…2015 erhellt nicht, welche Leistungen von der X FL tatsächlich erbracht wurden, wird dort doch lediglich angeführt, die X FL habe "eine gewisse operative Tätigkeit" zugunsten der X GmbH erbracht. 45 Das angefochtene Erkenntnis war daher im angefochtenen Umfang (Körperschaftsteuer 2005 bis 2008) gemäß § 42…
…vom anwaltlichen Vertreter angeführten Thema nichts zur Beantwortung der Frage beizutragen vermögen, für welche (konkreten und detaillierten) Leistungen die Zahlungen der Bf. an die X FL im Einzelnen erfolgte sein sollen. Es wäre an der Bf. gelegen, konkrete und detaillierte, tatsächlich erbrachte Leistungen, nachweisbar darzulegen…
…stützt die Argumentation der Fa. T. GmbH, dass sämtliche an die Subunternehmer (auf Grund Subunternehmerverträge) geleisteten Zahlungen tatsächlich erbrachte Subunternehmerleistungen betrifft (die angemessen bezahlt wurden) und dass diese Zahlungen einerseits Aufwendungen der Fa. T. GmbH und andererseits Erlöse derjeweiligen Subunternehmerfirmen darstellen. Dieses festgestellte steuerliche Ergebnis…
…Rechnung, die vergleichbar mit den vorgelegten Rechnungen, und eine tatsächlich erbrachte Beratungsleistung bzw. damit in Zusammenhang stehende verrechenbare Nebenkosten zugrunde liegen. 3.4. Auf die Gründe, warum das BFG keine Zweifel an der Unternehmereigenschaft der deutschen Leistungsempfänger hat, wird in der rechtlichen Beurteilung eingegangen. 4…
…der Leistungserbringung der Bf. gegenüber ihren Auftraggebern bestand grundsätzlich kein Zweifel. Die die seitens der Bf. verrechneten Leistungen waren von den Auftraggebern bezahlt worden. Entsprechend den obigen Ausführungen war jedoch von den Leistungen zugrundeliegenden Scheingeschäften der Bf. (vorgetäuschte Fremdleistungen durch Subunternehmen; tatsächlich erbrachte Leistungen entweder…
…bar beglichen wurden, tatsächlich erbrachte Leistungen gegenüberstanden oder nicht. Aus den dargelegten Gründen (die im Detail insbesondere aus der Begründung der Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes hervorgehen) kam das BFG - analog dem Finanzamt - zu dem Schluss, dass die oa. Subunternehmer nicht als Erbringer jener Leistungen, die der…
…Geschäftsführer einer anderen willkürlich ausgewählten Gesellschaft erbracht worden sei. Gerade bei nahestehenden Personen bzw. Gesellschaften verlange die Judikatur die Einhaltung fremdüblicher Vorgangsweisen, was umso mehr gelten müsse, wenn ein Umsatzsteuerbetrug greifbar ist. Bitte um Stellungnahme. Bf: Auch hier liege der Verrechnung eine tatsächliche Leistung zugrunde…
…ohne tatsächliche Beweise vorzulegen. Die Beweislast für den Scheincharakter trage die Behörde. Es liege eine rechtswidrige Verweigerung des Betriebsausgabenabzuges vor, weil es sich bei allen als Fremdleistungen erfassten Rechnungen um tatsächlich erbrachte Leistungen von tatsächlich existierenden Unternehmen handle. Das Finanzamt Österreich trat im Zuge der…
…Anders als die belangte Behörde in der Beschwerdevorentscheidung geht das Bundesfinanzgericht davon aus, dass von der Bf insgesamt Zahlungen über 53.500 Euro an das Subunternehmen für tatsächlich erbrachte Leistungen getätigt wurden. Die belangte Behörde hat in der Beschwerdevorentscheidung sowohl die von der Subunternehmen 5…
…aus deren Vorhandensein aber noch keinesfalls eindeutig geschlossen werden kann, dass das abgefragte Unternehmen die Leistungen auch tatsächlich erbracht hat oder nicht. Es ist jeden Geschäftspartner zumutbar und fällt in die Pflicht eines ordentlichen Unternehmers, sich vor Auftragsvergabe von der Redlichkeit seines Kontrahenten durch die…
…Es kann aber aufgrund der Ausführungen zur "Scheinadresse" davon ausgegangen werden, dass nach Ansicht des Finanzamtes weder eine Leistung tatsächlich erbracht wurde noch überhaupt eine Unternehmereigenschaft gegeben ist, da keine nachhaltigen Tätigkeiten nach Außen zur Einnahmenserzielung feststellbar gewesen sind. Gegen den Bescheid wurde mit Schreiben…
…Es wird darauf hingewiesen, dass der Bf weder Unterlagen noch Belege vorgelegt hat. Vertreter: Hingewiesen wird darauf, dass der Bf auch bei Barauszahlungen, die tatsächlich erbrachte Leistungen betrafen anwesend war. Es ist für uns nicht vorstellbar, dass die Abgabenbehörde dahingehend Feststellungen hat, dass er bei…
…ausgestellt, da ja für die Arbeiter keinerlei lohnabhängige Abgaben entrichtet wurden. Die Außenprüfung kam daher zu dem Schluss, dass es sich bei den Fremdleistungen nicht um tatsächlich erbrachte Leistungen handelte. Die im Namen der Scheinfirmen ausgestellten Rechnungen dienten einzig dazu, Aufwand zu gestalten bzw. Vorsteuer…
…tatsächlich erbrachte Leistungen. Dies werde auch von der belangten Behörde ausdrücklich bestätigt. Diese Leistungen seien von tatsächlich existierenden Subunternehmen erbracht worden. Allfällige Versäumnisse der Subunternehmer könnten nicht der beschwerdeführenden Partei zur Last gelegt werden. Im vorliegenden Fall seien die Umstände für die Schätzung des tatsächlichen…
…Fixkosten jedoch weiterhin anfielen. Die Leistungen des Einzelunternehmens seien nicht unter die Bestimmung des § 22 Z 2 2. Teilstrich EStG 1988 zu subsumieren. Es handle sich dabei nicht um "sonstige Vergütungen" des Geschäftsführers, sondern um tatsächlich erbrachte Leistungen eines unabhängigen Büros. Der Verwaltungsgerichtshof habe in…
…Fixkosten jedoch weiterhin anfielen. Die Leistungen des Einzelunternehmens seien nicht unter die Bestimmung des § 22 Z 2 2. Teilstrich EStG 1988 zu subsumieren. Es handle sich dabei nicht um "sonstige Vergütungen" des Geschäftsführers, sondern um tatsächlich erbrachte Leistungen eines unabhängigen Büros. Der Verwaltungsgerichtshof habe in…
…auf den bloßen Gesetzestext sei nicht ausreichend. Die vom Finanzamt angenommenen Scheinrechnungen, sowohl jene von externen Unternehmen wie auch jene des A.B. und jene des C.D. seien keine Scheinrechnungen. Es würden ihnen tatsächlich erbrachte Leistungen zugrunde liegen. Die Vorsteuern, Absetzungen als Betriebsaufwand bzw…
…Wie aus dem BP-Bericht und der Beschwerdevorentscheidung hervorgehe, gäbe es faktisch keinerlei Beweise für tatsächlich erbrachte Leistungen der rechnungsgenerierenden "Subfirmen" (=Deckungsrechnungen). Stichhaltige Unterlagen für eine tatsächliche Leistungserbringung durch die "Subunternehmer" seien nicht vorgelegt worden. Aus diesem Grund gelange auch eine schlüssige Beweisführung/eine Glaubhaftmachung…
… 16 UStG möglich. Mangels eines unmittelbaren Zusammenhangs zu den Grundgeschäften und zu den tatsächlich an das Land OÖ und an den Bund erbrachten Leistungen stellt die Vergleichszahlung keine Entgeltsminderung dar. Zu der eingangs dargestellten Aufrechnung der Ersatzleistung mit im Jahr 2012 gegenüber dem Land OÖ…
…wonach die Rechnungsbeträge nicht als Entgelt für tatsächlich erbrachte Leistungen gedacht waren, sondern ausschließlich der Umleitung von Geldmitteln an die ***17*** dienten. Die rechtliche Gestaltung nach außen (Rechnungsausstellung, verbuchte Aufwendungen) stand somit nicht im Einklang mit dem tatsächlich Gewollten und auch nicht mit den wirtschaftlichen…