…Aus steuerpolitischen Gründen und zur Vermeidung unerwünschter Steuergestaltungen wurde die Berücksichtigung von Verlusten bei der Einkommensermittlung durch die Bestimmungen des § 2 Abs 2a EStG 1988 eingeschränkt, um einem neuen Typ sogenannter Verlustzuweisungsgesellschaften entgegenzutreten. § 2 Abs 2a EStG 1988 bestimmt, dass negative Einkünfte aus einer Beteiligung…
…Juli 2017 zwar negative Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von € -16.086,37 angesetzt, aber € 2.693,10 aus einer Beteiligung des verstorbenen Ehegatten der Beschwerdeführerin den Einkünften aus Gewerbebetrieb zugeordnet. Gegen diesen Bescheid wandte sich die Beschwerdeführerin mit Beschwerde vom 7…
…nicht aber bei Einkünften aus Kapitalvermögen. Im Rechtmittel gegen die gemäß den AP-Feststellungen ergangenen, verfahrensgegenständlichen Bescheide verweist die Bf darauf, dass sie den Abzug des „Werbungskostenpauschales“ im Rahmen ihrer (nicht dem KESt-Abzug unterliegenden) „Einkünfte nach § 27 (Beteiligung nach Art einer echten stillen Gesellschaft…
…Einkünfte aus einer Beteiligung, wenn das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht, sowie § 2 Abs. 2b EStG 1988 und § 2 Abs. 8 EStG 1988. Gemäß § 2 Abs. 8 EStG 1988 (idF 1. StabG 2012) gilt, soweit im Einkommen oder bei Berechnung der Steuer ausländische Einkünfte…
…komme es zudem zu einer Nachversteuerung des negativen Kapitalkontos. Es könne auch nicht davon ausgegangen werden, dass alle Kommanditisten dem 50%igen Grenzsteuersatz unterliegen, weil dies nicht zutreffe. Aus der Rechtsprechung lasse sich auch nicht ableiten, dass die Mitunternehmerstellung durch vom Beteiligungsverhältnis abweichende Verlustzuweisungen verlorengehe…
…1988 sind negative Einkünfte aus einer Beteiligung an Gesellschaften oder Gemeinschaften weder ausgleichsfähig noch gemäß § 18 Abs. 6 EStG 1988 vortragsfähig, wenn das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Erwerb oder das Eingehen derartiger Beteiligungen allgemein angeboten…
…1) Der Einkommensteuer ist das Einkommen zugrunde zu legen, das der Steuerpflichtige innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat. […] (2a) Weder ausgleichsfähig noch gemäß § 18 Abs 6 vortragsfähig sind negative Einkünfte − aus einer Beteiligung an Gesellschaften oder Gemeinschaften, wenn das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht…
…EStG 1988 sind negative Einkünfte aus einer Beteiligung an Gesellschaften oder Gemeinschaften weder ausgleichsfähig noch gemäß § 18 Abs. 6 vortragsfähig, wenn das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Erwerb oder das Eingehen derartiger Beteiligungen allgemein angeboten wird…
…unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) hat in den Streitjahren in seinen Einkommensteuererklärungen neben Einkünften aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb und Kapitalvermögen ua. auch negative Einkünfte aus…
…die sich aus einzelnen Einkunftsarten ergeben, und nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18) und außergewöhnlichen Belastungen (§§ 34 und 35) sowie der Freibeträge nach den §§ 104, 105 und 106a. (2a) Weder ausgleichsfähig noch gemäß § 18 Abs. 6 und 7 vortragsfähig sind negative Einkünfte – aus einer Beteiligung an…
…nach dem Inhaltsverzeichnis aus fünfzehn Seiten mit inhaltlichen Ausführungen. Gut eineinhalb Seiten widmen sich den steuerrechtlichen Rahmenbedingungen (Qualifizierung der Tätigkeit als Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Mitunternehmerschaft, Problematik des § 2 Abs 2a EStG, Liebhaberei, Nachversteuerung eines negativen Kapitalkontos bei Ausscheiden). Eine Werbung für einen steuerlichen Vorteil ist…
…die sich aus einzelnen Einkunftsarten ergeben, und nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18) und außergewöhnlichen Belastungen (§§ 34 und 35) sowie der Freibeträge nach den §§ 104, 105 und 106a. (2a) Weder ausgleichsfähig noch gemäß § 18 Abs. 6 und 7 vortragsfähig sind negative Einkünfte - aus einer Beteiligung an…
…die sich aus einzelnen Einkunftsarten ergeben, und nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18) und außergewöhnlichen Belastungen (§§ 34 und 35) sowie der Freibeträge nach den §§ 104 und 105. (2a) Weder ausgleichsfähig noch gemäß § 18 Abs. 6 und 7 vortragsfähig sind negative Einkünfte - aus einer Beteiligung an Gesellschaften…
…die sich aus einzelnen Einkunftsarten ergeben, und nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18) und außergewöhnlichen Belastungen (§§ 34 und 35) sowie der Freibeträge nach den §§ 104, 105 und 106a. (2a) Weder ausgleichsfähig noch gemäß § 18 Abs. 6 und 7 vortragsfähig sind negative Einkünfte – aus einer Beteiligung an…
…bis zum Jahr 2009 einen "Gesamterfolg" (=Geldmittelüberschuss) von EUR 35.000 erzielen könne. 2. Beurteilung der Beteiligung unter dem Gesichtspunkt des § 2 Abs. 2a EStG 1988 Gem. § 2 Abs 2a EStG 1988 sind weder ausgleichsfähig noch vortragsfähig negative Einkünfte aus einer Beteiligung an Gesellschaften oder…
…des § 2 Abs 2a EStG 1988 eingeschränkt, um einem neuen Typ sogenannter Verlustzuweisungsgesellschaften entgegenzutreten. § 2 Abs 2a EStG 1988 bestimmt, dass negative Einkünfte weder ausgleichsfähig noch vortragsfähig sind • aus einer Beteiligung an Gesellschaften oder Gemeinschaften, wenn das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht. Dies ist…
…a KStG 1988 Negative Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von - € 4.989,80, die unter § 27a Abs. 2 EStG 1988 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 KStG 1988 fallen Negative Einkünfte aus der Veräußerung einer 100%-Beteiligung an der ***2*** iHv - € 1.439…
…mit Verlusten, die sich aus einzelnen Einkunftsarten ergeben, und nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18) und außergewöhnlichen Belastungen (§§ 34 und 35) sowie des Freibetrags nach § 105. (2a) Weder ausgleichsfähig noch gemäß § 18 Abs. 6 vortragsfähig sind negative Einkünfte aus einer Beteiligung an Gesellschaften oder Gemeinschaften, wenn…
…EStG 1988 sind negative Einkünfte aus einer Beteiligung an Gesellschaften oder Gemeinschaften weder ausgleichsfähig noch gemäß § 18 Abs. 6 vortragsfähig, wenn das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Erwerb oder das Eingehen derartiger Beteiligungen allgemein angeboten wird…
…Verluste aus dem Handel mit Unternehmensanteilen und -rechten mit Einnahmen aus der Tätigkeit als Konsulent betrifft die Einkommensteuer 2007 und 2008. Nach § 2 Abs 2a des Einkommensteuergesetzes 1988 weder ausgleichsfähig noch gemäß § 18 Abs. 6 und 7 vortragsfähig sind negative Einkünfte aus einer Beteiligung an…