…157 FinStrG vorzugehen ist." D. In einem weiteren, wenige Stunden vor der mündlichen Verhandlung eingebrachten Schriftsatz der zusätzlich als Verteidigerin einschreitenden Enzinger SteuerberatungsgmbH führt die Steuerberaterin Mag. Natalie Enzinger aus: „Sehr geehrte Damen und Herren, in Vorbereitung auf die am 20.11.2018 stattfindende mündliche…
…1994 vor, wonach bei sonstigen Leistungen (ausgenommen bestimmte, hier nicht in Frage kommende Leistungen) und bei Werklieferungen die Steuer vom Leistungsempfänger (hier dem Beschuldigten) geschuldet wird, wenn der leistende Unternehmer (hier die BX) im Inland weder sein Unternehmen betreibt noch eine an der Leistungserbringung beteiligte…
…auch mit Steuerberatern über steuerliche Agenden stets in Kontakt gewesen ist (Vorbringen des Beschuldigten vor dem Spruchsenat, Spruchsenatsakt Bl. 20), waren ihr diese Umstände bekannt. Ebenso war diese Entwicklung natürlich auch dem C selbst bekannt. Hätte daher also Dr.A tatsächlich Zweifel über eine unternehmerische…
…keinen zusätzlichen Steuern oder sonstigen Ausgaben zu rechnen haben. Dass keine Immobilienertragsteuer aus dem gegenständlichen Rechtsgeschäft abgeführt worden ist, sei dem Erst- und der Zweitbeschuldigten erst im Zuge der Betriebsprüfung klargeworden. Aufgrund deren hohen Alters sei es verständlich, dass diese einem Rechtsvertreter das vollste Vertrauen…
…dass sein Klient solcherart die Schenkung nicht melden werde, hätte er eine Bestimmung seines Klienten zur Pflichtverletzung und betreffend seine eigene Person eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49a FinStrG in Form einer Bestimmungstäterschaft zu verantworten; auch eine Qualifizierung eines solchen Handelns als sonstiger Tatbetrag im Sinne der §…
…ausführlich erörtert und in einem ergänzenden Beweisverfahren auch der diesen auf Seite der Abgabenbehörden erstmals aufgegriffen habende Außenprüfer G als Zeuge einvernommen. C.1. G hatte am 7. Februar 2011, 15:26 Uhr, an die B-GmbH zu Handen ihrer Steuerberaterin E-F-GmbH folgendes…
…Ein solcherart gegen den Beschuldigten zu erhebender Vorwurf einer (grob) fahrlässigen Verkürzung an Körperschaftssteuer nach § 34 Abs. 1 FinStrG in Form eines sonstigen Tatbeitrages (aus der Begrifflichkeit "bestimmen" ist abzuleiten, dass eine Bestimmungstat lediglich vorsätzlich begangen werden kann) hinsichtlich der Veranlagungsjahre 2007 und 2008 ist…
…der einen unrichtigen Kaufpreis ausweist, einen sonstigen Tatbeitrag im Sinne der 3. Alt dar (OGH 15.1.1985, 10 Os 138/84 [R 11/30]). Köck in Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt, FinStrG, Band 1, 5. Aufl. (2018), § 11, Kommentar zu § 11 [Rz 9]. Einen anderen…
…bereits am 15. Dezember 2008 zu Unrecht ein Umsatzsteuerguthaben von -€ 29.371,18 für den Voranmeldungszeitraum November 2008 geltend machen bzw. am 15. Jänner konnte. Es liegt daher diesbezüglich ein sonstiger Tatbeitrag oder eine Bestimmungstat der A nach § 33 Abs. 2 lit. a iVm…
…sie darauf irgendwelchen Einfluss. Dazu der VwGH 2010/16/0181 vom 05.04.2011: "Bezieht sich der Schuldspruch auf einen sonstigen Tatbeitrag im Sinne des § 11 letzter Fall FinStrG, so ist im Spruch des Erkenntnisses daher zum Ausdruck zu bringen, worin der Tatbeitrag bestanden hat…
…Also der klassische Fall von dolus eventualis. Dr. S.: Im Großen und Ganzen ist alles gesagt. SB: Was ist das denn für eine Beitragstäterschaft? Dr. S.: Ein sonstiger Tatbeitrag iS von § 11 dritter Fall FinStrG. SB: Aber da gibt es ja verschiedene Varianten: Die psychische…
…Wertbeträge ist nach Ansicht des Senates korrekt errechnet worden und konnte daher dem weiteren Finanzstrafverfahren unbedenklich zugrunde gelegt werden. Tatbeitrag Bisherige Aussagen der Zweitbeschuldigten laut Protokoll vom 2.10.2017, aufgenommen bei der Finanzstrafbehörde: "Die Buchhaltung hat Frau C. selbst gemacht. Es gab eine Steuerberaterin…
…wurde meines Wissens bereits im Mai 2015 angekündigt, also dass ich sie ihm übergeben werde. Ich habe ihm auch die zwei vergangenen Jahre des Vorgänger Steuerberaters übergeben, dass er da eine Benchmark hat. Ich habe dann bereits Ende 2015 nachgefragt, ob er die erledigt hat…
…Zusammenhang mit der durch die Fa. X. veranlassten Bestellung ihres "Vertreters", des Steuerberaters S., der - ohne Rücksprache mit der Beschuldigten - ihr Verhalten als eigenmächtige Handlung ohne Rücksprache mit der Gechäftsleitung bzw. einem Tippfehler darstellt, lässt sich nach Ansicht des BFG ableiten, dass die Fa. X…
…sonstigen technischen Belangen. Diese hätten auch bei ihm ihren Urlaub angemeldet, weil er die Listen zur Verfügung gestellt und diese verwaltet habe. Der Urlaub wäre vom Personal mit den Ärzten ausgemacht worden. Er habe an die Richtigkeit des Konzeptes geglaubt, weil eine Anfrage des Steuerberaters…
…den Verkauf von Material und Werkzeug habe ich eine Umsatzsteuerprüfung gegenüber der ***25*** GmbH angekündigt und zwar für die Monate September 2018 bis April 2019. Als Termin wurde der 15. Juli 2019 vereinbart. Ich habe an diesem Tag (dem 15. Juli 2019) den Steuerberater ***15***…
…entrichten wären. Sie hätte hiedurch entsprechende Tatbeiträge zu den den Beschuldigten vorgeworfenen Abgabenhinterziehungen, allenfalls bei tatsächlicher Ahnungslosigkeit der Gesellschafter wohl sogar Bestimmungstäterschaft zu verantworten. Ohne dem massiven Beitrag von Frau K, einer mit Buchhaltungen von Taxiunternehmen bereits wohl vertrauten Bilanzbuchhalterin (Empfehlung von Bekannten, habe schon…
…Der sonstige Beitrag zur Tat im Sinne des § 11 FinStrG muss zu dieser in ihrer individuellen Erscheinungsform in einer kausalen Beziehung stehen; jede, auch die geringste Hilfe, welche die Tat fördert und bis zur Vollendung wirksam bleibt, ist ein ausreichender Tatbeitrag (Winkler in Tannert/Kotschnigg…
…durch jede Art der Beteiligung am Finanzvergehen erfüllt, ohne dass es darauf ankommt, welche Bedeutung dem Tatbeitrag für die Verwirklichung der Tat beizumessen ist. Die Haftungspflichtige wurde am 11.4.2018 eines vorsätzlichen Finanzvergehens für schuldig erkannt, weshalb das Tatbestandsmerkmal des § 11 BAO erfüllt ist."…
…in Ordnung gehe. Ein Tatbeitrag zu einer Abgabenverkürzung sei für die Beschuldigte daher nicht erweisbar. ***Bf1*** weist darauf hin, dass zwar objektiv der Tatbestand bewirkt worden sein mag; er habe jedoch aufgrund der Beratung durch den Rechtsanwalt und die Steuerberaterin Magistra N,1, darauf vertraut…