…und befand sich auch an keiner der beiden Adressen der Firmensitz. Im März 2008 fand hinsichtlich der Umsatzsteuer für den Zeitraum 10-12/ 2007 eine Nachschau statt, in deren Folge mangels richtiger Anschrift und korrekter Bezeichnung des leistenden Unternehmens mit Bescheid über die Festsetzung von…
…ein, ob zur Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug überhaupt eine Adresse oder ein Name in der zu Grunde liegenden Rechnung ausgewiesen sein muss. Jedoch betont der EuGH, dass der Zweck solcher Angaben darin liegt "eine Verbindung zwischen einer bestimmten wirtschaftlichen Transaktion und [...] dem Rechnungsaussteller herzustellen"…
…mwN). Rechnungen, die zwar den richtigen Namen, aber nicht die richtige Adresse des leistenden Unternehmers enthalten, reichen zum Vorsteuerabzug nicht aus (VwGH 26.9.2000, 99/13/0020). Gleiches gilt, wenn unter der angegebenen Adresse nie eine Geschäftstätigkeit entfaltet wurde (VwGH 24.4.1996, 94…
…der Rechnung ohne Durchführung eines Ermittlungsverfahrens den tatsächlichen Namen des Unternehmers samt seiner Anschrift erkennen können (vgl. VwGH 20.11.1996, Zl. 95/15/0179). Erforderlich ist aber zudem, dass auf dem Rechnungsbeleg sowohl der richtige Name als auch die richtige Adresse angegeben sein muss…
…auf folgende Änderungen: Die Adresse von ***U*** wurde geändert auf ***Adresse5***. Es ist nicht nur die UID der Bf., sondern auch die des Rechnungsausstellers genannt, eine Bankverbindung ist angegeben sowie der Leistungszeitraum 1.6.2015-20.07.2015. Das Bauvorhaben ist mit der Adresse ***Adresse1***…
…iSd § 11 UStG müsse sowohl der richtige Name als auch die richtige Adresse angegeben sein. Ist auf der Rechnung keine oder eine unrichtige Anschrift des liefernden Unternehmers angeführt, so sind Voraussetzungen für eine Rechnung iSd § 11 Abs 1 UStG nicht erfüllt. Das Erfordernis des § 11…
…3 D. KEG war die auf den Rechnungen (Gutschriften) angeführte Adresse nicht mehr richtig, denn nach Aufnahme der Geschäftsbeziehung wurde der Firmensitz verlegt. Das FA stützt sich zur Versagung des Vorsteuerabzugs auf diesen formalen Mangel und darüber hinaus geht es offenbar davon aus, dass die…
…waren fingiert. Die in der Niederschrift über die Schlußbesprechung v. 24.7.2014 unter Rechnungsmerkmale angeführten Punkte treffen voll zu und der Vorsteuerabzug war daher zu verwehren. Für den Vorsteuerabzug ist die richtige Standortadresse des Rechnungsausstellers Voraussetzung ( wie der steuerl. Vertreter in der Beschwerde v…
…dass in einer Rechnung im Sinne des § 11 UStG eine „richtige Adresse“ angegeben sein muss. Im Erkenntnis vom 16.5.2002, Zl. 96/13/0168 wird diese Ansicht des VwGH erneut bestätigt: die Vorsteuer ist nicht anzuerkennen, wenn der Rechnungsaussteller im Zeitpunkt der Rechnungsausstellung an…
…12.2007 ist als Betriebsort der L-GmbH die Adresse Adr18, angeführt. Laut Firmenbuch ist per 8.11.2007 der Betriebsort auf Adr10, geändert worden. Somit ist auf der Rechnung vom 3.12.2007 eine unrichtige Adresse des Rechnungsausstellers ausgewiesen. Weiteres wurde laut MIAS Abfrage…
…mit verschiedenen Schriftzügen, sowie Angabe unterschiedlicher Bankkonten. Rechnungsmängel: a) Falsche Standortadresse des Rechnungsausstellers b) Wechsel des Firmenwortlauts und der Standortadresse, obwohl klar ist, dass es sich um dasselbe Unternehmen handelt. An keiner dieser Adressen verfügte die angebliche Leistungserbringerin somit über eine Betriebsstätte. Das Erscheinungsbild nach…
…Aus dem Handelsregisterauszug des Amtsgerichts Ort4 geht jedoch hervor, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung der Rechnungen am 10.02.2014, 28.02.2014 und 09.04.2014 die Firma A Baumanagement GmbH ihren Sitz nicht mehr an dieser Adresse hatte sondern aufgrund einer Sitzverlegung am…
…C 516 /14, Rn. 44). Hinsichtlich der vom Finanzamt aufgeworfenen Problematik der anzugebenden Adresse des Rechnungsausstellers erlauben wir uns auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 23.12.2015, 2012/13/0007 zu verweisen, in dem dieser auf Grundlage der dort angegebenen EuGH-Rechtsprechung (EuGH 6…
…0039, die Beschwerdeverfahren bis zur Entscheidung des EuGH in den Rs C-374/16 (Geissel BFH XI R 20/14) und C-375/16 (Butin V R 25/15) aussetzte. In dem Revisionsverfahren geht es um die Frage der Richtigkeit der Anschrift des Rechnungsausstellers, der…
…worden, die vom Rechnungsaussteller nicht unterschrieben worden sei, keine fortlaufende Nummer habe und keinen Hinweis auf die in der Belegsammlung vorliegende Rechnung vom 10. Oktober 2009 enthalte. Nach der Auskunft des steuerlichen Vertreters solle diese Rechnung vom 29.3.2009 nunmehr die "richtige" Rechnung sein…
…Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache K.GmbH, Adresse, vertreten durch Walter, Zeinler & Partner Steuerberatung GmbH, Tegetthoffstraße 7, 1010 Wien gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 1. März 2007 betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2004, vom 24…
…Fußzeile dieser beiden Rechnungen eine falsche Firmenbuchnummer vermerkt. Die richtige lautet: FN ***, die auf den beiden Rechnungen vermerkte: FN ***FN-abweichend***. Erscheinungsbild der zwei Rechnungen (nicht in der Buchhaltung erfasst) v. 18.12.2017 und v. 1.11.2017: Briefkopf ***Firmenname-fehlerhaft***, ***Adresse-alt***, *** Wien…
…Rechnung Nr. 2054-10 vom 30.10.2006 der Firma KEG1 über € 10.200,00 zzgl. 20 % USt fehlen sowohl die UID-Nummer des Rechnungsausstellers als auch die UID-Nummer des Leistungsempfängers. Die Firma KEG1 hat keine Arbeitnehmer bei der Gebietskrankenkasse angemeldet, kann also…
…die Umsatzsteuerfestsetzungen des Jahres 2011 war. Bei allen anderen Rechnungen, neben jenen von ***AB***, lagen durchwegs gültige UID-Nummern vor. Zum Einwand, dass eine Versicherung im Jahr 2009 die Hausverwaltung verständigt hat, dass ein Auftragnehmer und Rechnungsaussteller, die ***GH*** an der bekanntgegebenen Adresse nicht auffindbar…
…die Umsatzsteuerfestsetzungen des Jahres 2011 war. Bei allen anderen Rechnungen, neben jenen von ***AB***, lagen durchwegs gültige UID-Nummern vor. Zum Einwand, dass eine Versicherung im Jahr 2009 die Hausverwaltung verständigt hat, dass ein Auftragnehmer und Rechnungsaussteller, die ***GH*** an der bekanntgegebenen Adresse nicht auffindbar…