…der Veräußerung, Einlösung und sonstigen Abschichtung von Wirtschaftsgütern, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital im Sinne von Abs. 2 sind (einschließlich Nullkuponanleihen). § 27 Abs 3 EStG 1988 erfasst dabei sämtliche "Versilberungsvorgänge" einer Kapitalanlage: Der Gesetzeswortlaut nennt die Veräußerung, Einlösung und sonstige Abschichtung. Als…
…erlassen. § 27 Abs. 3 EStG 1988 lautet wie folgt: Zu den Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen gehören Einkünfte aus der Veräußerung, Einlösung und sonstigen Abschichtung von Wirtschaftsgütern, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital im Sinne von Abs. 2 sind (einschließlich Nullkuponanleihen). § 27…
…um Gewinnanteile jeder Art auf Grund einer Beteiligung an inländischen Körperschaften in Form von Genussrechten und sonstigen Finanzierungsinstrumenten gemäß § 8 Abs. 3 Z 1 zweiter Teilstrich KStG 1988 handelt. Folglich ist die Beteiligungsertragsbefreiung auch auf den Abschichtungsmehrbetrag aus der vorzeitigen Beendigung des gegenständlichen Genussrechts anzuwenden…
…d.h. der Veräußerung der Aktien der HAAG innerhalb dreier Jahre, sei in Pkt. 13 der GB ein Verpflichtungsgeschäft (Verkauf/Abschichtung) nicht vorgesehen gewesen. Pkt. 13 regle nur die Ermittlung und die Auszahlung des Ausschüttungsbetrages. Für die Realisierung des Gewinnes aus der Beteiligung an der…
…d.h. der Veräußerung der Aktien der HAAG innerhalb dreier Jahre, sei in Pkt. 13 der GB ein Verpflichtungsgeschäft (Verkauf/Abschichtung) nicht vorgesehen gewesen. Pkt. 13 regle nur die Ermittlung und die Auszahlung des Ausschüttungsbetrages. Für die Realisierung des Gewinnes aus der Beteiligung an der…
…Z 1 bis 4 gehören. Zu den Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen gemäß § 27 Abs. 3 EStG würden Einkünfte aus der Veräußerung, Einlösung und sonstigen Abschichtung von Wirtschaftsgütern, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital iS von Abs. 2 sind, gehören (BudBG 2012…
…I Nr. 112/2012 bestimmt für die Bewertung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens: "Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert (lit. a) und Verluste aus der Veräußerung, Einlösung und sonstigen Abschichtung von Wirtschaftsgütern und Derivaten im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4, auf deren Erträge der besondere…
…I Nr. 112/2012 bestimmt für die Bewertung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens: "Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert (lit. a) und Verluste aus der Veräußerung, Einlösung und sonstigen Abschichtung von Wirtschaftsgütern und Derivaten im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4, auf deren Erträge der besondere…
…Kapitalerhöhungen, Gesellschafterzuschüsse, sonstige Eigenkapitalzuführungen, die Ausgabe von Genussrechten oder von anderen Beteiligungsrechten, die Einfluss auf die Beteiligungsquote des atypisch stillen Gesellschafters an Gewinn, Verlust und Abschichtungsguthaben haben, bedürfen jedenfalls der vorherigen Zustimmung des Beteiligungsgebers, wenn die Ausgabe derartiger Beteiligungsrechte aufgrund eines günstigeren Ausgabepreises für die…
…LTD, haben im Jahr 2006 Leistungen für die SM FE erbracht (insb. Marktbeobachtung, Herstellen und Bearbeiten von Kundenkontakten, sonstige Vertriebsleistungen), deren Kosten von der SMI vorfinanziert wurden. Auftraggeber, Leistungsempfänger und Nutznießer dieser Leistungen ist die SM FE, die daher alle von der SMI vorfinanzierten Aufwendungen…
…sei die Errechnung der Beteiligungsquote aus der Relation zwischen Einlagebetrag und Verkehrswert des Unternehmens geregelt, welche sowohl für den Gewinn und Verlust als auch für die Abschichtung zugrunde zu legen sei. Andererseits bestehe für Verluste im Jahr des Eingehens der Beteiligung sowie folgende Jahre eine…
…I Nr. 112/2012 bestimmt für die Bewertung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens: ,Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert (lit. a) und Verluste aus der Veräußerung, Einlösung und sonstigen Abschichtung von Wirtschaftsgütern und Derivaten im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4, auf deren Erträge der besondere…
…gewinnmindernd. In der Begründung zum Einkommensteuerbescheid führte das Finanzamt aus, dass Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert und Verluste aus der Veräußerung, Einlösung und sonstigen Abschichtung von Wirtschaftsgütern und Derivaten im Sinn der § 27 Abs 3 und 4 EStG, auf deren Erträge der besondere Steuersatz gemäß …
…Veräußerung, Einlösung und sonstigen Abschichtung von Wirtschaftsgütern, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital im Sinne von Abs. 2 sind (einschließlich Nullkuponanleihen).“ § 20 Abs 2 Z 4 UmgrStG lautet: „ (2) Für die Bewertung der Anteile und der sonstigen Gegenleistung im Sinne des Abs. 1…
…TS09/027, Erkenntnis Seiten 308 f.). Wenn die Bf angeblich 1.600.000,00 € aus der „Abschichtung *****[B7]*****“ zur Verfügung hatte, fehlt es an einer Erklärung, warum diese angeblichen 1.600.000,00 € ab 2005 zur Zahlung von diversen Lieferantenrechnungen und nicht zur…
…Nr. 112/2012 (in Kraft seit 15.Dezember 2012), seien Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert (lit. a) und Verluste aus der Veräußerung, Einlösung und sonstigen Abschichtung von Wirtschaftsgütern und Derivaten im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4, auf deren Erträge der besondere Steuersatz gemäß …
…ua. damit, gemäß § 6 Z 2 lit c EStG 1988 seien Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert und Verluste aus der Veräußerung, Einlösung und sonstigen Abschichtung von Wirtschaftsgütern und Derivaten im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4 EStG, auf deren Erträge der besondere Steuersatz gemäß …
…aus: "Gem. § 6 Z 2 lit. c EStG 1988 sind Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert und Verluste aus der Veräußerung, Einlösung und sonstigen Abschichtung von Wirtschaftsgütern und Derivaten im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4, auf deren Erträge der besondere Steuersatz gemäß § 27a Abs…
…um stille Reserven in der Höhe ausweisen zu können, die eine möglichst steuerschonende Abschichtung der atypisch stillen Gesellschafter ermöglichen". Diese Auffassung der BP greift jedoch nicht, weil das Vorliegen eines Teilbetriebs vom Gutachter nicht angenommen und ein solcher auch nicht bewertet wurde. Das Gutachten stützt…
…therfore not be subject to any Luxemburg withholding tax on income of capital …" ). Überlegenswert wäre auch die Variante, dass die Abschichtung aufgespaltet wird in eine (steuerfreie) Rückzahlung des Nominales und in eine (steuerpflichtige) "Ausschüttung". Auch die T & C sehen eine derartige gesonderte Berechnung vor…