…Deutschland, Belgien und Niederlande) steuerbare und steuerpflichtige "ruhende" Lieferungen sind und dann keine "bewegten" innergemeinschaftlichen Lieferungen vorliegen würden." Diese Ausführungen zeigten abermals, dass die Finanzbehörde lediglich Vermutungen anstelle und sich sogar zu Feststellungen über den (der Behörde aber gänzlich unbekannten) Wissensstand ausländischer Lieferanten hinreißen lasse…
…die dritte Lieferung B 2 an B 1 sind ruhende Lieferungen. Für diese Lieferungen liegt der Lieferort nach § 3 Abs. 7 Satz 2 Nr. 2 UStG jeweils in Belgien (Ende der Beförderung), da sie der Beförderungslieferung folgen. Beide Lieferungen sind nach belgischem Recht zu beurteilen…
…eine der unter Abs. 2 geforderten Voraussetzungen ändert. Auch die Behandlung eines Reihengeschäftes bzw. die Folgen im Falle eines missglückten Dreiecksgeschäftes ergeben sich schon aus dem Gesetz. Der Ort der (ruhenden) Lieferungen der Bf. an die BGmbH sei gemäß § 3 Abs. 7 UStG 1994 in…
…Transportlieferung“ bezeichnet, die anderen Lieferungen als „ruhende Lieferungen“. Die der bewegten Lieferung vorangehenden Lieferungen werden ebenfalls am Ort des Beginns der Beförderung oder Versendung getätigt, die nachfolgenden Lieferungen werden am Ort des Endes der Beförderung oder Versendung (Ort der Verschaffung der Verfügungsmacht nach § 3 Abs…
…ON³, § 3, Rz 239). Die Lieferungen der Bf. an ihre Endabnehmer sind somit als in den Bestimmungsmitgliedstaaten steuerbare ruhende Lieferungen zu qualifizieren. Die Bf. wäre somit - nach den allgemeinen Regeln für Reihengeschäfte - zur Meldung und Versteuerung eines innergemeinschaftlichen Erwerbes im Bestimmungsmitgliedstaat der Waren verpflichtet gewesen…
…einer einzigen Warenbewegung, kann nur eine einzige "bewegte Lieferung" mit Lieferort gemäß § 3 Abs 8 UStG 1994 stattfinden; bei allen übrigen Lieferungen handelt es sich um "ruhende Lieferungen", die dort ausgeführt werden, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet (§ 3 Abs…
…in der Reihe kann der Ort der Lieferung nach § 3 Abs. 8 UStG 1994 bestimmt werden; diese Lieferung wird üblicherweise als die "bewegte Lieferung" bezeichnet, die anderen Lieferungen als "ruhende Lieferungen" (vgl. VwGH 5.3.2020, Ro 2018/15/0011, mwN, EuGH 6.4.2006…
…(Gmunden) an die Bf. ist als „bewegte“ Lieferung gemäß § 3 Abs. 8 UStG 1994 und die weiteren Lieferungen sind als „ruhende“ Lieferungen gemäß § 3 Abs. 7 UStG 1994 anzusehen. Dies bedeutet für die Bf., dass sie eine in Österreich steuerbare und steuerpflichtige Vorleistung empfangen hat…
…dass immer ein Geschäft als "bewegte Lieferung" nach § 3 Abs 8 UStG zu klassifizieren ist. Für alle anderen Lieferungen ("ruhende Lieferungen") richtet sich der Ort der Lieferung nach § 3 Abs 7 UStG.2 Des Weiteren führt der Verfasser darüber aus, dass ***Bf1*** durch die Verwendung…
…Auftrag zur Versendung erteilt oder die Ware selbst abholt oder der Lieferant die Beförderung bzw. Versendung veranlasst. Der Lieferort liegt danach am Beginn der Beförderung und alle anderen Lieferungen sind ruhende Lieferungen (vgl. dazu Berger/Wakounig in Berger/Menheere/Tschiderer/Wakounig, Praxiskommentar zum UStG (2019) …
…andere Lieferungen seien so genannte "ruhende" Lieferungen, für die der Ort der Lieferung danach bestimmt werde, wo die Warenbewegung ende. Werde die Warenbewegung durch den letzten Unternehmer im Reihengeschäft veranlasst, sei die Lieferung an diesen Unternehmer die so genannte "bewegte" Lieferung, die gegebenenfalls vorgelagerten Lieferungen…
…hM nur für einen Umsatz in der Reihe die Ortsbestimmung nach § 3 Abs. 8 UStG (Beförderungs- oder Versendungslieferung) in Betracht kommen; üblicherweise wird diese Lieferung als die "bewegte Lieferung" oder "Transportlieferung" bezeichnet, die anderen Lieferungen als "ruhende Lieferungen" (vgl. Ruppe/Achatz, UStG5 § 3 Rz. 54…
…die anderen Lieferungen als "ruhende Lieferungen" (vgl. VwGH 29.06.2016, 2013/15/0114, mwN). Bei einem Reihengeschäft mit einer Warenbewegung in einen anderen Mitgliedstaat kann nur die bewegte Lieferung eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung sein. Der Ort der ruhenden Lieferung befindet sich entweder im Mitgliedstaat…
…hM nur für einen Umsatz in der Reihe die Ortsbestimmung nach § 3 Abs 8 UStG (Beförderungs- oder Versendungslieferung) in Betracht kommen; üblicherweise wird diese Lieferung als die "bewegte Lieferung" oder "Transportlieferung" bezeichnet, die anderen Lieferungen als "ruhende Lieferungen" (vgl. Ruppe/Achatz, UStG5 (2017) § 3 Rz…
…der Reihe kann der Ort der Lieferung nach Art 3 Abs. 8 UStG 1994 bestimmt werden. Diese Lieferung wird üblicherweise als die "bewegte Lieferung" bezeichnet, die anderen Lieferungen als "ruhende Lieferungen" (vgl. dazu etwa VwGH 03.04.2019, Ra 2018/15/0125; 29.06.2016…
…Ist eine ruhende Lieferung der Warenbewegung vorgelagert, ist diese folglich im Abgangsland steuerbar. Ist sie der Warenbewegung nachgelagert, liegt der Lieferort hingegen im Bestimmungsland. Es ist daher zunächst zu bestimmen, welches die bewegte Lieferung ist, weil sich daraus die Rechtsfolgen für die anderen Lieferungen ergeben…
…getroffenen Feststellungen befanden sich die streitgegenständlichen Werkzeuge im Gesamtnettowert von EUR 597.867 zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht an die Endkunden durchgehend bei den slowenischen Fertigungsstätten des Vorlieferanten. Es fand zu keinem Zeitpunkt eine physische Bewegung der Werkzeuge statt. Damit liegen ruhende Lieferungen iSd. …
…Abnehmer (die zweite Lieferung in der Reihe) die bewegte Lieferung gemäß § 3 Abs. 8 UStG 1994. Die Lieferung der deutschen Lieferanten an die Beschwerdeführerin (die erste Lieferung in der Reihe) sei somit eine ruhende Lieferung gemäß § 3 Abs. 7 UStG 1994. Der Lieferort liege gemäß …
…Zweiterwerber weiterverkauft wurden. Daher handle es sich bei den zwischen der M. GmbH und der Bf. um unter gemäß § 3 Abs. 7 UStG 1994 fallende "ruhende" Lieferungen, weil sich die betreffenden Waren zum Zeitpunkt, indem die Bf. die Verfügungsmacht erlangte, in Österreich befanden. Aus diesen…
…Auftrag zur Versendung erteilt oder die Ware selbst abholt oder der Lieferant die Beförderung bzw. Versendung veranlasst. Der Lieferort liegt danach am Beginn der Beförderung und alle anderen Lieferungen sind ruhende Lieferungen (vgl. dazu Berger/Wakounig in Berger/Menheere/Tschiderer/Wakounig, Praxiskommentar zum UStG (2019) …