…ruhende Lieferung besteht zwischen J. und S. (steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz von JBL). (Anm. BFG: unstrittig) Anders sind jedoch nach Ansicht der AP die Geschäftsfälle zu beurteilen, wo das geprüfte Unternehmen die Transportaufträge erteilt hat (Lieferkondition DDP). In diesen Fällen ist von einer bewegten Lieferung…
…davon aus, der erste Umsatz (A an B) sei in Österreich steuerbar und steuerpflichtig ("ruhender Umsatz") und der zweite Umsatz (B an C) der steuerbefreite innergemeinschaftliche Umsatz ("bewegter Umsatz") sei. Die Bf. (B) trat gegenüber ihrer Lieferantin (A) mit ihrer österreichischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf. Die…
…anderen) ruhenden Lieferungen zu differenzieren ist. Lieferungen in einem Reihengeschäft seien als eine nach der anderen erfolgt anzusehen, da ein Zwischenerwerber die Befähigung, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, seinem Abnehmer nur dann übertragen könne, wenn er sie zuvor von seinen Lieferanten erhalten…
…Bf. aus den Rechnungen der J. AG (A) vorgenommene Vorsteuerabzug war abzuerkennen, weil er nicht aus steuerbaren und steuerpflichtigen (ruhenden) Inlandslieferungen an die Bf., sondern aus steuerbaren, aber steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferungen resultierte (VwGH 5.3.2020, Ro 2018/15/0004). An die in UStR 2000…
…Deutschland, Belgien und Niederlande) steuerbare und steuerpflichtige "ruhende" Lieferungen sind und dann keine "bewegten" innergemeinschaftlichen Lieferungen vorliegen würden." Diese Ausführungen zeigten abermals, dass die Finanzbehörde lediglich Vermutungen anstelle und sich sogar zu Feststellungen über den (der Behörde aber gänzlich unbekannten) Wissensstand ausländischer Lieferanten hinreißen lasse…
…davon aus, der erste Umsatz (A an B) sei in Österreich steuerbar und steuerpflichtig ("ruhender Umsatz") und der zweite Umsatz (B an C) der steuerbefreite innergemeinschaftliche Umsatz ("bewegter Umsatz") sei. Die Bf. (B) trat gegenüber ihrer Lieferantin (A) mit ihrer österreichischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf. Die…
…Das Fahrzeug gelangte durch eine "normale" nationale Lieferung in die Hände von Frau Bf. und hat im Zuge der Lieferung Österreich überhaupt nicht verlassen. Die Verfügungsmacht wurde Frau Bf. in Österreich verschafft (Abholfall, ruhende Lieferung) und das Fahrzeug auch hier verwendet. […] Ein inländischer Hauptwohnsitz…
…der Lieferung an den letzten Abnehmer (hier die AGmbH) entfällt, wenn sich nachträglich eine der unter Abs. 2 geforderten Voraussetzungen ändert. Auch die Behandlung eines Reihengeschäftes bzw. die Folgen im Falle eines missglückten Dreiecksgeschäftes ergeben sich schon aus dem Gesetz. Der Ort der (ruhenden) Lieferungen…
…die ruhende Lieferung in Österreich liege. Das Finanzgericht Münster habe dazu unter 5 K 3930/10 U am 16.01.2014 wie folgende Aussagen getätigt: Es sei zutreffend, dass in Fällen, in denen erste Unternehmer die Beförderung oder Versendung der Ware übernehme, die bewegte Lieferung…
…3, Rz 239). Die Lieferung der Beschwerdeführerin an ihre Kunden ist somit als in den Bestimmungsmitgliedstaaten steuerbare ruhende Lieferung zu qualifizieren. Die Beschwerdeführerin wäre somit - nach den allgemeinen Regeln für Reihengeschäfte - zur Meldung und Versteuerung eines innergemeinschaftlichen Erwerbes im Bestimmungsmitgliedstaat der Waren verpflichtet gewesen. Die…
…somit als in den Bestimmungsmitgliedstaaten steuerbare ruhende Lieferungen zu qualifizieren. Die Bf. wäre somit - nach den allgemeinen Regeln für Reihengeschäfte - zur Meldung und Versteuerung eines innergemeinschaftlichen Erwerbes im Bestimmungsmitgliedstaat der Waren verpflichtet gewesen. Die umsatzsteuerlichen Konsequenzen der anschließenden "ruhenden Lieferung" wären nach der Rechtslage in…
…beim Erwerb der Ware durch die Beschwerdeführerin um einen (steuerpflichtigen) ig. Erwerb und bei der Weiterveräußerung an die ***X*** AG um eine in Österreich steuerbare und steuerpflichtige ruhende Lieferung im Reihengeschäft in Österreich handelt. Die Beschwerdeführerin legte daher korrigierte Rechnungen (mit österreichischer Umsatzsteuer) an die…
…statt, der Lieferort ergibt sich demgemäß aus § 3 Abs 8 UStG 1994, richtet sich daher nach dem Beginn der Beförderung in Deutschland durch die [Bf]. Die ruhende Lieferung findet nach § 3 Abs 7 UStG 1994 dort statt, wo die Verfügungsmacht übergeht, daher in Polen, weil…
…=Erstlieferant) und weist diesen an, die Maschine direkt an den österreichischen Unternehmer zu liefern. Daher habe das deutsche Unternehmen eine ruhende Lieferung gemäß § 3 Abs 7 UStG iVm § 3 Abs 15 Z 4 UStG -> steuerbare Lieferung in Österreich. Das Unternehmen habe somit eine Registrierungspflicht…
…sodass die Bf. als mittlere Unternehmerin den innergemeinschaftlichen Erwerb verwirklicht. Im Verhältnis der Bf. zum (u.a.) deutschen Unternehmer als Empfänger liegt eine ruhende Lieferung vor, die gemäß § 3 Abs. 7 UStG am Ort der Verschaffung der Verfügungsmacht - demnach in (u.a.) Deutschland - verwirklicht wird…
…bewegte Lieferung" bezeichnet, die anderen Lieferungen als "ruhende Lieferungen" (vgl. VwGH 5.3.2020, Ro 2018/15/0011, mwN, EuGH 6.4.2006, Rs C-245/04 "EMAG" Rn. 51). Bei einem Reihengeschäft mit einer Warenbewegung in einen anderen Mitgliedstaat kann nur die bewegte Lieferung…
…sodass die Bf. als mittlerer Unternehmer den innergemeinschaftlichen Erwerb verwirklichte. Im Verhältnis der Bf. zum kroatischen bzw. ungarischen Unternehmer als Empfänger lag eine ruhende Lieferung vor, die gemäß § 3 Abs. 7 UStG am Ort der Verschaffung der Verfügungsmacht - demnach in Kroatien bzw. Ungarn - verwirklicht wurde…
…es sich um eine ruhende Lieferung, wobei die Lieferung gem. § 3 Abs. 7 UStG 1994 an jenem Ort steuerbar ist, an dem dem Abnehmer die Verfügungsmacht über die Waren verschafft wird, somit am Bestimmungsort. Da die Bf gegenüber dem deutschen Lieferanten mit ihrer österreichischen UID…
…in dem Gebiet des Mitgliedstaates bewirkt wird, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befinde. Bei der nachfolgenden zweiten Lieferung der Bf. an die deutschen Abnehmer handelt es sich um die ruhende Lieferung in der Reihe, für die der Lieferort nach …
…die weiteren Lieferungen sind als „ruhende“ Lieferungen gemäß § 3 Abs. 7 UStG 1994 anzusehen. Dies bedeutet für die Bf., dass sie eine in Österreich steuerbare und steuerpflichtige Vorleistung empfangen hat und zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Nicht zu folgen ist ihr jedoch, dass ihre Lieferung an…