…Bf1*** die abgabenrechtlichen Vorschriften bekannt waren, vermochte der Senat bereits aufgrund des Umstandes festzustellen, dass Selbstanzeigen erstattet wurden und er darüber hinaus schon mehrfach (einschlägige) Vorverurteilungen in finanzstrafrechtlicher Hinsicht aufweist. Dass es durch seine Vorgehensweise zu einer Abgabenverkürzung kommt, ist offenkundig und konnte auch dem…
…Zusammenrechnung der strafbestimmenden Wertbeträge geahndet werden. Stattdessen ist der wiederholte Tatentschluss als erschwerend zu werten. Als mildernd sind zudem die vollständige Schadensgutmachung, das nunmehr umfassende Geständnis sowie die Offenlegung durch die missglückte Selbstanzeige zu werten. Bisher wurde auf den Milderungsgrund gemäß § 23 Abs. 2 FinStrG…
…Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist festgesetzt werden konnten, wobei er dies ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden habe. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd die bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des A, die missglückte Selbstanzeige, das längere Zurückliegen der Taten, sowie eine längere Verfahrensdauer…
…vorsätzliche Verkürzung an Einkommensteuer in Höhe von € 22.228,80 zu verantworten und damit aber den Tatbestand einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG erfüllt. Der Einkommensteuerbescheid für 2009 ist erst nachträglich auf Basis der erstatteten Selbstanzeige am 31. März 2015 bzw. am 1…
…in Höhe von € 500,00 auferlegt. Als mildernd wurde die bisherige Unbescholtenheit, als erschwerend die wiederholte Tatbegehung über einen langen Zeitraum gewertet. Insgesamt liege eine missglückte Selbstanzeige vor, welcher Umstand allerdings nur in der Strafbemessung Berücksichtigung finden könne. Durch die Verhängung der Mindeststrafe des …
…bereits gewichtige rechtliche Nachteile für einen Eigentümer des Verbandes, hier den Beschuldigten als Gesellschafter des Verbandes nach sich gezogen hat. Als mildernd sind zudem auch hier die vollständige Schadensgutmachung, die Offenlegung durch die missglückte Selbstanzeige zu werten sowie der Milderungsgrund gemäß § 23 Abs. 2 FinStrG…
…Hierzu fehlen wiederum konkrete Feststellungen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschwerdeführers. Auch eine missglückte Selbstanzeige wäre als weiterer Milderungsgrund zu berücksichtigen gewesen. Die verhängten Strafen waren rechtswidrig und bleiben samt und sonders unbegründet. Hierbei wiederum verstößt die belangte Behörde gegen das Willkürverbot. E…
…Zusammentreffen mehrerer Vergehen ohnehin durch die Zusammenrechnung der strafbestimmenden Wertbeträge geahndet werden. Stattdessen ist der wiederholte Tatentschluss als erschwerend zu werten. Als mildernd sind zudem die vollständige Schadensgutmachung sowie die Offenlegung durch die missglückte Selbstanzeige zu werten. Bisher wurde auf den Milderungsgrund gemäß § 23 Abs…
…was der Beschuldigte verwirklicht habe. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd die Unbescholtenheit, die missglückte Selbstanzeige und die erfolgte Schadensgutmachung sowie ein Tatsachengeständnis, als erschwerend die wiederholte Begehung über einen langen Zeitraum. Gegen dieses Straferkenntnis hat der Beschuldigte innerhalb offener Frist Beschwerde erhoben…
…und subjektiv hinreichend erwiesen seien. Im Rahmen der insbesondere die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten berücksichtigenden Strafausmessung wurde als strafmildernd die bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, sowie die (teilweise) missglückte Selbstanzeige, als straferschwerend hingegen der längere Tatzeitraum gewertet. Gegen dieses Erkenntnis erhob der Bf…
…erschwerend die Begehung über einen langen Zeitraum gewertet; mildernd wurden die bisherige Unbescholtenheit, die teilweise missglückte Selbstanzeige vom 20.11.2019, die mittlerweile teilweise erfolgte Schadensgutmachung (im Umfang der Lohnabgaben und der verkürzten Umsatzsteuer) in Ansatz gebracht. Ausgehend vom Schuldgehalt der Straftaten und unter Bedachtnahme…
…geständige Verantwortung, Mitwirkung im Finanzstrafverfahren, Aufgabe der selbständigen Tätigkeit, missglückte Selbstanzeige. Bei der Strafbemessung wurde berücksichtigt als erschwerend: wiederholte Tatbegehung Auf die persönlichen Verhältnisse und auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten wurde Bedacht genommen (§ 23 Abs 3 FinStrG). Der Beschwerdeführer ist mittlerweile unselbständig erwerbstätig und…
…daneben könne auch auf eine primäre Freiheitsstrafe erkannt werden. Als mildernd wiege die Unbescholtenheit, das Geständnis, die schwierigen finanziellen Verhältnisse und zwei missglückte Selbstanzeigen, erschwerend hingegen der Tatzeitraum von mehreren Monaten bei Realkonkurrenz. In der Gesamtschau habe die Strafe an der Strafuntergrenze nach § 23 Abs…
…1,13 FinStrG und die Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs 1 FinStrG begangen. Mildernd war die Unbescholtenheit, die teilweise missglückte Selbstanzeige vom 20.11.2019, die mittlerweile teilweise erfolgte Schadensgutmachung (im Umfang der Lohnabgaben und der verkürzten Umsatzsteuer). Erschwerend war demgegenüber die Begehung über einen langen…
…von einem neuen strafbestimmenden Wertbetrag für die Einkommensteuer 2013 wie im Spruch angeführt in Höhe von € 3.236 auszugehen ist. Wie die Finanzstrafbehörde zutreffend ausführt, waren die (missglückte) Selbstanzeige als Beitrag zur Wahrheitsfindung, die teilweise Schadensgutmachung und die teilgeständige Verantwortung als mildernd zu werten…
…gemäß § 31 Abs 5 FinStrG eingetreten. Nur für Faktum b) liege eine missglückte Selbstanzeige vor. Der daraus resultierende Anteil des strafbestimmenden Wertbetrages werde wegen eingetretener absoluter Verjährung weitgehend wegfallen. Vor diesem Hintergrund könne der Milderungsgrund der teilweise missglückten Selbstanzeigen nur sehr eingeschränkt bzw. überhaupt nicht…
…wobei bezüglich ***5*** auch die missglückte Selbstanzeige mildernd gewertet wurde. Bei einem Strafrahmen von bis zu € 108.856,- erscheint die verhängte Geldbuße von € 12.000,-- schuld- und tatangemessen. Bezüglich ***6*** wertete der Spruchsenat mildernd: den bisher ordentlichen Lebenswandel erschwerend: seine Tatrolle als Anstifter…
…dass der Beschuldigte wissentlich und willentlich gehandelt habe. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat die Unbescholtenheit, Schadensgutmachung sowie die teilweise missglückte Selbstanzeige als mildernd, die wiederholte Begehung über längere Zeiträume hinweg, sowie das Zusammentreffen mehrer Straftaten als erschwerend. Gegen dieses Straferkenntnis hat der Beschuldigte binnen…
…Geldstrafe von gerundet € 49.500,00 zu verhängen gewesen. Im gegenständlichen Fall hat der Spruchsenat im angefochtenen Erkenntnis als mildernd bei der Strafbemessung die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Beschuldigten, die Schadensgutmachung und die teilweise missglückte Selbstanzeige, als erschwerend die wiederholte Deliktsbegehung über einen längeren Zeitraum…
…V. Folgen der Fristverletzung Rz 50). Auch die erforderliche Meldung gemäß § 43 UmgrStG (iVm § 13 UmgrStG) wurde im vorliegenden Fall erst mit der Selbstanzeige vom 20.12.2012 nachgeholt, mehr als 4 Jahre nach den Vertragsgestaltungen, ebenso ein Indiz dafür, dass an eine Einbringung gemäß…