…Projekten war es sowohl hinsichtlich Dokumentation als auch Zahlungsabwicklung anders gelagert, als wie bei der Vertragsgestaltung mit Hrn. A. Diese Vertragsgestaltung mit Herrn A sei absolut auffallend und unüblich im Verhältnis zu den anderen abgewickelten Projekten. Die Darstellungen des Bf erscheine der Amtspartei absolut unglaubwürdig.…
…26/11, zu Darlehensverträgen zwischen Angehörigen). Das die Bauwerke dabei allenfalls nach den Vorstellungen und Wünschen des zukünftigen Mieters errichtet wurden (worauf in einer Vorhaltsbeantwortung des Finanzamtes hingewiesen wurde), ist im übrigen eine im Geschäftsleben nicht unübliche Vorgangsweise (vgl. VwGH 26.7.2007, 2005/15…
…und an ihren Lebensgefährten vermieteten Geschäftsräumlichkeit war, wobei jedoch dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis die Merkmale der Fremdüblichkeit in ihrer Gesamtheit fehlten. Er beurteilte die Vermietung aufgrund einer unüblichen Mietzinsgestaltung als nichtunternehmerisch und alternativ dazu auch als Liebhabereibetätigung im Sinne des § 1 Abs. 2 der Liebhabereiverordnung (LVO)…
…unter Fremden unübliche Vertragsgestaltung zum Ferienhaus zwischen den Eheleuten. So erscheint es - neben der unterbliebenen Konkretisierung des Mietobjekts hinsichtlich Größe, Ausstattung und Erhaltungszustand (mit Hinweis auf einen deutlichen Erhaltungsrückstau, wie er im vorliegenden Fall offenbar das Dach des Hauses betraf) - unter fremden Mietvertragsparteien insbesondere unüblich…
…unter Fremden unübliche Vertragsgestaltung zum Ferienhaus zwischen den Eheleuten. So erscheint es - neben der unterbliebenen Konkretisierung des Mietobjekts hinsichtlich Größe, Ausstattung und Erhaltungszustand (mit Hinweis auf einen deutlichen Erhaltungsrückstau, wie er im vorliegenden Fall offenbar das Dach des Hauses betraf) - unter fremden Mietvertragsparteien insbesondere unüblich…
…sei. Im Weiteren legten die Beschwerdeführervertreter dar, dass eine Ermittlung der Leasingraten nach Abzug der Kaution von den Anschaffungskosten wirtschaftlich sogar geboten sei, um eine unübliche und überhöhte Verzinsung auszuschließen. Was die Finanzierung betreffe, sei zu beachten, dass die Leasingnehmerin eine ausschließlich auf dem Bankensektor…
…der H. durchgeführt wurden, lässt darauf schließen, dass dem Stifter in seiner Funktion als Geschäftsführer besondere Rechte eingeräumt waren. d) Liegen der Nutzungsüberlassung Vertragsgestaltungen zu Grunde, die marktüblichen Gegebenheiten entsprechen? Dabei ist der neben der Angemessenheit des Mietzinses der Vertragsschlussform, dem übrigen Vertragsinhalt, wie…
…konkret ausgestaltet war, ist den vorgelegten Akten nicht zu entnehmen. Dass die Beschwerdeführerin zu den Umständen, Vorgängen und Vertragsgestaltungen befragt worden wäre, geht aus diesen ebenfalls nicht hervor. Aussagen anderer Trainerinnen und Trainer ihre eigene Tätigkeit betreffend wurden der Beschwerdeführerin nicht vorgehalten, weshalb auch nicht…
…konkret ausgestaltet war, ist den vorgelegten Akten nicht zu entnehmen. Dass die Beschwerdeführerin zu den Umständen, Vorgängen und Vertragsgestaltungen befragt worden wäre, geht aus diesen ebenfalls nicht hervor. Aussagen anderer Trainerinnen und Trainer ihre eigene Tätigkeit betreffend wurden der Beschwerdeführerin nicht vorgehalten, weshalb auch nicht…
…konkret ausgestaltet war, ist den vorgelegten Akten nicht zu entnehmen. Dass die Beschwerdeführerin zu den Umständen, Vorgängen und Vertragsgestaltungen befragt worden wäre, geht aus diesen ebenfalls nicht hervor. Aussagen anderer Trainerinnen und Trainer ihre eigene Tätigkeit betreffend wurden der Beschwerdeführerin nicht vorgehalten, weshalb auch nicht…
…dass zwischen der Bf. als Leasinggeberin und den einzelnen Leasingnehmerinnen keine gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen bestanden haben und sich die Frage der Fremdüblichkeit von Vertragsgestaltungen damit nicht stellte. Die Behörde hatte in ihren Stellungnahmen verschiedene Sachverhaltselemente angeführt, die ihrer Ansicht nach in einer Gesamtbetrachtung für Werklieferungen in…
…Gewinnpotentialen" werde eine Versteuerung im Inland aufgrund des § 6 Z 6 EStG 1988 sichergestellt. Die Unverzinslichkeit der Darlehen sei gemessen am Fremdverhaltensgrundsatz unüblich und seien daher gemäß § 6 Z 6 EStG 1988 Zinsen in Ansatz zu bringen. Die Höhe des Zinssatzes sei in Anlehnung an…
…konkret ausgestaltet war, ist den vorgelegten Akten nicht zu entnehmen. Dass die Beschwerdeführerin zu den Umständen, Vorgängen und Vertragsgestaltungen befragt worden wäre, geht aus diesen ebenfalls nicht hervor. Aussagen anderer Trainerinnen und Trainer ihre eigene Tätigkeit betreffend wurden der Beschwerdeführerin nicht vorgehalten, weshalb auch nicht…
…konkret ausgestaltet war, ist den vorgelegten Akten nicht zu entnehmen. Dass der Beschwerdeführer zu den Umständen, Vorgängen und Vertragsgestaltungen befragt worden wäre, geht aus diesen ebenfalls nicht hervor. Aussagen anderer Trainerinnen und Trainer ihre eigene Tätigkeit betreffend wurden dem Beschwerdeführer nicht vorgehalten, weshalb auch nicht…
…konkret ausgestaltet war, ist den vorgelegten Akten nicht zu entnehmen. Dass die Beschwerdeführerin zu den Umständen, Vorgängen und Vertragsgestaltungen befragt worden wäre, geht aus diesen ebenfalls nicht hervor. Aussagen anderer Trainerinnen und Trainer ihre eigene Tätigkeit betreffend wurden der Beschwerdeführerin nicht vorgehalten, weshalb auch nicht…
…die tatsächlich erbrachten sonstigen Leistungen, geht die Steuerschuld auf den Empfänger über (Empfängerort). 2. Leistungen ***8*** Die in Abzug gebrachten Leistungen sind Beratungsleistungen, wie bereits vorgebracht. Es ist nicht unüblich, ja sogar Usus, dass einmal geschaffene Konzepte mehrfach verkauft werden. Genau dies ist der Multiplikatoreffekt…
…nicht ausgeübt, da das Bauvolumen nicht die für eine Erhöhung erforderliche Größe erreicht hat. Eine spätere Erhöhung war somit nicht erforderlich und von den Vertragsparteien nicht gewünscht. Diese Vorgehensweise erscheint auch unter Fremden nicht unüblich. lm Rahmen der Privatautonomie steht es den Parteien frei, ihre…
…jedoch ist weder der Umstand, dass sich eine geschäftliche Aufbauphase verlängert noch die damit verbundene Verlängerung der Grundfinanzierung als völlig unüblich oder außerhalb der Norm anzusehen. Der buchmäßige Nachweis über die mittlerweile vollständige Rückführung aller Darlehen wurde dem Bundesfinanzgericht am 17.09.2018 dargelegt. An…
…Eingliederung der Pflegekräfte in den wirtschaftlichen Organismus der Bf. In ihrem Schriftsatz vom 13. Dezember 2012 hat die Bf. (nochmals) auf die gegenständlichen Vertragsgestaltungen – Vermittlungsvertrag zwischen der Bf. und den zu betreuenden Personen bzw. deren Vertreter einerseits und Werkvertrag über Leistungen in der Personenbetreuung gemäß …
…behandeln. Dies würde voraussetzen, dass eine Vereinbarung zwischen fremden Dritten über den Kauf eines Mietrechtes im Geschäftsleben nicht üblich ist. Dem ist allerdings entgegenzuhalten, dass - insbesondere bei Geldbedarf des Vermieters - derartige Vertragsgestaltungen zwar selten vorkommen, aber keineswegs ausgeschlossen sind. Auch eine Grundbuchseintragung muss nicht zwingend…