…Zweifel bestehen, sind diese zugunsten des Beschuldigten beachtlich. Auch in einem Finanzstrafverfahren hat die Behörde (hier die Finanzstrafbehörde) durchaus die Bemessungsgrundlagen für die Berechnung der verkürzten Abgaben zu schätzen, wenn mit anderen Beweismethoden der von den Finanzstraftätern verdunkelte Sachverhalt nicht erhellt werden kann. Andernfalls ginge…
…dass die Staatsanwaltschaft die Einstellung gemäß § 190 Z. 2 StPO verfügt habe, "weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht". Dem gegenüber komme der (nur) in einem "Beisatz" zum Ausdruck gebrachte Hinweis, dass "vorsätzliche Abgabenhinterziehung mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nicht erweislich [ist…
…FinStrG: § 202 Abs. 1 FinStrG (wie von der Staatsanwaltschaft in ihrer Benachrichtigung ebenfalls zitiert) bestimmt, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren - wohl unter Hinweis auf diese Norm - insoweit einzustellen hat, als eine Zuständigkeit der Gerichte im Hauptverfahren nicht gegeben wäre. Damit wissen die Verfahrensparteien, wie andernorts…
…Finanzstrafrechtes durchaus interessant; in Anbetracht der übrigen Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe oben) ist aber nicht zu erschließen, dass das fortgesetzte Delikt als allgemeines Rechtsinstitut gerade im Finanzstrafbereich nicht mehr anzuwenden wäre. Im Übrigen liegt dem Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ebenso eine gesicherte Rechtslage zugrunde, wobei für…
…war. Dabei waren bekanntermaßen sämtliche in einem Voranmeldungszeitraum anfallenden Entgelte, darunter auch tatsächlich nicht steuerbefreite Lieferungen an einen Unternehmer in einem anderen EU-Land, bzw. sämtliche entstandenen Umsatzsteuerschulden zu erfassen. Keine Vorsteuer ist wohl bekanntermaßen beispielsweise zugestanden, wenn Umsatzsteuern lediglich in dem Unternehmen gelegten Scheinrechnungen…
…innergemeinschaftlichen Lieferungen) vorgelegen haben, welche nicht an den behaupteten Empfänger, nämlich an den Unternehmer G, gxgx, sondern an einen anderen, dem Fiskus nicht offengelegten Unternehmer oder direkt an private Kunden geliefert worden sind. Diese Umsätze erweisen sich sohin - siehe oben - als umsatzsteuerpflichtig, waren aber in…
…Umsatzsteuervorauszahlungen nicht bis zum fünften Tag nach deren Fälligkeit entrichtet, es sei denn, dass dem Finanzamt der geschuldete Betrag bis zu diesem Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Da § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG zum Delikt des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in einem Verhältnis…
…mitgeteilt, dass er die bezogenen Waren nach Verbringung in die Slowakei teilweise in andere EU-Staaten weiterverkaufen wolle. Die Beschwerdeführerin habe keine Anhaltspunkte gehabt, an der Seriosität des Abnehmers zu zweifeln. Der Vorwurf, die Beschwerdeführerin hätte eine Internet-Recherche vornehmen sollen, sei nicht nachvollziehbar, zumal…
…bei Verwendung einer "falschen" UID-Nummer geben sollte, dies jedoch nicht gelte, wenn der Erwerber fälschlicherweise die UID-Nummer des Abgangslandes der Ware verwendet. Es wäre, dieser Logik folgend, im Fall einer innergemeinschaftlichen Lieferung ein Doppelerwerb in 26 (Nicht-Empfänger-) EU-Staaten möglich, nicht jedoch…
…oder einer ihrer Lieferanten die entsprechenden Warenbeförderungen beauftragt habe ("Versendung" oder "Beförderung"; vgl. Berger(Bürger/Kanduth-Kristen/Wakounig, UStG-ON³, Art 25 Tz 15). Im konkreten Fall sei jedoch nachgewiesen worden, dass nicht die Beschwerdeführerin (oder einer ihrer Lieferanten), sondern ihre Abnehmer in anderen EU…
…Beschwerdeverfahren nicht gelungen ist, auf andere Weise einen über zeugenden Nachweis zu erbringen, dass die Waren physisch in einen anderen Mitglied staat gebracht wurden, war die Steuerfreiheit der ig. Lieferungen gem. Art 6 iVm Art 7 UStG 1994 zu versagen. Ad. buchmäßiger Nachweis in Abholfällen…
…stattzufinden habe und daher in Österreich die Voraussetzungen für eine steuerfreie Lieferung nicht vorlägen. Die Möglichkeit der direkten Berufung auf die MwSt-RL müsse auch für den Fall gelten, dass eine offensichtlich richtlinienwidrige Umsetzung eines EU-Staates Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung in Österreich habe…
…Vorsteuer und in der Folge als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen in die jeweiligen Bestimmungsländer erklärt. Die Waren wurden von der BF jeweils in einem Mitgliedstaat bestellt und direkt durch von der BF beauftragte Spediteure vom Lieferer an die Abnehmer in die jeweiligen anderen EU-Mitgliedstaaten befördert…
…diese in manchen EU-Ländern billiger angeboten worden seien. Dies habe dazu geführt, dass Fahrzeughändler die Autos (teilweise) nicht über den Generalimporteur bezogen hätten, sondern von Fahrzeughändlern in anderen EU-Staaten. Diese Vorgangsweise sei natürlich nicht im Interesse des Generalimporteurs gewesen. Ein Verbieten dieser Lieferungen…
…eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nur vor, wenn der Erwerb des Gegenstandes der Lieferung beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat steuerbar ist. Unabhängig vom Vorliegen eines Reihengeschäftes muss der Abnehmer somit mit einer UID eines anderen Mitgliedstaates bekannt geben, dass er in diesem anderen UID-Staat…
…ableitbar, dass die anderen EU-Mitgliedstaaten offenkundig keine der deutschen Rechtslage in § 3 Abs. 6 Satz 6 (s.o.) vergleichbare Regelung kennen. Im deutschen Recht gilt dagegen die Vermutung, wonach bei einer Transportverantwortlichkeit durch den mittleren Unternehmer die Warenbewegung der Lieferung an ihn zuzuordnen ist…
…die Ware nicht in einen anderen Mitgliedstaat gelangt ist (vgl. Marchal in: Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Kommentar zum deutschen Umsatzsteuergesetz, § 3d, Rz. 17, 18). Eine Doppelqualifikation einerseits als steuerpflichtigen Umsatz des (Erst-)Lieferanten und andererseits ein innergemeinschaftlicher Erwerb des Erwerbers im gleichen Staat ist mit…
…kann nicht nachgekommen werden, da die Ware von unserem Unternehmen in einem weiteren EU- Staat weiterveräußert wurde und der Empfänger neutral zu behandeln ist, und auch nicht erwünscht ist den Kunden preis zu geben. Wegen Anfrage des Finanzamtes haben Sie jedoch für jede Lieferung einen…
…dessen Lieferanten zu einem günstigeren Preis beziehen hätte können; aufgrund vorgelegter Unterlagen war nicht erkennbar, wer tatsächlich in welchem EU-Staat Abnehmer der an die DT abgerechneten Warenlieferungen war und in welchem Staat die Warenlieferung zu versteuern war, sodass vom Vorliegen der Voraussetzungen für steuerfreie…
…bei innergemeinschaftlichen Erwerben in anderen EU-Mitgliedstaaten ist die Überwachung der do. Erwerbsbesteuerung nicht sichergestellt. Die Funktionsfähigkeit des Mehrwertsteueraustauschsystems beruht im Wesentlichen auf der Verwendung der richtigen d.h. im Mitgliedstaat des tatsächlichen Erwerbs vorhandenen Umsatzsteuersteueridentifikationsnummern. Sollten andere Umsatzsteuer-Identifikationsnummern verwendet werden, greift eine Art …