…Schweizer Vermögenswerten beauftragt. Diese habe ergeben, dass bei korrekter Berücksichtigung der Schweizer Erträgnisse tatsächlich in den Jahren 2006 bis 2010 ein steuerliches Mehrergebnis zu veranlagen gewesen wäre. Lediglich in den Jahren 2011 und 2012 wäre im Rahmen der Antragsveranlagung eine Gutschrift erzielt worden. Diesen Berechnungen…
…Es wurde ein Schwund von 15 % angesetzt, jedoch ist bekannt, dass in dieser Branche ein Schwund von 25 % - 35 % gegeben ist und daher wäre kein steuerliches Mehrergebnis herausgekommen, wäre man von dem branchenüblichen Schwund ausgegangen. Der ehemalige Steuerberater hat meiner Einschätzung nach eine Honorarforderung offen…
…Im folgenden Ausmaß entwickelte sich die geschäftliche Tätigkeit seit Gründung 2005: | Jahr | erworbene Grundstücke | verkaufte Grundstücke | steuerliches Mehrergebnis | 2006 | 11 | 0 | -1.580.664,45 | 2007 | 1 | 1 | -53.848,58 | 2008…
…gegenständlichen Abonnements von insgesamt EUR 6.361,35 in einem mehrjährigen Betrachtungszeitraum (sechs Jahre) angefallen sind. Im Durchschnitt ergibt sich hieraus ein steuerliches Mehrergebnis von nur rund EUR 200,- pro Jahr (!). Auch der sorgfältigste Geschäftsführer kann aber nicht jede Rechnung auf ihre Abzugsfähigkeit anlässlich der…
…die Beschuldigte sich ihrer Verpflichtungen nicht bewusst war. Weiters ist zu erwähnen, dass für die Jahre 2013, 2015 und 2016 jeweils Einkommensteuererklärungen OHNE steuerliches Mehrergebnis eingereicht wurden. Die Beschuldigte hatte somit nicht einmal die Absicht, Abgaben zu zahlen. Des Weiteren spricht auch für eine gewerbsmäßige…
…In der Begründung wurde ausgeführt, dass die aus der Begründung des Umsatzsteuerbescheides 2014 vom 13.01.2016 sich ergebende Rechtswidrigkeit eine nicht bloß geringfügige Auswirkung habe - die Vorsteuerkorrektur ergebe ein steuerliches Mehrergebnis von € 1.784,76 - , weshalb die Aufhebung des Umsatzsteuerbescheides 2014 von Amts…
…das Recht haben müssen, bei sämtlichen Aufträgen korrigierend einzugreifen und Anweisungen im Rahmen seiner Auftragsüberwachung zu geben. Die Gesellschafter hätten keine Einkünfte in Österreich erklärt (Geschäftsführerbezüge): Diese Aussage sei nach den der steuerlichen Vertretung der Beschwerdeführerin vorliegenden Informationen deshalb nicht richtig, weil die Gesellschafter-Geschäftsführer…
…des von der Finanzverwaltung immer zitierten "fair play"-Gedankens zu sehen, wonach einerseits dem Prüfungsorgan hinsichtlich eines zu erzielenden Mehrergebnisses entgegengekommen wird, aber auch andererseits der steuerlichen Vertretung die Möglichkeit gegeben wird, eine im Vorfeld nicht abzuschätzende Abgabennachforderung hinsichtlich eines allfälligen finanzstrafrechtlichen Vergehens zu würdigen…
…jeweils negative steuerliche Ergebnisse erzielte und daher die Verluste in der Türkei nicht verwertet werden konnten. Im schwierigen wirtschaftlichen Umfeld der Türkei wäre eine Steuerprüfung eine weitere administrative Belastung des Unternehmens, die angesichts der Ergebnissituation zu keinen erheblichen Steuerfolgen im Sinne eines Mehrergebnisses führen dürfte…
…welcher im Wesentlichen deswegen so hoch ausgefallen sei, weil eine gebildete Rückstellung aufgelöst worden sei (Anmerkung: der Abgabepflichtige hatte beginnend ab 2001 jährlich lediglich fiktive Rückstellungen für angebliche "Beratungsleistungen" eines Schweizer Geschäftsmannes in sein steuerliches Rechenwerk eingestellt, welche vom realitätsfesten Betriebsprüfer jedoch in logische Konsequenz…
…Ellinger, ÖStZ 1986/69, so reicht dies zur Begründung der Interessensabwägung nicht aus." Ebenso die Fortsetzung: "... und die steuerlichen Auswirkungen nicht als geringfügig angesehen werden." Auch hier fehlt die Begründung zur Gänze. Dies wäre schon deshalb notwendig gewesen, weil der UFS 30.10.2009, RV…
…Vorteil erzielt (vgl. UFS 18.11.2005, RV/0589-W/04). In einem solchen Fall überwiegt die Tatsache des Nichtvorliegens eines steuerlichen Mehrergebnisses gegenüber der spezialpräventiven Wirkung einer Zwangsstrafe, weshalb von der Festsetzung einer Zwangsstrafe abzusehen ist (vgl. UFS 25.10.2006, RV/0234-S…
…vorneherein von der Festsetzung der Zwangsstrafen abzusehen gehabt, zumal nach der Rechtsprechung des UFS in derartigen Fällen die Tatsache des Nichtvorliegens eines steuerlichen Mehrergebnisses gegenüber der spezialpräventiven Wirkung einer Zwangsstrafe überwiege und ergo dessen die Festsetzung einer Zwangsstrafe nicht zweckmäßig sei (UFS v. 18.11…
…von Ausgaben im Ausmaß von „knapp mehr als die Hälfte“ der PKW-Spesen) durch die Betriebsprüfung basiere, sei einleitend festzustellen, dass nicht jedes steuerliche Mehrergebnis auch eine Abgabenverkürzung im Sinne des FinStrG darstelle. Insbesondere dann, wenn es im Rahmen eines - sowohl auf Seiten des Bf…
…Wertbetrag wurde deshalb im Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Linz vom 31. Oktober 2019 mit der Hälfte des steuerlichen Mehrergebnisses aus der Abschlussprüfung festgesetzt. Einkünfteerklärungen für die GesbR "***Bf1*** und ***Vorname Ehefrau Bf1***" (Steuernummer ***StNr GesbR***) hat der Beschwerdeführer erst am 10. Mai 2016 eingereicht…
…| 131,29 | Differenz | 442,17 | 482,26 | 502,25 | 523,20 | 546,36 Unter Anwendung des Grenzsteuersatzes aus den Erstbescheiden vor der Prüfung der Jahre 2012-2015 von jeweils 43,21 % ergäben sich folgende steuerliche Mehrergebnisse: |  …
…indem sie fast alle anderen Sachverhaltsmomente teilweise zwar erhebt, aber sodann ignoriert, weil sie dem offensichtlich angestrebten steuerlichen Mehrergebnis zuwiderlaufen. Die in den schriftlichen Unterlagen anlässlich der abschließenden Besprechung von der Außenprüfung festgehaltenen Aussagen (Hinweis auf Seite 9), wonach "in Anlehnung an den zeitnah tatsächlich…
…33 f, 56 f). [Anmerkung des Bundesfinanzgerichtes: Zu einem steuerlichen Mehrergebnis ist es dabei aber vorerst nicht gekommen: Die nicht offengelegten Honorare des Beschuldigten wurden als umsatzsteuerfrei behandelt; die Zurechnung der Erlöse führte rechnerisch nicht zu einem positiven Betriebsergebnis (Veranlagungsakt betreffend den Beschuldigten, BP-Akten…
…sie fast alle anderen Sachverhaltsmomente teilweise zwar erhebt, aber sodann ignoriert, weil sie dem offensichtlich angestrebten steuerlichen Mehrergebnis zuwider laufen. Die in den schriftlichen Unterlagen anlässlich der abschließenden Besprechung von der Außenprüfung festgehaltenen Aussagen (Hinweis auf Seite 9), wonach "in Anlehnung an den zeitnah tatsächlich…
…die Feststellungen zu den Punkten 3 und 4 (Dienstverhältnis bzw Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen) zur Gänze abgelehnt werden. Da das verbleibende steuerliche Mehrergebnis als geringfügig anzusehen sei und es überdies hinsichtlich Punkt 3 (Dienstverhältnis) an einem tauglichen Wiederaufnahmegrund fehle, entspreche die Wiederaufnahme nicht den Erfordernissen des …