…die sachliche Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen, weshalb die Außenprüfung schon aus diesen Gründen zu Recht vom Bestehen der Schätzungsberechtigung ausgegangen ist. Dazu kommen die von der Außenprüfung ermittelten Kalkulationsdifferenzen, die ebenfalls auf eine sachliche Unrichtigkeit der von der Bf geführten…
…94/14/0173). Sachliche Unrichtigkeit ist schon gegeben, wenn nicht alle Geschäftsvorfälle vollständig und richtig aufgezeichnet wurden. Diese Voraussetzungen liegen im Beschwerdefall vor. Im gegenständlichen Verfahren wurden entgegen den Anmerkungen in den abgegebenen Erklärungen (Beilage E 1a) erst im Beschwerdeverfahren Aufzeichnungen vorgelegt, die sich durch…
…Besteuerungsgrundlagen, somit von Vorgängen, die sich tatsächlich in der Vergangenheit ereignet haben (VwGH 22. 2. 2001, 2000/15/0190). Die Schätzung darf nicht den Charakter einer Strafbesteuerung haben (vgl Ritz/Koran, BAO7 § 184 Rz 3 mwN) Die Unrichtigkeit von Aufzeichnungen alleine berechtigt nicht zur Schätzung…
…und zwar 1. aus eigenem, sobald ihm die Unrichtigkeit von Daten oder die Unzulässigkeit ihrer Verarbeitung bekannt geworden ist, oder 2. auf begründeten Antrag des Betroffenen. Auch dies wird meine Person betreffend vom Prüfer des Finanzamtes Q2 völlig konsequent negiert. Der Pflicht zur Richtigstellung unterliegen…
…der sachlichen Richtigkeit der Bücher hervorrufen, begründen die Schätzungsbefugnis der Behörde. Eines Nachweises, dass die Aufzeichnungen tatsächlich unrichtig sind, bedarf es nicht (vgl. Doralt, EStG 7, § 4 Tz 16; VwGH 11.12.1990, 89/14/0109; VwGH 30.11.1999, 94/14/0173). Sachliche Unrichtigkeit…
…wird. Zur gegenständlichen Rechtsfrage, ob eine unvollständige Belegsammlung und teilweise fehlende Tageslosungsaufzeichnungen bei der Ermittlung der Erlöse sowie die sachliche Unrichtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen trotz belegter Betriebsausgaben eine Berechtigung zur Schätzung der belegten Vorsteuer und der Einkünfte aus Gewerbebetrieb begründen, liegt keine Judikatur des…
…Nur Bücher und Aufzeichnungen, die eine zuverlässige Ermittlung des tatsächlichen Umsatzes und Gewinnes ermöglichen, sind geeignet, der Abgabenerhebung zu Grunde gelegt zu werden (VwGH 30.9.1998, 97/13/0033). Die - im gegenständlichen Fall unstrittige - Verkürzung des Wareneinsatzes stellt eine sachliche Unrichtigkeit im Sinne des…
…der Bücher und Aufzeichnungen sowie der aufbewahrten Unterlagen erforderlich ist. Sind Grundaufzeichnungen von wesentlicher Bedeutung für die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen, so konnten die ihr anhaftenden Mängel jedenfalls nicht als geringfügig eingestuft werden. Allein aus diesem Grund war eine Wiederaufnahme des Verfahrens für sämtliche Bescheide gerechtfertigt…
…Nutzflächen und den im Jahresabschluss 2006 ausgewiesenen Bewirtschaftungskosten erklären, in diesem Jahr insgesamt nur einen Ernteertrag von € 6.459 erzielt zu haben, beweist dieser offenkundige Widerspruch, die sachliche Unrichtigkeit ihrer Bücher und Aufzeichnungen. Von den Bf. wurde dazu erst im Rechtsmittelverfahren ohne jeden Nachweis…
…materielle Unrichtigkeit von Aufzeichnungen ableitet. Eine Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten des Betriebes durch die Außenprüfung ist nicht ersichtlich, obwohl sowohl bei einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen und vielmehr noch bei der Annahme einer materiellen Unrichtigkeit der Buchführung alle Umstände zu berücksichtigen sind, die hierfür von Bedeutung…
…die Aufzeichnungen tatsächlich unrichtig sind, bedarf es nicht (vgl. Doralt, EStG 7, § 4 Tz 16; VwGH 11.12.1990, 89/14/0109; VwGH 30.11.1999, 94/14/0173). Sachliche Unrichtigkeit ist gegeben, wenn nicht alle Geschäftsvorfälle vollständig und richtig aufgezeichnet wurden. Von sachlich unrichtigen…
…mittels Kontrollmitteilungen und Abgleich am Bankkonto eindeutig nachvollzogen werden konnten, kann daher die sachliche Unrichtigkeit der Aufzeichnungen durch unbegründete Annahmen bzw lediglich durch fehlende Honorarnummernvergabe nicht angezweifelt werden. Der Ansatz eines Sicherheitszuschlages ist daher im konkreten Fall nicht gerechtfertigt. § 253 BAO bestimmt: "Tritt ein Bescheid…
…ging das Finanzamt davon aus, dass eine sachliche Unrichtigkeit der Bücher als erwiesen angenommen werden musste. Zur Wahrung des Parteiengehörs sei der Bf. eine erste "Rohkalkulation" während der Prüfung ausgehändigt worden und einige Argumente seitens der steuerlichen Vertretung wie etwa "eine erhebliche Anzahl an Portionen…
…die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Das BFG hat erwogen Im Beschwerdefall hat das Finanzamt bei der Bf. eine (Zu)schätzung von Umsätzen und Erträgen vorgenommen, weil die Aufzeichnungen ihrer Ansicht nach sachlich unrichtig waren. Diese sachliche Unrichtigkeit ergibt sich…
…Eines Nachweises, dass die Aufzeichnungen tatsächlich unrichtig sind, bedarf es nicht. Dem Abgabepflichtigen steht allerdings die Möglichkeit offen, die sachliche Richtigkeit seiner formell mangelhaften oder unrichtigen Aufzeichnungen zu beweisen, und damit der ansonsten bestehenden Schätzungsbefugnis entgegen zu wirken. Eine sachliche Unrichtigkeit ist gegeben, wenn nicht…
…Nur Bücher und Aufzeichnungen, die eine zuverlässige Ermittlung des tatsächlichen Umsatzes und Gewinnes ermöglichen, sind geeignet, der Abgabenerhebung zu Grunde gelegt zu werden (VwGH 30.9.1998, 97/13/0033). Die - im gegenständlichen Fall unstrittige - Verkürzung des Wareneinsatzes stellt eine sachliche Unrichtigkeit im Sinne des…
…die einen Zweifel an der sachlichen Richtigkeit der Bücher hervorrufen, begründen die Schätzungsbefugnis der Behörde. Eines Nachweises, dass die Aufzeichnungen tatsächlich unrichtig sind, bedarf es nicht (vgl VwGH 11.12.1990, 89/14/0109; VwGH 30.11.1999, 94/14/0173). Sachliche Unrichtigkeit ist gegeben…
…für die Schätzung von Bedeutung sind. § 184 Abs. 4 BAO bestimmt, dass die Abgabenbehörde die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen hat, wenn der Abgabenpflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt, oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder…
…die für die Schätzung von Bedeutung sind. § 184 Abs 3 BAO ist unter anderem dann zu schätzen, „wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle…
…Die Erklärung von Überschüssen führe nicht zwingend zu der Annahme, dass die Lebenshaltungskosten gedeckt seien. zu Schätzungsberechtigung: Sowohl die festgestellten formellen Mängel als auch die sachliche Unrichtigkeit der Aufzeichnungen stellten die Grundlage für die Schätzungsberechtigung dar. zu Schätzungsmethode: Die Rückrechnung der Einnahmen sei nicht an…