…der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist (vgl. § 207 UGB). Nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Eine pauschale Wertberichtigung für Forderungen ist nicht zulässig (vgl. § 6 Z 2 EStG 1988). Forderungen…
…berücksichtigen, wenn die Umstände zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Ausstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden seien. Gemäß § 6 Z 2 lit. a EStG 1988 sind nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden…
…zu buchen. Rechtlich ergibt sich dazu Folgendes: Gemäß § 6 Z 2 lit. a EStG 1988 sind nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Forderungen gehören grundsätzlich zum Umlaufvermögen und sind damit mit…
…Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist. Gemäß § 6 EStG 1988 gilt für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens Folgendes: …. a) nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so…
…Verzinsung aus Gründen der Liquiditätsprobleme und dem nachfolgenden Konkurs der Schwestergesellschaft unmittelbar im gleichen Zeitraum einer Wertberichtigung hätte unterzogen werden müssen. Gemäß § 6 Z 2 lit a EStG 1988 sind nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger…
…Zum Aufhebungsgrund "Verbindlichkeit/Verrechnungskonto Gesellschafter": a) Gemäß § 6 Z 3 EStG 1988 sind Verbindlichkeiten gemäß Z 2 lit. a zu bewerten. Nach dieser Bestimmung sind nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden…
…Bei Wirtschaftsgütern, die bereits am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres zum Anlagevermögen gehört haben, darf der Bilanzansatz, abgesehen von den Fällen der Z 13, nicht über den letzten Bilanzansatz hinausgehen. 2. a) Nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der…
…Bei Wirtschaftsgütern, die bereits am Schluß des vorangegangenen Wirtschaftsjahres zum Anlagevermögen gehört haben, darf der Bilanzansatz, abgesehen von den Fällen der Z 13, nicht über den letzten Bilanzansatz hinausgehen. 2. a) Nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der…
…Abschreibung gemäß § 8 Abs. 3 EStG 1988 auf 15 Jahre verteilt. Gemäß § 6 Z 2 lit. a EStG 1988 sind nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Gemäß § 8 Abs. 3 EStG…
…als Bewertung bezeichnet werde und dies nicht bedeute, "dass auch steuerlich eine Bewertung analog § 6 Z 2 lit a EStG durchzuführen ist". Dazu ist seitens des Bundesfinanzgericht auszuführen: Gemäß § 6 Z 2 lit a EStG 1988 ist nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs…
…Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. (…) § 6 EStG: Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens gilt folgendes: (…) 2. a) Nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so…
…wenn die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist. § 6 EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988 idF BGBl. I Nr. 99/2007: Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens gilt folgendes: (…) 2. a) Nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten…
…Rechnung getragen wird. Letztere ist sowohl für nicht abnutzbares Anlagevermögen wie Beteiligungen als auch für abnutzbares Anlagevermögen wie einen Kundenstock oder Firmenwert vorgesehen. Der Kundenstock wäre diesfalls auch nur dann wertlos, wenn der Übernehmer der Brunnen- und Markenrechte nicht mehr an den, die Aufträge lukrierenden…
…die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens gilt Folgendes: 1. Abnutzbares Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Absetzung für Abnutzung nach den §§ 7 und 8, anzusetzen. ..." Der Begriff "Herstellungsaufwand" wird im Gesetz nicht definiert. Nach Lehre und Rechtsprechung liegt Herstellungsaufwand vor…
…valide und belegt angesehen werden. 2.1. Begriff des Teilwertes Gemäß § 6 Z 2 lit. a EStG 1988 ist nicht abnutzbares Anlagevermögen - wie beispielsweise Beteiligungen an Kapitalgesellschaften - steuerrechtlich mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten anzusetzen, wobei, wenn der Teilwert niedriger ist, dieser angesetzt werden kann (vgl…
…EStG) 1988 id im Beschwerdezeitraum geltenden Fassung (idgF) § 6. Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens gilt folgendes: […] 2. a) Nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Bei Wirtschaftsgütern…
…werden, wenn die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist." § 6 EStG 1988 idF BGBl. I 2012/112 lautet: "§ 6. Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens gilt folgendes: […] 2. a) Nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist…
…idF BGBl I 34/2010 sind Verbindlichkeiten gemäß Z 2 lit. a zu bewerten. Nach § 6 Z 2 lit. a EStG 1988 sind nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Bei Wirtschaftsgütern…
…als Bewertung bezeichnet werde und dies nicht bedeute, "dass auch steuerlich eine Bewertung analog § 6 Z 2 lit a EStG durchzuführen ist". Dazu ist seitens des Bundesfinanzgericht auszuführen: Gemäß § 6 Z 2 lit a EStG 1988 ist nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs…
…Strittig ist, ob diese Zahlung vom künftig Berechtigten zu aktivieren und zeitanteilig abzuschreiben ist (Ansicht der Beschwerdeführ), oder ob steuerlich der Erwerb eines nicht abnutzbaren Wasserrechtes vorliegt (Ansicht des Finanzamtes). I. Verfahrensgang 1. Die Stadtwerke W_GmbH (Hauptbeteiligte) und die Kommunalbetriebe H_GmbH (Minderbeteiligte) haben…