…Aus Sicht der Abgabenbehörde sei die Heranziehung des Beschwerdeführers zur Haftung daher zu Recht erfolgt. ---//--- Aufgrund einer Unzuständigkeitsanzeige vom 16.04.2025 langte der gegenständliche Beschwerdeakt erst am 24.04.2025 in der nunmehr zuständigen Gerichtsabteilung ein. ---//--- Mit Schreiben vom 03.06.2025 teilte der…
…2044: 783,00*14 = 10.963,96*9 = € 98.658,00 Summe: € 179.768,80 Angesichts der langen Dauer der Entstehung des Abgabenanspruchs und fast vier Jahre seit Feststehen der Uneinbringlichkeit bei der GmbH werde die Haftungssumme im Rahmen des Ermessens …
…wirke daher sehr wohl gegenüber den Haftungspflichtigen. Alles andere wäre auch unlogisch, da die Haftung das Einstehen für eine fremde Schuld sei. Der Zeitpunkt der Feststellung der Uneinbringlichkeit sei entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes beim Ermessen im Haftungsbescheid in Bezug auf die lange Verfahrensdauer…
…90 Minuten, aber nicht mehr als 2,5 Stunden, sei die Benützung des Massenbeförderungsmittels zumutbar, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel höchstens dreimal so lange dauere wie die Fahrzeit mit dem Kfz (vgl. VwGH 24.9.2008, 2006/15/0001; UFS…
…Lage gewesen, die Buchhaltungsunterlagen einzuholen und diese der Behörde vorzulegen. Ich wurde im August 2012 aufgefordert, eine Aufstellung vorzulegen, aus der ersichtlich ist, wie hoch die an den jeweiligen Fälligkeitstagen vorhanden gewesenen Mittel, die jeweiligen Verbindlichkeiten und die jeweiligen Zahlungen waren. Die Behörde verlangt daher…
…15.10.2015 und dem Ergehen der Beschwerdevorentscheidung am 28.08.2019 betrage fast vier Jahre. Die lange Dauer sei alleine von der Abgabenbehörde verursacht. Im Zuge der Verfahrensdauer von fast acht Jahren hätten sich der Gesundheitszustand und die wirtschaftliche Situation des Bf. derart verschlechtert…
…überwiegt die Unbilligkeit der Geltendmachung der Haftung angesichts lange verstrichener Zeit die von der belangten Behörde ins Treffen geführte Zweckmäßigkeitserwägung, wonach die Haftung eine geeignete Maßnahme sei, um den Abgabenausfall zu verhindern. Der Beschwerde der Bf. war daher Folge zu geben und der angefochtene Bescheid…
…welche wesentlichen organisatorischen Gründe vorliegen müssen. Der ORT2 habe gerade nicht den Willen, sich über die lange Dauer fest zu binden. FA: Die Kündigungsgründe seien auf organisatorische Gründe eingeschränkt. Der Verwaltungsgerichtshof stelle auf die Wahrscheinlichkeit der vorzeitigen Auflösung ab. Durch diese Einschränkung auf organisatorische Gründe…
…vom 16.10.2014 in den Hintergrund treten, wonach die lange Dauer eine Ermessensüberschreitung bzw. einen Ermessensmissbrauch darstellen könne, wenn ein solcher Umstand bei der Ermessensentscheidung überhaupt nicht berücksichtigt würde. Der Umstand des langen Zeitablaufes sei nicht berücksichtigt worden, sondern nur nachträglich der Bescheidbegründung angefügt…
…Entstehen der Aussetzungszinsen in gegebenenfalls beträchtlicher Höhe durch Entrichtung der ausgesetzten Abgaben zu verhindern, könne auch eine allfällig lange Dauer des Rechtsmittelverfahrens keine sachliche Unbilligkeit der Einhebung der dadurch aufgelaufenen Aussetzungszinsen begründen, denen außerdem der Aspekt des Zinsengewinnes durch den Zahlungsaufschubes beim Abgabenpflichtigen gegenübersteht (VwGH…
…Bf.? Zeuge: Adresse Vater P-2: A-4 Adresse Bruder P-3: A-5 Adresse Schwager P-4: A-6 Richterin: Sind Sie zu der Zeit auch in Bayern gewesen? Zeuge: Nein. Richterin: Wie lange dauerte der Aufenthalt von Frau Bf.? Zeuge: Spätestens am 29…
…der Bf. in der mündlichen Beschwerdeverhandlung ein, dass der Eintritt der Verjährung der Haftungsinanspruchnahme des Bf. entgegen stehen würde. Auch werde auf die lange Dauer des Haftungsverfahrens verwiesen, die zugunsten des Bf. zu berücksichtigen sei. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 323 Abs. 38 BAO…
…zu wenden ist durchaus verständlich und nachvollziehbar. Allerdings handelt es sich dabei um eine freiwillige Entscheidung, die nach der Rechtslage keine Zwangläufigkeit der Aufwendungen begründet. Die beantragten Aufwendungen konnten daher nicht berücksichtigt werden. Die Aufwendungen für XYZ, Narbencreme, Batterie, YZX und Thermeneintritte stellen keine abzugsfähigen…
…wonach sei die Fahrt mit dem Massenverkehrsmittel insbesondere dann unzumutbar sei, wenn sie mehr als dreimal so lange dauere wie mit dem eigenen Kfz - die Auffassung vertreten, für die Unzumutbarkeit sei zusätzlich zur Überschreitung der - sich ebenfalls aus den Gesetzesmaterialien (für den "Nahebereich von bis…
…Steuererklärungen für die Jahre 2018 und 2019 veranlagt worden. Aufgrund der langen Dauer der Veranlagung in Zusammenhang mit drei Ergänzungsersuchen und einer Umsatzsteuersonderprüfung habe eine Unsicherheit über den weiteren Fortgang der steuerlichen Behandlung in Österreich bestanden, zumal der Beschwerdeführer in Deutschland ansässig und dort im…
…Orten. In Ort A-1 habe sie eine Schlafmöglichkeit, die jedoch nicht als Wohnung geeignet sei. Aufgrund ihres Lebensmittelpunktes am Ort CH-1 benötige sie in Österreich auch keine Wohnung. Durch die lange Dauer (20 Jahre), die die Bf. im Ort CH-1 lebe, seien…
…sich im Zuge seiner zum MRG ergangenen Rechtsprechung wiederholt mit dem Begriff des "Beherbergens" auseinandergesetzt. Eine lange Dauer des Mietverhältnisses führt dieser Rsp zufolge (alleine) nicht zum Vorliegen einer Beherbergung. So gäbe es den Ausführungen des OGH zufolge - obgleich für die Beherbergung von Fremden die…
…die lange Verfahrensdauer ein Abschlag von € 300,00 abgezogen, sodass sich bei Würdigung der nunmehr festgestellten Strafbemessungsgründe die im Spruch ersichtliche Geldstrafe ergibt. Gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG war die für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe festzusetzende Ersatzfreiheitsstrafe entsprechend auf eine Dauer von…
…des Verhältnismäßigkeitsprinzips abzusehen. Ein Ersuchen um Ergänzung des Bundesfinanzgerichtes vom 5.1.2018 beantwortete der Bf durch seine steuerliche Vertreterin mit Schreiben vom 8.2.2018 wie folgt: „1. Wie lange dauerte Ihre Entsendung nach I? In welchen Ländern waren Sie danach (bis dato) eingesetzt…
…Dennoch ist eine derart lange Leerstehung eines fast vollständig sanierten Objektes als ungewöhnlich anzusehen. Es liegt insoweit ein unvorhersehbares Problem im Zusammenhang mit der Suche nach einem Nachfolgemieter (Unwägbarkeit , vgl. VwGH 16.2.2006, 2004/14/0082) vor. Daher wird das unveränderte Weiterlaufen der Mieteinnahmen…