…erteilt worden ist, Mineralöl unter Steueraussetzung aus einem Mitgliedstaat zu gewerblichen Zwecken 1.) nicht nur gelegentlich oder 2.) im Einzelfall zu beziehen. Ab 31. Dezember 2009 waren in Fortschreibung dieses Rechtsinstitutes "registrierte Empfänger" natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, denen von einem…
…und Mehrkosten entstehen, wenn er über keine Bewilligung als registrierter Empfänger verfügt, vermag daran nichts zu ändern. Überdies hat der Gesetzgeber entsprechend Vorsorge getroffen, indem die Möglichkeit besteht, eine Bewilligung im Einzelfall zu beantragen oder Wein mit einem vereinfachten Begleitdokument innergemeinschaftlich zu befördern. Der Handel…
…aus anderen Mitgliedstaaten als registrierter Empfänger zu beziehen. Das Handelsgericht Wien eröffnete mit Beschluss vom ***ttmmjj***, ***3*** über das Vermögen der Bf. das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung und bestellte Herrn ***MV***, ***Adr.MV***, als Masseverwalter. Mit dem an Herrn ***MV*** als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren der Bf…
…idF BGBl. I Nr. 151/2009, lautete auszugsweise wie folgt: "Registrierte Empfänger § 32. (1) Registrierte Empfänger im Sinne dieses Bundesgesetzes sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, denen von einem anderen Mitgliedstaat oder nach Abs. 2 die Bewilligung erteilt worden ist, Mineralöl…
…Z.3a, 4 und 6 und des Abs.2 im Zeitpunkt der Unregelmäßigkeit, Verwendung oder Abgabe. Gemäß § 32 Abs.1 MinStG sind registrierte Empfänger im Sinne dieses Bundesgesetzes natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, denen von einem anderen Mitgliedstaat oder nach Absatz…
…war unstrittig, dass die Beschwerdeführerin als registrierte Empfängerin in den verfahrensgegenständlichen Jahren im Verkehr unter Steueraussetzung Mineralöl von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Lieferanten erhalten hat und dass das bezogene Mineralöl an den Standorten in ***5*** und ***6*** (Verwendungsbetriebe) von der Beschwerdeführerin übernommen worden ist. Alle…
…Laut Aktenlage ist unbestritten, dass die Bf ein Luftfahrtunternehmen ist und das betreffende Mineralöl als Luftfahrtbetriebsstoff verwendet worden ist. Die Abgabe des Mineralöls an die Bf erfolgte allerdings durch die ***GmbH***, die registrierter Empfänger im Sinne von § 32 MinStG ist, jedoch kein Steuerlager (§ 25 Abs…
…dieses Handelsdokument die gleichen Angaben enthält, die für das Verwaltungsdokument gefordert werden. Laut den Erläuterungen auf der Rückseite der Ausfertigung 1 des Dokuments ist im Feld 7 einzutragen: " Empfänger: Name und Anschrift, und wenn der Empfänger ein nicht registrierter Wirtschaftsbeteiligter ist, auch die MwSt-Identifikationsnummer…
…oder Stelle Gewissheit zu verschaffen. Die Meldepflichtige sei also nur dann entschuldigt, wenn die zur Beurteilung im Einzelfall notwendigen Kenntnisse nicht zu dem einer Meldepflichtigen zu unterstellenden Grundwissen gehöre und sie die ihr zumutbaren Schritte unternommen habe, sich sachkundig zu machen, und die Unterlassung der…
…können diese im Rahmen einer von ihm einzubringenden Dienstaufsichtsbeschwerde überprüft werden. Das Vorbringen, der Bf. habe vor Aufnahme der Geschäftsbeziehungen mit der M.GmbH Überprüfungen der Gesellschaft durchgeführt - Insbesondere ob die Gesellschaft eine registrierte Empfängerin für Mineralölprodukte im Sinne der RI 2008/118(EG) und…
…verweist zwar auf die einschlägige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, geht aber davon aus, dass der vorliegende Fall im Sinne der Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung der unionsrechtlichen Rahmenbedingungen zu sehen sei. In seiner Conclusio kommt er zum Ergebnis, dass auf Grund der von der Bf. gewählten vertraglichen Gestaltung…
…Außenprüfung aufgenommenen Niederschrift vom 10. Juni 2015 (Seite 10) angeführten Aufstellung über die Lieferungen in der Spalte "Wareneingangsdatum" ausgewiesen. Zu dem Vorbringen, die Kunden in Italien und in den Niederlanden hätten im zweiten Beförderungsverfahren den Empfang des Biers bestätigt, ist festzuhalten, dass diese in einem…
…ob Sicherheiten gewährt wurden, ist einzelfallbezogen unerheblich. Daher nochmals: Es kommt ausschließlich auf die Angemessenheit der von den beiden Unternehmen gegenseitig erbrachten Leistungen an. ***B*** ***A*** verfügte nach dem Tod des französischen Geschäftsführers im Jahr 2011 über eine unternehmensrechtliche Stellung, mit der jegliche Disposition zwischen…
…abgegeben. Die Empfänger dieser Dienstleistungen konnten auch nicht näher identifiziert werden, da ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer fehlen. Der Firmenname der Bf. scheint in dieser Aufstellung der bulgarischen Finanzverwaltung jedoch nicht auf. Die Bf. ist zum Zeitpunkt der Rechnungslegung seinen umsatzsteuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Lieferungen bzw…
…da die Frage, ob das Verwaltungsgericht fallbezogen zu Recht das Vorliegen eines minderen Grades des Versehens verneint hat, grundsätzlich keine Rechtsfrage ist, der über den konkreten Einzelfall hinausgehende Bedeutung im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG zukommt (VwGH 26.1.2023, Ra 2022…
…zu ihren Lasten nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Es sei festzuhalten, dass beide Beschwerdeführer finanzstrafrechtlich völlig unbescholten seien, obwohl die A-GmbH seit 1976 im Firmenbuch registriert und der Bf1 seit 2000, also seit 18 Jahren handelsrechtlicher Geschäftsführer sei. In diesem Zeitraum, ab 1976 bzw…
…beim Empfänger auch tatsächlich eingelangt ist (vgl. etwa VwGH 29.1.2010, 2008/10/0251VwGH 2008/10/0251 - Erkenntnis (Volltext) VwGH 2008/10/0251 - Erkenntnis (RS 1); 24.6.2014, 2012/05/0180, jeweils mwH). Der Verwaltungsgerichtshof hat dazu in einem vergleichbaren Fall im Erkenntnis…
…4***, Belize City, Belize seien 28 Firmenadressen registriert; ein Indiz für das Vorliegen eines "Massendomizils". < Als "Director of the Company" scheine im "Certificate of Incumbency" Georgi M auf. Eine Abfrage in der "orbis"-Datenbank zu diesem Namen hätte das Ergebnis gebracht, dass Georgi M…
…lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im gegenständlichen Fall sind die zu klärenden Rechtsfragen durch die zitierte ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entschieden. Soweit das Vorliegen der Erteilung einer Zustimmung zu elektronischen Zustellung Gegenstand ist, betrifft dies lediglich einzelfallbezogene Sachverhaltsfragen…
…abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Gegenständliche Entscheidung ist im Wesentlichen von Umständen des Einzelfalles und der freien Beweiswürdigung abhängig, somit liegen die Voraussetzungen für eine ordentliche Revision nicht vor. Linz…