…3.2015 begründeten Übernahmserklärung (Pflichtleistung der Gesellschafterin bzw Rechtsanspruch auf Leistung der Gesellschaft). Dabei löst nicht bereits die Begründung der Verpflichtung, sondern erst deren Erfüllung, also die tatsächliche Bewirkung der Leistung, den Steuertatbestand iSd § 2 Z 2 KVG aus (vgl Thunshirn/Himmelsberger/Hohenecker Kommentar KVG, …
…3.2015 begründeten Übernahmserklärung (Pflichtleistung der Gesellschafterin bzw Rechtsanspruch auf Leistung der Gesellschaft). Dabei löst nicht bereits die Begründung der Verpflichtung, sondern erst deren Erfüllung, also die tatsächliche Bewirkung der Leistung, den Steuertatbestand iSd § 2 Z 2 KVG aus (vgl Thunshirn/Himmelsberger/Hohenecker Kommentar KVG, …
…Gesellschaftsteuer-Kommentar 4 , 144). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes löst nicht bereits die Begründung einer freiwilligen Übernahmsverpflichtung, sondern immer erst deren Erfüllung, also die tatsächliche Bewirkung der Leistung, den Steuertatbestand aus (vgl. VwGH 30.03.1998, 97/16/0331 mit weiteren Nachweisen). Eine Leistung im…
…VwGH 28.9.1998, 95/16/0302). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes löst nicht bereits die Begründung einer freiwilligen Übernahmsverpflichtung, sondern immer erst deren Erfüllung, also die tatsächliche Bewirkung der Leistung, den Steuertatbestand aus (vgl. VwGH 30.03.1998, 97/16/0331 mit weiteren Nachweisen…
…§ 2/41). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes löst nicht bereits die Begründung einer freiwilligen Übernahmsverpflichtung, sondern immer erst deren Erfüllung, also die tatsächliche Bewirkung der Leistung, den Steuertatbestand aus (vgl. VwGH 30.03.1998, 97/16/0331 mit weiteren Nachweisen). Bei Zuschüssen iSd § 2 Z…
…VwGH 28.9.1998, 95/16/0302). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes löst nicht bereits die Begründung einer freiwilligen Übernahmsverpflichtung, sondern immer erst deren Erfüllung, also die tatsächliche Bewirkung der Leistung, den Steuertatbestand aus (vgl. VwGH 30.03.1998, 97/16/0331 mit weiteren Nachweisen…
…VwGH 28.9.1998, 95/16/0302 ). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes löst nicht bereits die Begründung einer freiwilligen Übernahmsverpflichtung, sondern immer erst deren Erfüllung, also die tatsächliche Bewirkung der Leistung, den Steuertatbestand aus (vgl. VwGH 30.03.1998, 97/16/0331 mit weiteren Nachweisen…
…anderen Rechtsgrund (siehe dazu ua VwGH 21.10.2010, 2008/16/0090). Nicht bereits die Begründung einer freiwilligen Übernahmsverpflichtung, sondern immer erst deren Erfüllung, also die tatsächliche Bewirkung der Leistung, löst den Steuertatbestand aus (vgl. VwGH 30.03.1998, 97/16/0331 mit weiteren Nachweisen). …
…ohne die weitere Existenz des Unternehmens zu gefährden. Der Beschwerdeführer habe daher weder rechtlich noch tatsächlich über die von den Gesellschaften verbuchten Zinsen verfügen können. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 2. Februar 2018 wurde auch die Einkommensteuer 2011 unter Berücksichtigung der oa BP-Feststellung…
…ausdrücklichen gesetzlichen Verbot des § 14 EKEG erfolgende tatsächliche Zahlung der auf die Eigenkapital ersetzenden Darlehen entfallenden Zinsen hätte eine Verringerung des Haftungsfonds der Gläubiger zur Folge. Bei vorsätzlicher Bewirkung dieser Transaktion würde der Geschäftsführer daher den Tatbestand der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 StGB…
…Neueintritt eines GmbH-Gesellschafters oder für den Erwerb von Aktien mit Ausgabepreis über dem Nennwert ist - und das Agio sohin als Gegenleistung tatsächlich einen preisgestaltenden Charakter hat - steht das Agio im vorliegenden Fall jedoch nicht als unbedingte Voraussetzung für den Erwerb bzw für die Erhöhung…
…daher von vornherein nur ein Tatbestand des § 2 Z 2 KVG vor. Die Steuerschuld entsteht mit der Bewirkung der Leistung im Jänner 2016. Wir stellen daher den ANTRAG, den bekämpften Gesellschaftsteuerbescheid vom 5.3.2019 dahingehend abzuändern, dass die Gesellschaftsteuer wie im Rahmen der erfolgten…
…neue Beweismittel (Lohnausweis) vorgelegt. Tatsachen im Sinne des § 303 Abs. 1 lit b BAO sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände. Keine Tatsachen hingegen sind etwa neue Erkenntnisse in Bezug auf rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse…
…Es schien uns jedoch unredlich, auf der einen Seite gegen die Festsetzung von Umsatzsteuer 2011 ein Rechtsmittel zu erheben und gleichzeitig gleichsam dieselbe Umsatzsteuer im Wege einer Umsatzsteuervoranmeldung mit der Bewirkung eines Guthabens geltend zu machen. Deshalb haben wir die Berichtigung im Zuge der Jahreserklärung…
…sich die Frage nach der Rückerstattung der Steuern stellen: Bei konzessionslosem Glücksspiel bejahte die Judikatur des OGH den Rückforderungsanspruch des Verlierers einer Wett- und Spielschuld in jenen Fällen, in denen die erbrachte Leistung nicht zur Bewirkung der unerlaubten Handlung, sondern lediglich als Einsatz erbracht wird…
…Drittland: Unstrittig ist, dass die Lieferung in das Drittland aufgrund des Umsatzgeschäftes erfolgt ist. Die tatsächliche Abholung und Lieferung durch den Kunden ist durch die Inbetriebnahme der Geräte vor Ort in Belgrad dokumentiert. Als Nachweis legen wir die Bestätigung des Vorlieferanten EF, dessen Rechnung und…
…der Empfänger - zum fraglichen Zeitpunkt - auch tatsächlich Zugang hat (vgl. VwGH 1.7.2013, 2009/13/0105). Auf das tatsächliche Einsehen der Databox durch den Teilnehmer, beispielsweise durch ein Öffnen, Lesen oder Ausdrucken eines Bescheides, kommt es für die Bewirkung einer Zustellung nicht an (vgl…
…angesprochenen und zur Bewirkung der nachangeführten Abgabenverkürzungen bestimmten Buchhaltungsunterlagen falsche Beweismittel, nämlich von ***Bf1*** gegen Bezahlung von Provisionen erworbene Scheineingangsrechnungen der ***R*** […], der […] und der […] enthielten, welchen "Scheinrechnungen" (= Ausgangsrechnungen der […], der ***S*** […] und der […]) keine tatsächlich im rechnungsgegenständlichen…
…bei weitem die verbuchten Erlöse übersteigen würden, die entsprechenden Inventuren nicht geführt worden seien und Standlisten über Glücksspielautomaten, die preisgeben würden, wie viele Automaten tatsächlich vermietet oder selbst betrieben würden, nicht vorhanden seien. Dies würde nur aus einem ordnungsgemäß geführten Anlagenverzeichnis, welches ebenfalls nicht vorliege…
…immer an das üblicherweise auf der Rechnung angegebene Konto geleistet. Liegen keine schriftlichen Vereinbarungen auf und existieren keine Aufzeichnungen darüber, wer die Leistungen tatsächlich erbracht hat, so entspricht diese Vorgangsweise nicht dem Sorgfaltsmaßstab eines sorgfältigen Unternehmers bei der Abwicklung eines Transportauftrages mit Subunternehmern. Die Bf…