…nicht als Kapitalgesellschaft behandelt. Die Einkünfte würden somit nicht auf Ebene des Fonds besteuert, sondern die Besteuerung erfolge auf Ebene der Anteilsinhaber, unabhängig ob die Erträge ausgeschüttet oder thesauriert würden. Die Antragstellerin sei ein steuerlich transparentes Rechtssubjekt und keine beschränkt steuerpflichtige Körperschaft gemäß § 1 Abs…
…US-Steuerrecht eine steuerpflichtige Körperschaft. Es besteht keine Transparenz. Die Anteilsinhaber sind entsprechend dem Ausmaß ihrer Beteiligung an den Einkünften des Bf. beteiligt. Ebenso steht das Stimmrecht der Anteilsinhaber im Verhältnis zu ihrem Fondsanteil. Die Gewinne der Bf. werden nicht automatisch an die…
…Vergleichspaarbildung sämtliche in- und ausländische OGAW heranzuziehen sind). Unter diesem Aspekt ist daher schon gar nicht von einer Ungleichbehandlung auszugehen, weil auch inländische Gebilde, die aufsichtsrechtlich als Investmentfonds/OGAW qualifiziert werden - im streitgegenständlichen Zeitraum 2008-2012 - jedenfalls einer transparenten Fondsbesteuerung gem. § 40 InvFG 1993 bzw. …
…Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Im Rahmen einer Selbstanzeige betreffend transparente liechtensteinische Stiftungskonstruktionen wurde seitens des (mittlerweile verstorbenen) Beschwerdeführers (Bf) auch die weitere - im nunmehrigen Verfahren strittige - Vermögensveranlagung ab 2008 offengelegt: Der Bf…
…Vermögen am jeweiligen Teilfonds (Bf-TF1). Es besteht keine Nachschusspflicht. Für Verbindlichkeiten des Fonds haftet nur das jeweilige Teilfondsvermögen und nicht auch Vermögen des Bf; und der anderen Teilfonds. Die Einkünfte (Gewinne/Verluste) aus den Kapitalanlagen der Bf. werden im Sitzstaat direkt dem jeweiligen Teilfonds…
…Ansässigkeit des Anteilseigners (K.) und seine Ansässigkeit, entsprechend den Vorhalteverlangen vollständig offengelegt worden sei. Nach französischer Rechtslage und Rechtsprechung müsse auch ein transparenter thesaurierender Investmentfonds den Antrag auf KESt-Rückerstattung iZm dem verlangten Fondsvermögen stellen, weil die Anteilsinhaber die gesamte Rechtsmacht der Vermögensverwaltung der Verwaltungsgesellschaft…
…KESt-Rückerstattung von ausländischen Investmentfondgesellschaften für Fondsjahre, die nach dem 21.07.2013 beginnen und für die der novellierte § 188 InvFG idF des AIFMG zur Anwendung kommt, dass diese Bestimmung eindeutig nicht gemeinschaftswidrig sei und auf Grund der normierten Transparenz aller in- und ausländischen Kapitalanlagefonds…
…Beschwerde gegen diesen Bescheid bekämpft. Sachverhalt: Die BF bezogen im Streitjahr inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen (Ausschüttungen von Fonds) bei denen die Einkommensteuer durch Steuerabzug erhoben wurde (Kapitalertragsteuer). Die Wertpapiere waren in Wertpapierdepotkontos der Bank1 (lautend auf BF2a, BF1b) und der Bank2 (lautend auf…
…Dabei handle es sich um eine sog. „transparente“ Anstalt und wären daher die Erträge den beiden Stiftern zuzurechnen und die diesbezüglichen Einkünfte für den gesamten Zeitraum der Einkommensteuer zu unterwerfen gewesen, was jedoch nicht erfolgt sei. Mit Selbstanzeige sei dieser Sachverhalt dem Finanzamt mitgeteilt und…
…Dabei handle es sich um eine sog. „transparente“ Anstalt und wären daher die Erträge den beiden Stiftern zuzurechnen und die diesbezüglichen Einkünfte für den gesamten Zeitraum der Einkommensteuer zu unterwerfen gewesen, was jedoch nicht erfolgt sei. Mit Selbstanzeige sei dieser Sachverhalt dem Finanzamt mitgeteilt und…
…A. die C. Stiftung gegründet und die gesamten Vermögenswerte inklusive der bis dahin angefallenen Früchte und Wertsteigerungen auf diese übertragen. Die C. Stiftung sei aus österreichischer Sicht eine transparente Stiftung. Zu Lebzeiten sei Dr. A. alleiniger Begünstigter der C. Stiftung gewesen. Die Anzeige und Entrichtung…
…Risikos, da es seit den genannten Schriftsätzen weitere relevante Rechtsprechung diesbezüglich gab: i. Eckdaten der Versicherungspolice ***23*** "***63*** ***62***" Das Produkt "***65*** ***62***" ist eine anteils- bzw fondsgebundene Rentenversicherung mit aufgeschobener lebenslanger Rentenzahlung und Kapitalwahlrecht nach liechtensteinischen Versicherungsaufsichtsgesetz. Den allgemeinen Versicherungsbedingungen (Siehe Beilage Versicherungspolice, Zusatzvereinbarung…
…Aspekt liege gar keine Ungleichbehandlung vor, weil auch inländische Gebilde, die aussichtsrechtlich als Investmentfonds qualifiziert werden, im streitgegenständlichen Zeitraum einer transparenten Fondsbesteuerung gemäß § 186 InvFG unterlegen seien und damit kein Steuersubjekt der Zurechnung der Kapitaleinkünfte waren. Im Ergebnis sei eine Vergleichspaarbildung der Bf; - Bf-TF1…
…erzielten Kapitalerträge des jeweiligen Jahres wurden grundsätzlich mit dem offiziellen Jahresdurchschnittskurs USD/EUR laut OeNB umgerechnet. Aufgrund der häufigen Bankwechsel in der Vergangenheit war es hinsichtlich der steuerlich transparenten IRAs nicht möglich, an Bankunterlagen für die vergangenen Zeiträume bei den Banken ,Wachovia Securities' und ,Edwards…
…dass AB der irrigen Meinung gewesen sei, dass die ausländischen Quellensteuern auf die ausländischen Kapitaleinkünfte eine Endbesteuerungswirkung (vergleichbar der österreichischen KESt) hätten. Die S-Stiftung sei aus der Sicht des österreichischen Abgabenrechts als transparent einzustufen. Die Vermögenswerte und Einkünfte seien daher bis zum Ableben von…
…für ertragsteuerliche Zwecke das Vorliegen eines Versicherungsvertrages zu verneinen. In weiterer Folge sind die Kapitalerträge aus den Vermögenswerten unmittelbar beim Versicherungsnehmer zu versteuern (transparente Besteuerung). Für die Beurteilung der Zurechnung der Vermögenswerte ist vor allem darauf abzustellen, ob von der Versicherungsgesellschaft ein ausreichendes Versicherungsrisiko übernommen…
…aus denen hervorgehe, dass es sich dabei um einen REVOCABLE Trust handle, bei dem die Dispositionsbefugnis des Trusts erhalten bleibe, wie bei einem Liechtensteinischen transparenten Fonds. Daraus ergebe sich, dass keine KESt-Pflicht für die Zuflüsse vorliege, sondern die originären Einkünfte aus dem Trustvermögen direkt…
…dass die Bf. keinen Anspruch auf vollständige Erstattung der KESt hatte und daher der von ihr im eigenen Namen eingebrachte Rückerstattungsantrag zu Recht wegen fehlender Antragslegitimation als unzulässig zurückgewiesen wurde (glA EAS 3141 bzgl. Luxemburgischen Fonds Commun de Placement). 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision…
…Finanzamtes übersehe, dass bei fondsgebundenen Lebensversicherungen ebenso wie bei indexgebundenen der Versicherungsnehmer in jedem Fall das Veranlagungsrisiko hinsichtlich der Wertpapiere des Deckungsstocks zu tragen habe. 2.2 Änderung der Veranlagungsstrategie Auf eine dem VN eingeräumte Switch-Möglichkeit könne es in europarechtskonformer Auslegung nicht ankommen, weil…
…ist die Bf. nämlich unabhängig von ihrer körperschaftlichen Rechtsform mit einem inländischen Investmentfonds (OGAW) zu vergleichen. Aufgrund der Übereinstimmung in der besonderen wirtschaftlichen Situation von in- und ausländischen OGAWs ist eine rechtsformunabhängige Gleichbehandlung der Bf. als transparentes Gebilde, so wie ein Inlandsinvestmentfonds, als sachgerecht zu…