenen Gestaltungen von einer Art "Splitting" aus, das dazu dienen soll, Einkunftsteile auf nahe stehende Personen zu verschieben, die ihrerseits keiner…
…nicht von der Nutzung des Objekts ausschließen und frei darüber verfügen könne. § 22 BAO sei nur anwendbar, wenn eine rechtliche Gestaltung auf die wirtschaftliche Zielsetzung hin unangemessen sei. Der wesentliche Vorteil müsse dabei in der Erlangung eines steuerlichen Vorteils liegen. Bei Vorliegen von wirtschaftlichen Gründen…
…seine Verfügungsmacht darüber auf diese Weise aufzugeben, so ist dieser Vorgang grundsätzlich nicht als ungewöhnlich und unangemessen zu qualifizieren (vgl. VwGH 29.9.2010, 2005/13/0079). Missbrauch im Zusammenhang mit zwischenstaatlichen Gestaltungen ortet das Höchstgericht nur dann, wenn die Vorgangsweise nicht nur unüblich ist…
…ungewöhnlich und unangemessen ist und nur aufgrund der damit verbundenen Steuerersparnis verständlich wird" (vgl VwGH 25.05.2016, 2013/15/0244; VwGH 15.05.2020, 2018/15/0113; VwGH 16.03.2022, Ra 2019/13/0090). § 22 BAO: (1) Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des privaten…