…20.2.2.1 Allgemeines und Aufbau Rz 6143: Unter dem Oberbegriff "Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen" werden grundsätzlich sämtliche positive wie negative Einkünfte aus der tatsächlichen und fiktiven Veräußerung, der Einlösung und der sonstigen Abschichtung erfasst ("Substanzgewinne", "Substanzverluste"). Betroffen sind abstrakt sämtliche Wirtschaftsgüter…
…ist mit der Höhe der darauf entfallenden inländischen Steuer begrenzt. 4.1.1.1.6. Veräußerung von Immobilienfondsanteilen Rz 398: Auf Ebene des Anteilinhabers ist die Veräußerung, Einlösung oder sonstige Abschichtung der Anteilscheine an Immobilienfonds im Sinne des ImmoInvFG gemäß § 40 Abs. 3 ImmoInvFG iVm …
…sind somit nicht nur die Veräußerung selbst, sondern jegliche von den Grundtatbeständen erfassten Realisierungsvorgänge, wie etwa die Liquidation, der Differenzausgleich oder die sonstige Abschichtung. Geht somit hinsichtlich eines der steuerpflichtigen Realisierungsvorgänge das Besteuerungsrecht der Republik Österreich verloren, gelten die Umstände, die zur Einschränkung geführt haben…
…der Veräußerung, Einlösung und sonstigen Abschichtung von Wirtschaftsgütern, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital im Sinne von Abs. 2 sind (einschließlich Nullkuponanleihen). § 27 Abs 3 EStG 1988 erfasst dabei sämtliche "Versilberungsvorgänge" einer Kapitalanlage: Der Gesetzeswortlaut nennt die Veräußerung, Einlösung und sonstige Abschichtung. Als…
…erlassen. § 27 Abs. 3 EStG 1988 lautet wie folgt: Zu den Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen gehören Einkünfte aus der Veräußerung, Einlösung und sonstigen Abschichtung von Wirtschaftsgütern, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital im Sinne von Abs. 2 sind (einschließlich Nullkuponanleihen). § 27…
5.5. Sonstige Rechtsfolgen der Realteilung (§ 31 UmgrStG) 5.5.1. Arbeitsverhältnisse Rz 1628: Sofern der Nachfolgeunternehmer Dienstnehmer arbeitsrechtlich übernimmt, tritt bezüglich der Lohnabgaben "Gesamtrechtsnachfolge" ein (§ 41 UmgrStG). Der Übergang der Abfuhrverpflichtungen von der übertragenden Personengesellschaft auf den Nachfolgeunternehmer erfolgt nicht rückwirkend, sondern im Falle…
…ohne Agio) ein Abschichtungsbetrag von € 1.200,00 zur Auszahlung gelange. Der beantragte Verlust von € 1.706,91 wurde vom Finanzamt im Zuge der Veranlagung als positive sonstige Einkünfte angesetzt. Mit Berufungsvorentscheidung wurden die sonstigen Einkünfte auf die Höhe des Abschichtungsbetrages reduziert. Weiters…
…um Gewinnanteile jeder Art auf Grund einer Beteiligung an inländischen Körperschaften in Form von Genussrechten und sonstigen Finanzierungsinstrumenten gemäß § 8 Abs. 3 Z 1 zweiter Teilstrich KStG 1988 handelt. Folglich ist die Beteiligungsertragsbefreiung auch auf den Abschichtungsmehrbetrag aus der vorzeitigen Beendigung des gegenständlichen Genussrechts anzuwenden…
…vor Steuern" beträgt. Auf den Steuersatz oder sonstige persönliche Verhältnisse des Anlegers (zB Steuersatz, Eigen- oder Fremdkapitalisierung) ist nicht abzustellen. Zur rechnerischen Ermittlung "erreichbarer Renditen" werden bestmögliche Steuereffekte und optimale Gestaltungsmöglichkeiten angenommen: Grenzsteuersatz 50%; bestmögliche Nutzung von Steuervorteilen beim Abschichtungsgewinn mit Dreijahresverteilung nach § 37 Abs…
…aus der Veräußerung von Dividendenscheinen, Zinsscheinen und sonstigen Ansprüchen, wenn die dazugehörigen Aktien, Schuldverschreibungen oder sonstigen Anteile nicht mitveräußert werden. 4. Bei einer Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter oder einer Beteiligung nach Art eines stillen Gesellschafters der Überschuss aus der Abschichtung. Fest steht…
…dass die Methode der Bewertung eines einzelnen Wirtschaftsgutes nur gewählt wurde, um stille Reserven in einer Höhe ausweisen zu können, die eine Steuer schonende Abschichtung der atypisch stillen Gesellschafter ermöglicht. Das Gutachten sei nicht geeignet, den positiven Verkehrswert des Unternehmens im Zeitpunkt der Einbringung nachzuweisen…
…entspricht somit § 27 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 in der Fassung vor dem BBG 2011. Allerdings sind Abschichtungsüberschüsse nicht unter den Einkünften aus der Überlassung von Kapital zu erfassen, sondern als Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen. Rz 6108a: Abs. 5 enthält Ergänzungstatbestände, die ebenfalls zu…
…Gesellschafterstellung erbringt. Der Gewinnanteil des stillen Gesellschafters mindert den Gewinn des Betriebsinhabers. Eine Beteiligung am Verlust ist für die Anerkennung als stille Gesellschaft nicht erforderlich. Im Falle einer Verlustbeteiligung sind die Verlustanteile (nicht auch sonstige Verluste, zB aus einer Fremdfinanzierung) weder ausgleichs- noch vortragsfähig; sie…
…Gemäß § 27a Abs. 2 Z 1 EStG 1988 sind somit andere - nicht von Z 2 umfasste - nicht verbriefte sonstige Forderungen auf Kryptowährungen vom besonderen Steuersatz ausgenommen. Dabei handelt es sich um Forderungen auf Kryptowährungen, die gerade keinen Rückzahlungsanspruch einer überlassenen Kryptowährung vorsehen und bei denen…
…unzählige dazwischen liegende sonstige Preise denkbar. Sie bedurften vertragsgemäß eines gesonderten Ermittlungsverfahrens, das den Firmenwert und stille Reserven zu berücksichtigen hatte. In diesem Sinne wurde weiters als Beweis ein Schreiben vorgelegt, worin die Gesellschaft noch 2000 schriftlich erklärte, sie könne den Abschichtungspreis noch nicht ermitteln…
…gesetzliche Anordnung findet sich bei der Veräußerung, Einlösung und sonstigen Abschichtung von Dividendenscheinen ohne VeräußerungWirtschaftsgütern, deren Erträge Einkünfte aus der dazugehörigen Aktien (§ 27 Abs. Überlassung von Kapital darstellen (§ 27 Abs. 3 EStG 19882 Z 3 EStG 1988), beiEinkünfte aus der Abschichtung stiller GesellschafterVeräußerung von Derivaten (§…
…d.h. der Veräußerung der Aktien der HAAG innerhalb dreier Jahre, sei in Pkt. 13 der GB ein Verpflichtungsgeschäft (Verkauf/Abschichtung) nicht vorgesehen gewesen. Pkt. 13 regle nur die Ermittlung und die Auszahlung des Ausschüttungsbetrages. Für die Realisierung des Gewinnes aus der Beteiligung an der…
…d.h. der Veräußerung der Aktien der HAAG innerhalb dreier Jahre, sei in Pkt. 13 der GB ein Verpflichtungsgeschäft (Verkauf/Abschichtung) nicht vorgesehen gewesen. Pkt. 13 regle nur die Ermittlung und die Auszahlung des Ausschüttungsbetrages. Für die Realisierung des Gewinnes aus der Beteiligung an der…
…Rechnung gestellt, welches mit Gewinnanteilen oder Vorweg-Abschichtung kompensiert und einbehalten werden kann. § 7 Auftrag zur Weiterleitung des atypisch stillen Gesellschaftskapitals Der "Beteiligte" beauftragt die "P" das Nominale seiner Zeichnungssumme an die "HW" weiterzuleiten, sobald der Gesellschaftsvertrag angenommen, sowie alle sonstigen Bedingungen erfüllt sind. Das…
…gestellt, welches mit Gewinnanteilen oder Vorweg-Abschichtung kompensiert und einbehalten werden kann. § 7 Auftrag zur Weiterleitung des atypisch stillen Gesellschaftskapitals Der "Beteiligte" beauftragt die "P" das Nominale seiner Zeichnungssumme an die "H.W." weiterzuleiten, sobald der Gesellschaftsvertrag angenommen, sowie alle sonstigen Bedingungen erfüllt sind. Das…