…Abgabepflichtige idR Kenntnis über die von ihm selbst verwirklichten Tatsachen und Beweismittel hat. Damit wären auch jene Fälle einer antragsgebundenen Wiederaufnahme nicht mehr zugänglich, in denen es dem Abgabepflichtigen gar nicht subjektiv vorwerfbar wäre, dass Tatsachen im Abgabenverfahren nicht vorgebracht wurden. Dies würde dazu führen…
…die Bezugnahme auf VwGH zu 91/14/0252), vielmehr waren mit Ausnahme der zweckgebundenen Darlehen ab dem zweiten Quartal für 2022 keine liquiden Mittel vorhanden. 9 Eine allfällige Ungleichbehandlung ist dem Beschwerdeführer sohin nicht subjektiv vorwerfbar. Beide Geschäftsführer haben ihre Geschäftsführertätigkeit ordnungsgemäß erfüllt und hierbei…
…die Bezugnahme auf VwGH zu 91/14/0252), vielmehr waren mit Ausnahme der zweckgebundenen Darlehen ab dem zweiten Quartal für 2022 keine liquiden Mittel vorhanden. 9 Eine allfällige Ungleichbehandlung ist dem Beschwerdeführer sohin nicht subjektiv vorwerfbar. Beide Geschäftsführer haben ihre Geschäftsführertätigkeit ordnungsgemäß erfüllt und hierbei…
…wurde in seinem Verfahren geprüft, ob ihm die objektive Rechtswidrigkeit seines Verhaltens (Geltendmachung von Vorsteuern auf Grund von Rechnungen, obwohl keine unternehmerische Tätigkeit ausgeführt wird) subjektiv vorwerfbar ist. Eine solche Vorwerfbarkeit wäre nur dann gegeben, wenn ein Vertreter im Zeitpunkt, in dem die Vorsteuern geltend…
…ist zu prüfen, ob dem Bf. die objektive Rechtswidrigkeit seines Verhaltens (Geltendmachung von Vorsteuern auf Grund von Rechnungen, obwohl keine unternehmerische Tätigkeit ausgeführt wird) subjektiv vorwerfbar ist. Eine solche Vorwerfbarkeit wäre nur dann gegeben, wenn der Bf. im Zeitpunkt, in dem er mit Umsatzsteuervoranmeldung die…
…mitzuwirken (§ 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung). Erwägungen zur Beschwerde Der Beschwerde kommt nach dem oben zur Rechtslage und zur Beweis würdigen Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes Gesagten keine Berechtigung zu. Die Tat wurde in objektiv festgestellter und subjektiv vorwerfbarer Weise fahrlässig begangen, weshalb sie gemäß § 4 Abs…
…Angaben der unterschiedlichen Kontrollorgane und deren Objektivität zu bezweifeln. Die angelastete Übertretung sei daher als erwiesen anzusehen und die Verschuldensfrage zu bejahen gewesen. Nach rechtlichen Ausführungen zur Frage der subjektiven Vorwerfbarkeit eines objektiv verwirklichten Deliktes führte die belB zur Strafbemessung Folgendes aus: Gemäß § 19 Abs…
…Ermessensübung dahingehend ausüben können (und wohl auch müssen), dass eine Wiederaufnahme – trotz Vorliegens eines Wiederaufnahmegrundes – aufgrund der subjektiv vorwerfbaren Verletzung einer Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nicht gewährt wird. Die Rechtsansicht des BFG hätte überdies einen weiteren Nebeneffekt, der vom Gesetzgeber nicht gewollt sein kann: Würde es…
…BAO nur bei schuldhafter Verletzung der dem Vertreter auferlegten Pflichten besteht, ist zu prüfen, ob dem Geschäftsführer die objektive Rechtswidrigkeit seines Verhaltens subjektiv vorwerfbar ist. Nach ständiger Rechtsprechung hat der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich war, widrigenfalls angenommen wird…
…des § 9 BAO nur bei schuldhafter Verletzung der dem Vertreter auferlegten Pflichten besteht, ist zu prüfen, ob dem Geschäftsführer die objektive Rechtswidrigkeit seines Verhaltens subjektiv vorwerfbar ist. Eine solche Vorwerfbarkeit ist dann gegeben, wenn die Geschäftsführerin im Zeitpunkt, in dem die Umsatzsteuer fällig war, bei…
…im Rechtsmittelverfahren unter Nennung des Fälligkeitstages aufgefordert wurde. Verschulden: Auf Ebene des Verschuldens ist zu prüfen, ob dem Vertreter die objektive Rechtswidrigkeit seines Verhaltens (nämlich die Nichtentrichtung der hier gegenständlichen Abgaben) auch subjektiv vorwerfbar ist. Als Geschäftsführer eines Bauunternehmens muss dem Beschwerdeführer bekannt gewesen sein…
… 9 Rn 22). Auf Ebene des Verschuldens ist zu prüfen, ob dem Vertreter die objektive Rechtswidrigkeit seines Verhaltens (nämlich die Nichtentrichtung der hier gegenständlichen Abgaben) auch subjektiv vorwerfbar ist. Dies wäre etwa nicht der Fall, wenn die Bf die Unrichtigkeit (hier nicht fristgerechte Entrichtung der…
…(VwGH 18.10.2007, 2006/14/0045) Wird jener Rechtssatz des VwGH zur Beurteilung des Sachverhalts herangezogen, so darf das Verhalten des Erstbeschuldigten nicht als subjektiv vorwerfbar gewertet werden. Selbst ein routinierter Geschäftsführer würde davon ausgehen, dass Zwangsstrafen unter den behördlichen Nachrichten (Startseite des Finanzonline…
…ein persönlich vorwerfbares und somit strafbares Verhalten machen können. § 8 regelt die Verschuldensformen abschließend (Twardosz in Tannert/Kotschnigg, FinStrG § 8 [Stand 1.3.2017, rdb.at] Rz 4). Dass sich die persönliche Vorwerfbarkeit in Gestalt des Vorsatzes als Schuldform bzw. -element in weiteren "subjektiven" Tatbestandsmerkmalen…
…ein persönlich vorwerfbares und somit strafbares Verhalten machen können. § 8 regelt die Verschuldensformen abschließend (Twardosz in Tannert/Kotschnigg, FinStrG § 8 [Stand 1.3.2017, rdb.at] Rz 4). Dass sich die persönliche Vorwerfbarkeit in Gestalt des Vorsatzes als Schuldform bzw. -element in weiteren "subjektiven" Tatbestandsmerkmalen…
…ein persönlich vorwerfbares und somit strafbares Verhalten machen können. § 8 regelt die Verschuldensformen abschließend (Twardosz in Tannert/Kotschnigg, FinStrG § 8 [Stand 1.3.2017, rdb.at] Rz 4). Dass sich die persönliche Vorwerfbarkeit in Gestalt des Vorsatzes als Schuldform bzw. -element in weiteren "subjektiven" Tatbestandsmerkmalen…
…Eine allfällige - aber unter Verweis auf 2.1. jedenfalls zu reduzierende - Ungleichbehandlung ist dem Beschwerdeführer sohin nicht subjektiv vorwerfbar. 2.2.1. Zweckgebundene Darlehen 31 Im Zeitraum vom 2.4.2021 bis 2.12.2022 wurden der Gesellschaft drei zweckgebundene Darlehen in einer Gesamthöhe von…
…Eine allfällige - aber unter Verweis auf 2.1. jedenfalls zu reduzierende - Ungleichbehandlung ist dem Beschwerdeführer sohin nicht subjektiv vorwerfbar. 2.2.1. Zweckgebundene Darlehen 31 Im Zeitraum vom 2.4.2021 bis 2.12.2022 wurden der Gesellschaft drei zweckgebundene Darlehen in einer Gesamthöhe von…
… 9 Rn 22). Auf Ebene des Verschuldens ist zu prüfen, ob dem Vertreter die objektive Rechtswidrigkeit seines Verhaltens (nämlich die Nichtentrichtung der hier gegenständlichen Abgaben) auch subjektiv vorwerfbar ist. Dies wäre etwa nicht der Fall, wenn die Bf die Unrichtigkeit (hier nicht fristgerechte Entrichtung der…
… 9 Rn 22). Auf Ebene des Verschuldens ist zu prüfen, ob dem Vertreter die objektive Rechtswidrigkeit seines Verhaltens (nämlich die Nichtentrichtung der hier gegenständlichen Abgaben) auch subjektiv vorwerfbar ist. Dies wäre etwa nicht der Fall, wenn die Bf die Unrichtigkeit (hier nicht fristgerechte Entrichtung der…