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25 Treffer1868 msnur geltende Fassungen
BFG RV/3100069/20161. Steuerliche Ansässigkeit eines weltweit tätigen Ingenieurs 2. Abgabenhinterziehung mangels Offenlegung seiner Einkünfte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis31.01.2024Teil 1/2

…steuerlich ansässig, wo sie aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthaltes, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist. Nach den "tie-breaker-rules" des Art. 4 Abs. 2 lit. a DBA GB ist im Falle einer Doppelansässigkeit zunächst jener Staat ausschlaggebend, in…

BFG RV/4100602/2019DBA Schweiz: Wohnsitz/Ansässigkeit und Mittelpunkt der Lebensinteressen, Zufluss Pensionsabfindung Schweizerische Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.12.2025Teil 2/2

…nicht zu folgen. Deswegen ist die von ihr ins Treffen geführte "tie breaker rule" des Art 4 Abs 3 DBA im Falle einer Doppelansässigkeit im ggst Fall auch nicht anwendbar. Darüber hinaus gilt diese Bestimmung lediglich beim Wohnsitzwechsel hinsichtlich der Vermögensbesteuerung (vgl BFG 28.7…

BFG RV/4100053/2018Mehrfachentsendung, Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.01.2021Teil 2/2

…Abs. 1 DBA - Tschechien/DBA - Singapur sowohl in Österreich ansässig und unbeschränkt steuerpflichtig, als auch in der Republik Tschechien bzw. der Republik Singapur. Somit ist die Ansässigkeit anhand der sog. "Tie-Breaker-Rule" zu lösen (vgl. Art. 4 Abs. 2 lit. a DBA-Tschechien bzw…

BFG RV/2100066/2021Einkünfte aus selbständiger Arbeit und DBA-BRD
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.02.2022Teil 2/2

…Bundeswehr) weiterhin zu Deutschland hat, so ist dies für die Bestimmung des Mittelpunkts der Lebensinteressen hier nicht von ausschlaggebender Relevanz. Da im Zuge der Tie-Breaker-Rule-Prüfung bereits der Lebensmittelpunkt in einem Land bejaht werden kann, sind die anderen beiden Stufen nicht mehr zu…

BFG RV/7101485/2015Rechtmäßigkeit von Stundungszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.11.2016

…Art 4 Abs. 3 DBA Deutschland als in dem Staat ansässig, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung befindet. Durch die „Tie Breaker Rule" kann die Ansässigkeit abschließend bestimmt werden, da Art 16 Abs. 2 DBA Deutschland nur dann zur Anwendung kommt, wenn die…

BFG RV/5101018/2018Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich bei Saisonarbeit in der Schweiz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.02.2020Teil 2/2

…Vertragsstaaten oder keines Vertragsstaates, so verständigen sich die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten gemäß Art. 25. Nach der zitierten Norm, auch "tie-breaker-rules" genannt, bestimmt sich die abkommensrechtliche Ansässigkeit in subsidiärer Reihenfolge nach dem Vorhandensein einer ständigen Wohnstätte, dem Mittelpunkt der Lebensinteressen, dem gewöhnlichen Aufenthalt…

BFG RV/7100963/2010Mittelpunkt der Lebensinteressen bei Doppelwohnsitz - DBA Schweiz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.03.2017

…Da sich aus den beiden Anknüpfungspunkten (wirtschaftliche und soziale Beziehungen des Bf.) klar ein Besteuerungsrecht in Österreich ergebe, bestehe aus der Sicht des Finanzamtes auch keine Möglichkeit, die weiteren Tie-Breaker-Rules, wie den gewöhnliche Aufenthalt des Bf., anzuwenden. Der steuerliche Vertreter brachte daraufhin vor…

BFG RV/6100644/2013Frage nach dem Ansässigkeitsstaat bzw. Mittelpunkt der Lebensinteressen iZm DBA Österreich-USA
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.11.2015

…klären, wo er im Sinne von Art. 4 Abs 2 DBA USA-Österreich ansässig war. Nach der zitierten Norm, auch "tie-breaker-rules" genannt, bestimmt sich die abkommensrechtliche Ansässigkeit in subsidiärer Reihenfolge nach dem Vorhandensein einer ständigen Wohnstätte, dem Mittelpunkt der Lebensinteressen, dem gewöhnlichen Aufenthalt…

BFG RV/7103140/2013Tie-Breaker der "ständigen Wohnstätte" gem Art 4 Abs 2 lit a DBA Ö-Slowakische Republik; Begriff der "ständigen Wohnstätte"
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.12.2020Teil 1/2

…Oktober 2013 Hauptwohnsitz gemeldet sei. Auch die Großmutter (Aufsichtsperson) sei an dieser Adresse gemeldet. Dass der Beschwerdeführer an dieser Adresse von der Finanzpolizei angetroffen worden sei, habe keine Relevanz, er lebe nicht im gemeinsamen Haushalt mit der Tochter bzw. Mutter, der Kontakt zur Mutter und…

BFG RV/3100141/2026Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.06.2026

…-wie vom steuerlichen Vertreter behauptet- doch über einen Wohnsitz in Deutschland verfügt, ist sie auch dort unbeschränkt steuerpflichtig. In diesem Fall muss durch Anwendung der Tie-breaker-Regelung in Art. 4 Abs. 2 DBA Österreich-Deutschland der Ansässigkeitsstaat für Abkommenszwecke bestimmt werden. Artikel 4 Abs…

BFG RV/7104388/2020Mittelpunkt der Lebensinteressen bei zeitlich begrenzter Auslandsentsendung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.03.2026

…nicht angefochten. Abkommensrechtliche Ansässigkeit Die Bf. hatte im Beschwerdejahr sowohl in Österreich als auch in Italien einen Wohnsitz und war in beiden Staaten unbeschränkt steuerpflichtig. Somit muss durch Anwendung der Tie-breaker-Regelung in Art. 4 Abs. 2 DBA Österreich-Italien der Ansässigkeitsstaat für Abkommenszwecke…

BFG RV/7101467/2020Wo und ab wann veränderte sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bf.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.08.2020

…2014, 2011/15/0133). Die Aufgabe der ständigen Wohnstätte sei der Tie-Breaker-Regelung vorgelagert und habe für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensinteressen keine Relevanz. Trotzdem verwende das Finanzamt die fehlende Wohnsitzaufgabe als Argument gegen eine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen nach Ungarn. Diese…

BFG RV/1100130/2014Ermittlung des Mittelpunkts der Lebensinteressen bei einem doppelt-ansässigen Steuerpflichtigen; Prüfung der Voraussetzungen für die Anerkennung eines im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend gemachten kaufkraftbedingten Verpflegungsmehraufwandes; Wertung einer Arbeitgeberzahlung als laufender Arbeitslohn
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.12.2016Teil 1/2

…Steuerpflichtigen hinausgehe, sprächen. Als Indizien dafür könnten beispielsweise die Höhe der geleisteten (unbezahlten) Überstunden sowie der Ausbildungsgrad dienen (vgl. Stürzlinger, Der Mittelpunkt der Lebensinteressen als Tie-Breaker nach Art. 4 Abs. 2 OECD-MA, Seite 167 unter Hinweis auf VwGH vom 25.2.1970, 1001…

BFG RV/7100858/2013Mittelpunkt der Lebensinteressen eines für 3 Jahre nach Lettland entsendeten Arbeitnehmers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.07.2014

…Lettland. Der Bf. ist daher iSd Art 4 Abs 1 DBA Österreich – Lettland sowohl in Österreich als auch in Lettland ansässig. Zur Lösung derartiger Doppelansässigkeiten sind die „Tie-Breaker-Regeln“ des Art 4 Abs 2 DBA Österreich – Lettland heranzuziehen, deren Zielsetzung darin liegt, einen der…

BFG RV/7103792/2018Beschränkte Einkommensteuerpflicht in Österreich (Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Ukraine)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.02.2020

…Des Weiteren solle der Bf. nachweisen, dass in Österreich kein Wohnsitz iSd BAO mehr bestehe bzw. dass Österreich iSd Tiebreaker-Regelung des Art. 4 DBA nicht als Ansässigkeitsstaat zu betrachten sei, und nachweisen, in welchem Land seine Tochter in die Schule gehe. Der angeführte Vorhalt…

BFG RV/7103140/2013Tie-Breaker der "ständigen Wohnstätte" gem Art 4 Abs 2 lit a DBA Ö-Slowakische Republik; Begriff der "ständigen Wohnstätte"
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.12.2020Teil 2/2

…ob der Beschwerdeführer nach den in Art. 4 DBA normierten Tie-Breaker Regeln als in Österreich ansässig gilt. Eine Ansässigkeit des Beschwerdeführers in Österreich lag jedoch aus Sicht des Bundesfinanzgerichtes nicht vor. Aufgrund der in freier Beweiswürdigung getroffenen Feststellungen ergibt sich für das Bundesfinanzgericht in…

BFG RV/7100082/2022Keine Entlastung gemäß § 48 Abs. 5 BAO bei bloß wirtschaftlicher Doppelbesteuerung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.03.2024

…vom 7. Dezember 2023 replizierte die Bf. auf den Vorlagebericht des Bundesministers für Finanzen und bringt ergänzend vor, dass aufgrund der "Tie Breaker"-Regelung des Artikel 4 Abs. 2 DBA Österreich Liechtenstein eine Doppelbesteuerung vermieden werden sollte. Es liege somit nicht bloß ein "Zurechnungskonflikt", sondern…

BFG RV/7105568/2019Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.09.2022

…ist als nächster Tie Breaker gemäß Art 4 Abs 2 DBA Tschechische Republik der Mittelpunkt der Lebensinteressen festzustellen. Die Beurteilung dieser Frage ist im Rahmen einer einzelfallbezogenen Gesamtabwägung der persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen des Abgabepflichtigen zu ermitteln und hängt damit entscheidend von den Umständen des…

BFG RV/3100707/2019Ständige Wohnstätte, Werbungskosten Familienheimfahrt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.08.2022Teil 1/2

…Recht der Doppelbesteuerungsabkommen, 142f). Erst wenn die Person in beiden Vertragsstaaten über eine ständige Wohnstätte verfügt, entscheidet im Sinne der abgestuften Abkommenssystematik der nächste Tie-Breaker, der "Mittelpunkt der Lebensinteressen" (BFG 3.12.2020, RV/7103140/2013). Die Wohnstätte muss eine ständige sein. Die "Ständigkeit…

BFG RV/7101484/2012Mittelpunkt der Lebensinteressen bei Entsendung eines Dienstnehmers in die Ukraine
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.07.2014

…Der Bf. ist daher iSd Art 4 Abs 1 DBA Österreich-Ukraine sowohl in Österreich als auch in der Ukraine ansässig. Zur Lösung derartiger Doppelansässigkeiten sind die „Tie-Breaker-Regeln“ des Art 4 Abs 2 DBA Österreich-Ukraine heranzuziehen, deren Zielsetzung darin liegt, einen der…