…Ergebnisse". Bei den Büchern bzw Aufzeichnungen iSd § 124 BAO handle es sich um nova producta; abgesehen davon seien sie dem Bf bei Erlassung der Einkommensteuerbescheide bekannt gewesen: Bei der Wiederaufnahme auf Antrag sei nämlich auf den Kenntnisstand des Antragstellers - nicht: der bB - abzustellen. Ein Austausch…
…Betracht, die im Zeitpunkt der Erlassung des jeweiligen Erstbescheides zwar unbekannt, aber bereits existent waren (nova reperta). Bei dem nach Ergehen des Erstbescheides ausgestellten berichtigten Lohnzettel handelt es sich um ein neu entstandenes Beweismittel (nova producta). Nicht schon die Übermittlung des berichtigten Lohnzettels als solchem…
…dass nicht davon auszugehen ist, dass Sachverhalte sich jährlich wiederholen und der VwGH wiederholt dazu entschied, dass maßgeblich für die Beurteilung der Umstände als nova reperta der Wissensstand des jeweiligen Veranlagungsjahres ist (zuletzt VwGH vom 28.2.2012, 2008/15/0005, 0006). Was nun den…
…weil sie der Partei noch nicht zur Verfügung standen (vgl. VwGH 26.2.2003, Zl. 97/13/0081). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe. Das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln ist nach hA aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen (Ritz, BAO5, …
…die im Vorverfahren nicht gemeldet wurde, weshalb im Hinblick auf die am 15.01.2021 erlassene BFG-Entscheidung keine nova producta vorliegen. Im Übrigen ließe sich für ihn wegen des Vermögenswertes des Genossenschaftsanteiles ohnehin nichts gewinnen. Darlehen P-3 Da das seiner Schwester noch 12…
…des begünstigenden Zweckes sei eine nova producta, sohin eine Tatsache mitgeteilt worden, die in dem mit Bescheid vom 12.12.2007 abgeschlossenem Verfahren noch nicht existent war. Ein tauglicher Wiederaufnahmegrund gemäß der genannten Gesetzesbestimmung stelle –nach der ständigen höchstgerichtlichen Rechtsprechung – nur eine „nova reperta“ dar…
…allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Wiederaufnahmsgründe sind nur bereits im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine tauglichen Wiederaufnahmsgründe (Ritz, BAO 4…
…der Erlassung des jeweiligen Erstbescheides zwar unbekannt, aber bereits existent waren (nova reperta). Auf nachträglich entstandene Tatsachen oder Beweismittel (nova producta) kann die Wiederaufnahme nicht gestützt werden. Das Finanzamt hat die Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 2015 und 2016 jeweils ausschließlich darauf gestützt, dass ein neuer (bzw…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, den Richter Mag. Markus Knechtl LL. M. als beisitzenden Richter, Mag. Johannes Denk als fachkundigen Laienrichter und Mag. Markus Fischer, BA als fachkundigen Laienrichter über die Beschwerde des ***1*** ***2…
…können daher nur dann einen Wiederaufnahmsgrund bilden, wenn sie bei Abschluss des Verfahrens schon vorhanden gewesen sind (nova reperta), nicht aber auch, wenn die Tatsachen oder Beweismittel erst nach dem Abschluss des Verfahrens neu entstanden sind (nova causa superveniens, nova producta; VwGH 20.11.1997…
…Wiederaufnahmsgründe nur im Zeitpunkt der Bescheiderteilung existente Tatsachen, die später hervorgekommen sind (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) stellen keine Wiederaufnahmsgründe dar. Das Vorkommen von Tatsachen und Beweismitteln ist aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen (VwGH 29.9.2004, 2001/13/0135)…
…in Form von Vorteilen aus einem ehemaligen Dienstverhältnis - bereits zum Zeitpunkt des Erstbescheides bestanden hätten (nova reperta), durch den neuen Lohnzettel bekannt geworden und bisher unversteuert geblieben wären (VwGH 17.4.2008, 2007/15/0062). Die Lohnzettel selbst seien erst später erstellt worden (nova producta)…
…0090; 28.2.2012, 2008/15/0005 und 2008/15/0006). Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe (zB VwGH 23.9.1997, 93/14/0065; 20.11.1997, 96…
…3. Juli 2023 wurde bereits umfassend und klar auf die Voraussetzungen betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag hingewiesen. Wiederaufnahmegründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmegründe (vgl. VwGH 20.11.1997…
…0090; 28.2.2012, 2008/15/0005 und 2008/15/0006). Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe (zB VwGH 23.9.1997, 93/14/0065; 20.11.1997, 96…
…Tatsachen erfolgte weder im Wiederaufnahmebescheid noch im korrespondierend Einkommensteuerbescheid. Das Finanzamt ausdrücklich einen berichtigten Lohnzettel vom Bundesministerium für Landesverteidigung als neue Tatsachen und Beweismittel. Dieses Dokument stellt ein "nova producta" dar, da sie im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides, der das Verfahren bis dahin abschloss…
…aber erst danach hervorgekommen sind (VwGH 19.10.2016, Ra 2014/15/0058). Als Wiederaufnahmsgründe kommen nur jene Tatsachen in Betracht, die im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits existierten, aber erst später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe (vgl. Ritz, BAO6, …
…02.2011, 2009/15/0161, VwGH 31.05.2011, 2009/15/0135). Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe (vgl. z.B. VwGH 18.09.2002, 99/17/0261, VwGH…
…Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe. Das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln ist nach hA aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen…
…BAO sei nur gegeben, wenn diese Tatsachen im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits existent gewesen und lediglich später hervorgekommen seien. Später entstandene Umstände (nova producta) stellten keine Wiederaufnahmsgründe dar. Im konkreten Fall erscheine es nicht nachvollziehbar und widerspreche der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Rechnungen, welche bereits im…