…dass eine Tätigkeit, die auf Dauer gesehen Gewinne oder Einnahmenüberschüsse nicht erwarten lässt (Liebhaberei), nicht als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gilt. Eine solche Betätigung unterliegt daher nicht der Umsatzsteuerpflicht, es steht auch kein Vorsteuerabzug zu. Daher waren die im Rahmen der schriftstellerischen Tätigkeit erzielten Einnahmen…
…Der Unabhängige Finanzsenat hat eine nebenberuflich ausgeübte schriftstellerische Tätigkeit eines Steuerberaters als nicht erwerbstypisch bezeichnet, da er mit dieser Betätigung kaum bis gar keine Einnahmen erzielte (UFS 8.7.2010, RV/0514-S/09). Ebenso übte ein nebenberuflich tätiger Reitlehrer eine Liebhabereitätigkeit im Sinne des …
…anderslautenden Bescheiden zu führen. Bei korrekter Erfassung der für die Liebhaberei maßgeblichen Einnahmen und Ausgaben hätte das Finanzamt bei richtiger Würdigung dieser Ergebnisse schon in den abgeschlossenen und später wieder aufgenommenen Verfahren zum Ergebnis gelangen können, dass diese Tätigkeit als Liebhabereibetätigung einzustufen ist. Diese Eignung…
…Verluste nicht als Einkünfte aus selbständiger Arbeit. D. Dagegen erhob der Bf durch seinen steuerlichen Vertreter mit Schreiben vom 13. Juli 2011 Berufung und begründete diese im Wesentlichen, wie folgt: Die Berufung richte sich gegen die Einstufung der Tätigkeit aus schriftstellerischer Tätigkeit als Liebhaberei gemäß…
…Grundstücken, soweit für den nicht unternehmerisch genutzten Teil eine Vorsteuer geltend gemacht werden konnte und diese als Einnahme angesetzt worden ist.“ § 1 Abs. 1 der Liebhabereiverordnung (LVO) idF BGBl. II Nr. 358/1997 lautet: „Einkünfte liegen vor bei einer Betätigung (einer Tätigkeit oder einem Rechtsverhältnis)…
…ob die Tätigkeit des Bf. unter § 1 Abs. 1 (Betätigung mit Einkunftsquellenvermutung) oder § 1 Abs. 2 Z 2 LVO (Betätigung mit Liebhabereivermutung) falle. Die Bestimmung des § 1 Abs. 2 LVO gelte in erster Linie für typische Hobbytätigkeiten. Bei nebenberuflicher Ausübung einer schriftstellerischen Tätigkeit werde - unabhängig…
…Nutzung im Schätzungswege unter den übrigen Werbungskosten schon bisher geltend gemacht worden. Die Schaffung des Büroraumes im 2.Stock ergab sich aus der persönlichen Situation (Beendigung Tätigkeit als Abgeordneter, schriftstellerische und beratende Tätigkeit nunmehr in der Adr1). Da die Vermietung durch die Ehegattin des Bf…
…diesem Bereich durch zwei Einkunftsquellen erzielt hatte. Dass die selbständig ausgeübte Tätigkeit aus privaten Motiven und unter allgemeinen wirtschaftlichen Risiken ertragsunfähig geworden ist, führte letztlich zu einer Änderung der Bewirtschaftung und zu Liebhaberei. Unwägbarkeiten als Ergebnis negativ beeinflussender Ereignisse, die nicht dem üblichen Wirtschaftsverlauf entsprechen…
…Feststellungen getroffen, dass sowohl die Tätigkeit der Erfindung und Verwertung eines "***Erfindung***" (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) als auch die schriftstellerische Tätigkeit (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) als Liebhaberei iSd § 1 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 bzw § 1 Abs. 2 Liebhabereiverordnung (LVO) zu beurteilen seien. Das Finanzamt…
…wäre es aber an ihm gelegen, nachzuweisen, dass seine schriftstellerische Tätigkeit, die als Betätigung gemäß § 1 Abs. 2 LVO einzustufen ist, keine Liebhabereibetätigung darstellt (siehe hiezu zB auch VwGH 28.06.2006, 2002/13/0036, wonach die Beweislast der voraussichtlichen Ertragsfähigkeit einer zunächst verlustbringenden Betätigung…
…eine von der Bf mündlich eingeholte Auskunft des Finanzamtes, dass ihre Einkünfte aus schriftstellerischer Tätigkeit wahrscheinlich nicht steuerpflichtig seien, weil sie die Einnahmen wieder investiert habe und dies im Normalfall zu einem Verlust führe, somit Liebhaberei vorliege, habe sie diese Einkünfte nicht aufgezeichnet und dem…
…erwarten lässt. Andernfalls ist das Vorliegen von Liebhaberei ab Beginn der Betätigung so lange anzunehmen, als die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit nicht im Sinn des vorstehenden Satzes geändert wird. Vorweg ist zunächst die Frage zu klären, ob die schriftstellerische Tätigkeit des Beschwerdeführers unter §…
…erwarten lässt. Andernfalls ist das Vorliegen von Liebhaberei ab Beginn der Betätigung so lange anzunehmen, als die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit nicht im Sinn des vorstehenden Satzes geändert wird. Vorweg ist zunächst die Frage zu klären, ob die schriftstellerische Tätigkeit des Beschwerdeführers unter §…
…erwarten lässt. Andernfalls ist das Vorliegen von Liebhaberei ab Beginn der Betätigung so lange anzunehmen, als die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit nicht im Sinn des vorstehenden Satzes geändert wird. Vorweg ist zunächst die Frage zu klären, ob die schriftstellerische Tätigkeit des Beschwerdeführers unter §…
…Insolvenzverfahren, sowie aller Strafverfahren im Zusammenhang mit Abgaben, darunter auch Landesabgaben. Ebenso ist er XXXXXXX Er ist auch sporadisch tätig als Fachautor. Der Bereich seiner fachlich schriftstellerischen Tätigkeit beziehe sich auf XXXXXXXX Er sei wohnhaft in Y [...]. Das Z Objekt gehöre seiner geschiedenen Gattin, wo…
…Aktenlage für diese Jahrzehnte. Hier aber ausschließlich aufgrund der faktischen Nichtfeststellbarkeit eines Gesamtgewinnes durch das Finanzamt eine hauptberuflich ausgeübte, lebenslange Tätigkeit für die letzten 3 Jahre vor Betriebsaufgabe als Liebhaberei einzustufen, ohne dass eine Änderung der Bewirtschaftung eingetreten oder seitens der Betriebsprüfung behauptet worden wäre…
…unter anderem folgende Auffassungen vertreten. Ob eine Tätigkeit als Musiker als typisch erwerbswirtschaftlich einzuordnen ist oder typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entspricht, ist im Einzelfall anhand ihrer Art, ihres Umfanges und ihrer Intensität zu beurteilen (siehe hierzu zB Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei2…
…durch meinen bevollmächtigten Vertreter den Antrag, die angefochtenen Bescheide dahingehend zu beheben, daß meine Tätigkeit nicht als Liebhaberei, sondern als Erwerbsquelle erachtet wird und demgemäß die Einkünfte erklärungsgemäß festgestellt werden." Neben der Auflistung der Auftraggeberfirmen, sind der Beschwerde diverse, vordringlich aus den Jahren 2002 und…
…Weitere Unterlagen wurden dem Verwaltungsgericht nicht vorgelegt. Zu verweisen ist in diesem Zusammenhang auf das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes GZ. RV/5101160/2010 vom 14.10.2015 betreffend der Einkünfte des Bf. aus selbständiger Tätigkeit als Reiseveranstalter. Das Verwaltungsgericht sprach dort aus, dass die vom Bf…
…RV/5101160/2010 vom 14.10.2015 betreffend der Einkünfte des Bf. aus selbständiger Tätigkeit als Reiseveranstalter und auf Punkt 3.1.1.1. Es liegt bereits ab dem Jahr 2002 kein Betrieb im ertragsteuerlichen Sinne vor, sondern eine steuerlich unbeachtliche Liebhabereitätigkeit. Die vom Bf…