… - 300 Euro jährlich pro Steuerpflichtigem, wenn er für dasselbe Kind von zwei (Ehe-) Partnern, die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr in einem gemeinsamen Haushalt leben, geltend gemacht wird, - 300 Euro jährlich pro Steuerpflichtigem, wenn einem anderen nicht im selben Haushalt lebenden Steuerpflichtigen für dasselbe…
…nicht gewährt. In der Begründung des Bescheides wurde vom Finanzamt ausgeführt, dass sie im Veranlagungsjahr mehr als sechs Monate in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-)Partner gelebt habe. Dagegen erhob die Bf. die Berufung (nach der nunmehr geltenden Rechtslage Beschwerde genannt) mit der Begründung, dass…
…die Beschwerdeführerin neben Sonderausgaben die Berücksichtigung des Alleinerzieherabsetzbetrages. Das Finanzamt verweigerte die Berücksichtigung des Alleinerzieherabsetzbetrages mit der Begründung, dass die Beschwerdeführerin im Veranlagungsjahr mehr als sechs Monate in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-)Partner gelebt habe. Dadurch, dass der Alleinerzieherabsetzbetrag bereits durch ihren Arbeitgeber im…
…Feststellungen in der Beschwerdevorentscheidung zu entnehmen ist, jedoch erst seit 1. September 2024 in einer Partnerschaft mit der Kindsmutter lebt und somit nicht die Voraussetzung des mehr als sechs Monate im Kalenderjahr bestehenden Zusammenlebens mit der Kindsmutter gem § 33 Abs. 3a Z 4 EStG erfüllt…
…und Fr. Mag. ***SB*** waren im Büro in ***Gem*** tätig, die Jahreslohnkonten von beiden Dienstnehmern sind beigelegt. Danach wurden die vorgelegten Jahreslohnkonten in Augenschein genommen, die grundsätzliche Einhaltung der Sechsmonatefrist wurde überprüft. Ein Unternehmen, auch ein Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen, unterliegt grundsätzlich der Kommunalsteuer in der Gemeinde, in…
…diesem Datum jedenfalls unrichtig. Im Umkehrschluss ist nämlich der Betriebsstättenbegriff so zu interpretieren, dass dieser aufgrund des Fehlens der konkret einschlägigen Bestimmung durch eine sechsmonatige Überlassung bis zum 31.12.2016 gerade nicht entstehen konnte. Würde man von dieser Ansicht abweichen wollen, wäre stark in…
…3 KommStG 1993 bis zum 31. Dezember 2016, eine Betriebsstätte im Beschäftigerbetrieb in der Stadtgemeinde ***StGem*** durch eine sechsmonatige Überlassung gerade nicht entstehen habe können. Durch die bloße Tatsache der Normsetzung ergebe sich, dass dieser Regelungsbestand zuvor nicht existiert habe und darauf aufbauende Entscheidungen für…
…in ***16***. Die zentrale Betriebsstätte der ***1*** GmbH liege nach Ansicht der Kanzlei ***10*** in ***2***. Die Zuordnung der Kommunalsteuer in den ersten sechs Monaten einer Arbeitskräfteüberlassung betriffe somit die zentrale Geschäftsstelle in ***19*** ***11***. Danach sei die Kommunalsteuer über die ***15***-Zentrale in ***20…
…die Kommunalsteuer im Zusammenhang mit der Überlassung von Arbeitskräften durch die ***1*** GmbH in den ersten sechs Monaten der Überlassung der Gemeinde ***11*** zuzuschreiben. Die beschwerdeführende ***Bf1*** bestritt die vorstehenden Ausführungen der Gemeinde ***11*** vollinhaltlich in ihrer Stellungnahme vom 6.5.2022. Zu den einzelnen…
…an die ***8*** GmbH überlassenen Arbeitskräfte, sondern für alle von der ***1*** GmbH an alle ihre Kunden überlassenen Arbeitskräfte für die ersten sechs Monate von der Gemeinde ***6*** weg an die Gemeinde ***11*** zugeteilt. Aus den vom Finanzamt an das Bundesfinanzgericht vorgelegten Akten kann die…
…Durch einen länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt im Inland wird dieser nicht zum gewöhnlichen Aufenthalt (Ritz, BAO6, § 26 Tz 20). Ein vorübergehender Aufenthalt, der das übliche Maß einer Urlaubs- und/oder Geschäftsreise nicht überschreitet, hat lediglich die Hemmung des sechsmonatigen Fristenlaufes zur Folge (VwGH…
… 26 Abs. 1 BAO vor, die Dauer des Aufenthaltes sei nicht von Bedeutung. Auch ein gewöhnlicher Aufenthalt liege schon bei einem Aufenthalt von weniger als sechs Monaten vor. Somit wäre auch nach § 26 Abs. 2 BAO die unbeschränkte Steuerpflicht begründet. In der Stellungnahme vom 4…
…5 BAO). Strittig war im vorliegenden Fall die Frage, ob die Beschwerdeführerin innerhalb der sechsmonatigen Frist dieser Bestimmung mit der Abgabenentrichtung säumig war. Das Finanzamt erblickte eine Säumnis in der verspäteten Entrichtung des angeführten geringfügigen Teiles der Umsatzsteuer 09/2011 im Betrag von 727,15…
…sich die endgültige Scheidung bei Gericht und alle damit verbundenen Abmeldungen bis Jänner 2015 hin gezogen. Die Lebensgemeinschaft sei im Jahr 2014 jedoch bereits mehr als sechs Monate aufgehoben gewesen. Desweiteren beantragte die Bf. einen zusätzlichen Sonderausgabenbetrag. Mit Beschwerdevorentscheidung wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen…
…Abs 1) 494 Euro. Das Gesetz definiert Alleinerziehende als Steuerpflichtige, die mit mindestens einem Kind mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner leben. Gem § 18 Abs 3 Z 2 EStG 1988 besteht für Ausgaben iSd § 18 Abs 1…
…Beschwerdeführerin (im Folgenden Bf.), der beantragte Alleinerzieherabsetzbetrag nicht gewährt. Das Finanzamt begründete dies damit, dass sie im gegenständlichen Jahr mehr als sechs Monate in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe‑)Partner gelebt habe. Dagegen erhob die Bf. Beschwerde, mit der Begründung, dass ihr nunmehr geschiedener Ehepartner…
…mehr als sechs Monate vergangen. Das Finanzamt sei daher hinsichtlich der Mitteilung der fehlenden Begründung säumig. Gemäß § 284 Abs. 1 BAO kann die Partei wegen Verletzung der Entscheidungspflicht Beschwerde (Säumnisbeschwerde) beim Verwaltungsgericht erheben, wenn ihr Bescheide der Abgabenbehörden nicht innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen…
…berücksichtigt worden, weil dieser nur dann zustehe, wenn Alleinerziehende im Kalenderjahr für mehr als sechs Monate Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag hätten, der mit der Familienbeihilfe ausbezahlt werde. Am 10.4.2021 stellte die Bf einen Vorlageantrag. Die Beantragung des Alleinerzieherabsetzbetrages begründete sie damit, dass sie…
…oder der Ehepartner mindestens sieben Monate den Kinderabsetzbetrag (Auszahlung mit Familienbeihilfe) bezogen habe. Der Kinderfreibetrag für das Kind mit der Sozialversicherungsnummer /mit dem Geburtsdatum ***3*** könne nicht berücksichtigt werden, da für dieses Kind im Kalenderjahr für nicht mehr als sechs Monate der Kinderabsetzbetrag zugestanden habe…
…2 920 Euro, wenn dem Steuerpflichtigen kein Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht, er aber mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragener Partner ist und vom (Ehe-)Partner nicht dauernd getrennt lebt und der (Ehe-)Partner Einkünfte im Sinne des § 33 Abs. 4 Z 1…