…Finanzpolizei, die von der Bf in der Beschwerde auch namentlich bezeichnet wurden, bei der Durchführung der angefochtenen ordnungspolitischen Maßnahme als Organe des Finanzamtes FA tätig. Dieses ist somit im Beschwerdeverfahren auch belangte Behörde. Dass die Bf in ihrer Beschwerdeschrift die belangte Behörde unrichtig benannte, ist…
…Notmaßnahmenverordnung - COVID-19-NotMV), im Lokal der Beschwerdeführerin eine Kontrolle noch dem GIücksspielgesetz (§ 50 GSpG) durchgeführt. Es lag demnach eine ordnungspolitische Maßnahme vor, die nicht durch einen Bescheid begründet war. Bei dieser Kontrolle waren unter anderem auch ca. 15 Organe der Bereitschaftseinheit der Bundespolizei anwesend…
…2014/17/0035). Aus diesem Grund liegt eine Amtshandlung in einer sonstigen gesetzlich festgelegten Angelegenheit gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 BFGG vor (ordnungspolitische Maßnahme), über die das Bundesfinanzgericht zu entscheiden hat (so auch die Materialien RV 360 BlgNR 25. GP 24). Soweit Organe der…
…§ 1 Abs. 3 und 24 Abs. 1 BFGG ist für Maßnahmenbeschwerden gegen Amtshandlungen von Abgabenbehörden in Angelegenheiten finanzpolizeilicher Befugnisse auch dann das BFG zuständig, wenn die Angelegenheiten keine Abgaben, sondern ordnungspolitische Maßnahmen (z.B. nach dem AusländerbeschäftigungsG, Arbeitsvertragsrechts-AnpassungsG, GlücksspielG) betreffen. Da es sich beim…
…nach dem Glückspielgesetz (§ 50 GSpG) durchgeführt (AZ. 004/XXX). Es lag eine ordnungspolitische Maßnahme vor, die nicht durch einen Bescheid begründet war. Wie den vorliegenden Berichten der Finanzpolizei und der Fotodokumentation zu entnehmen war, fanden die Kontrollorgane am Kontrolltag ein verschlossenes, mit Kameras überwachtes Lokal…
…sind. Durch diese Ziffer 2 wird sichergestellt, dass für Maßnahmenbeschwerden (Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG) gegen Amtshandlungen von Abgabenbehörden in Angelegenheiten finanzpolizeilicher Befugnisse auch dann das Bundesfinanzgericht zuständig ist, wenn die Angelegenheit keine Abgaben, sondern ordnungspolitische Maßnahmen (z.B. nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz…
…Dabei handelte es sich um eine ordnungspolitische Maßnahme. Die Zuständigkeit des BFG folgte daher aus den gesetzlichen Bestimmungen. Aus § 1 Abs. 1 BFGG folgte, dass das BFG in Angelegenheiten finanzpolizeilicher Befugnisse auch dann zuständig ist, wenn die Angelegenheit keine Abgaben, sondern ordnungspolitische Maßnahmen (z.B…
…BGBl.Nr. 620/1989 idgF. Zur Zuständigkeit des BFG Aufgrund der genannten gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich, dass das BFG in Angelegenheiten finanzpolizeilicher Befugnisse auch dann zuständig ist, wenn die Angelegenheit keine Abgaben, sondern ordnungspolitische Maßnahmen (z.B. nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, Arbeitsvertragsrechts-, Anpassungsgesetz, Glücksspielgesetz) betreffen. Durch…
…nicht Angelegenheiten der öffentlichen Abgaben (Abs. 1) oder der Beiträge (Z 1) betroffen sind. Daraus folgt, dass das BFG in Angelegenheiten finanzpolizeilicher Befugnisse auch dann zuständig ist, wenn die Angelegenheit keine Abgaben, sondern ordnungspolitische Maßnahmen (z.B. nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, Arbeitsvertragsrechts-, Anpassungsgesetz, Glücksspielgesetz) betreffen. Die…
…dabei Durchführung einer Hausdurchsuchung, Mitnahme eines Reporterteams und gewaltsames Aufbrechen von Türen, erhoben. Unstrittig war, dass durch Organe der Finanzpolizei FPT am 15.11.2017 im Lokal Adresse , eine Kontrolle gem. § 50 GSpG stattfand. Dabei handelte es sich um eine ordnungspolitische Maßnahme. Das an der…
…sind. Gemäß §1 Abs. 3 und § 24 Abs. 1 BFGG ist für Maßnahmenbeschwerden gegen Amtshandlungen von Abgabenbehörden in Angelegenheiten finanzpolizeilicher Befugnisse auch dann das BFG zuständig, wenn die Angelegenheiten keine Abgaben, sondern ordnungspolitische Maßnahmen (z.B. nach dem AusländerbeschäftigungsG, Arbeitsvertragsrechts-AnpassungsG, GlücksspielG) betreffen. § 9 Abs…
…Abgaben (Abs. 1) oder der Beiträge (Z 1) betroffen sind. Daraus folgt, dass das BFG in Angelegenheiten finanzpolizeilicher Befugnisse auch dann zuständig ist, wenn die Angelegenheit keine Abgaben, sondern ordnungspolitische Maßnahmen (zB nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, Arbeitsvertragsrechts-, Anpassungsgesetz, Glücksspielgesetz) betreffen. Die maßgeblichen Bestimmungen des § 50 Glücksspielgesetz…
…Maßnahmenbeschwerden gegen Amtshandlungen von Abgabenbehörden in Angelegenheiten finanzpolizeilicher Befugnisse auch dann das BFG zuständig, wenn die Angelegenheiten keine Abgaben, sondern ordnungspolitische Maßnahmen (z.B. nach dem AusländerbeschäftigungsG, Arbeitsvertragsrechts-AnpassungsG, GlücksspielG) betreffen. Aufgrund organisationsrechtlicher Anordnung in § 24 Abs. 1 letzter Satz BFGG wurde für diese Maßnahmenbeschwerden…
…4 iVm Abs. 2 und 3 GSpG) durchgeführt (AZ). Es lag eine ordnungspolitische Maßnahme vor, die nicht durch einen Bescheid begründet war. Das Lokal war der Finanzpolizei aufgrund einer dort bereits früher durchgeführten Kontrolle bekannt. Wie der Stellungnahme und den beigebrachten Unterlagen der Finanzpolizei zu…
…Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt werden." 3.2. Rechtliche Erwägungen: 3.2.1. Anzuwendendes Verfahrensrecht: Im vorliegenden Beschwerdefall, der eine ordnungspolitische Maßnahme der Finanzpolizei zum Gegenstand hat, ist entsprechend der Bestimmung des § 24 Abs. 1 BFGG für die Abführung des Beschwerdeverfahrens nicht die Bundesabgabenordnung sondern…
…BFGG für die Entscheidung über die Maßnahmenbeschwerde das Bundesfinanzgericht (BFG) zuständig. Nach den Materialien soll damit sichergestellt werden, dass das BFG über Maßnahmenbeschwerden gegen Amtshandlungen von Abgabenbehörden in Angelegenheiten finanzpolizeilicher Befugnisse auch dann entscheidet, wenn die Angelegenheit keine Abgabe, sondern ordnungspolitische Maßnahmen betrifft. In der…
…FinPol, des FA Judenburg Liezen im Rahmen einer glücksspielrechtlichen Kontrolle am Standort Adr.. Da es sich bei der gesetzten Maßnahme um eine ordnungspolitische Maßnahme der Finanzpolizei handelte, war entsprechend der Bestimmung des § 24 Abs. 1 BFGG das Beschwerdeverfahren gemäß VwGVG abzuwickeln. Bei der getroffenen Maßnahme…
…Maßnahmenbeschwerde nach den Bestimmungen des § 283 Bundesabgabenordnung (BAO) auszuführen ist und als Rechtssache in einer Angelegenheit der öffentlichen Abgaben in die Zuständigkeit des BFG fällt. Dagegen konnte eingewendet werden, dass möglicherweise gerade eine Angelegenheit der öffentlichen Abgaben nicht vorgelegen hat, wenn diese eine ordnungspolitische Maßnahme…
…Z 2 BFGG das Bundesfinanzgericht (BFG) zuständig. Nach den Materialien (RV 360 BlgNR 25. GP 24) soll damit sichergestellt werden, dass das BFG über Maßnahmenbeschwerden gegen Amtshandlungen von Abgabenbehörden in Angelegenheiten finanzpolizeilicher Befugnisse auch dann entscheidet, wenn die Angelegenheit keine Abgabe, sondern ordnungspolitische Maßnahmen betrifft.
…Angelegenheiten der öffentlichen Abgaben (Abs. 1) oder der Beiträge (Z1) betroffen sind. Durch die Bestimmung der Ziffer 2 wird sichergestellt, dass für solche Maßnahmenbeschwerden das Bundesfinanzgericht auch dann zuständig ist, wenn die Angelegenheit keine Abgaben, sondern ordnungspolitische Maßnahmen (z.B. nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, dem Glücksspielgesetz…