…hin zum Ausdruck kommen muss, nicht (hinreichend) Rechnung getragen. 2. Zum eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt Der Inhalt der behaupteten mündlichen Vereinbarung liegt dem BFG nicht vor. Eine Beurteilung kann daher nicht abgegeben werden. Betrachtet man den schriftlichen Mietvertrag, zeigt sich folgendes Bild…
…und sei es nur, um zu vermeiden, dass die akquirierende Partei (d.h. die ***GmbH***) die Kunden letztlich tatsächlich nicht der Rechtsanwaltskanzlei des Beschwerdeführers, sondern einer anderen Kanzlei zuführt. b) Eindeutiger, klarer und jeden Zweifel ausschließender Inhalt Einer Vereinbarung fehlt die erforderliche Eindeutigkeit jedenfalls dann…
…klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (vgl. zB VwGH 4.6.2003, 2001/13/0300). Er habe für seine Gattin einen Dienstzettel erstellt und das Arbeitsverhältnis bei der Gebietskrankenkasse als geringfügige Beschäftigung angemeldet…
…Ausdruck komme (Publizität), dem Vertrag ein eindeutiger, klarer und jeden Zweifel ausschließender Inhalt zu Grunde liege, der Vertrag auch zwischen Fremden unter denselben Bedingungen abgeschlossen worden wäre und das Vertragsverhältnis tatsächlich fremdüblich „gelebt“ werde. Anhand dieser Kriterien beurteile der Verwaltungsgerichtshof, ob ein Missbrauch zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten…
…eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (vgl VwGH 22.11.2012, 2008/15/0265; 11.11.2008, 2006/13/0046). Entsprechendes gilt für Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern sowie für Verträge, die…
…bloßen Verwendungsbezeichnung gehe der genaue Tätigkeitsbereich nicht hervor und werde im Dienstvertrag nicht umschrieben. Weiters mangle es an einer Bestimmung über die Vergütung einer allfälligen Mehrarbeit (Überstunden, Zeitausgleich, etc). Ein eindeutiger, klarer und jeden Zweifel ausschließender Inhalt der Vereinbarung zwischen nahen Angehörigen sei durch das…
…nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), • einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und • zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdvergleich). Die Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Auch die Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen muss diesen Anforderungen genügen (vgl…
…und die dort zitierte Judikatur). Gemessen an diesen Kriterien ergibt sich folgendes Bild: Zu (1): Das Mietverhältnis ist - Gegenteiliges ist nicht bekannt - mit der Aufnahme in die Steuererklärungen nach außen hin zum Ausdruck gekommen. Zu (2): Was den eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt…
…Es liegen keine Nachweise dafür vor, dass die genannte mündliche Vereinbarung nach außen ausreichend zum Ausdruck gekommen ist. Auch ein eindeutiger, klarer und jeden Zweifel ausschließender Inhalt, kann nicht festgestellt werden, da nicht dargetan wurde, dass die wesentlichen Vertragsbestandteile mit genügender Deutlichkeit fixiert worden wären…
…exakten Regelung der täglichen Arbeitszeit kommt das BFG daher zum Ergebnis, dass dem zu wertenden Vertrag ein eindeutiger, klarer und jeden Zweifel ausschließender Inhalt zukommt. In diesem Zusammenhang ist zudem festzuhalten, dass der Bf. dem Finanzamt auf Verlangen nicht nur eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung vorgelegt hat…
…als Versicherungsnehmer eingetragen ist, ist nur durch Einsicht des Versicherungsvertrags erkennbar. Insofern hat der Versicherungsvertrag über die Haftpflicht keine Wirkung nach außen. eindeutiger, klarer und jeden Zweifel ausschließender Inhalt: Da keine Vereinbarung vorliegt, ist dieses Kriterium nicht gegeben. Auch wenn hier nicht relevant, ist festzustellen…
…bzw. ein Zeitausgleich erfolgen soll. Somit kommt, wie bereits ausgeführt, auch mangels klarer Regelung der täglichen Arbeitszeit der gegenständlichen Vereinbarung kein eindeutiger, klarer und jeden Zweifel ausschließender Inhalt zu. Die für die Anerkennung der beabsichtigten steuerlichen Folgen erforderlichen, schuldrechtlich exakt nachvollziehbaren Leistungsbeziehungen liegen nicht vor…
…wonach sie die Tätigkeit für niemand anderen als für den Bf. gemacht hätte. Der Vereinbarung kommt daher kein klarer, eindeutiger und jeden Zweifel ausschließender Inhalt zu. - Fremdüblichkeit: Im Rahmen der Fremdüblichkeit ist zu prüfen, ob die Vereinbarung auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen…
…6.2003: Vorerst liegt kein eindeutiger, klarer und jeden Zweifel ausschließender Inhalt der Vereinbarung vor: Aus der dem Pachtvertrag vom 1.6.2003 beiliegenden nachträglich vorgelegten und nicht unterfertigten "Inventarliste 2003" gehen lediglich die mit Stand 2003 pachtgegenständlichen Maschinen u. Arbeitsgeräte hervor. Hinsichtlich weiterer dem…
…Anerkennung finden, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kamen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Familienfremden unter gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Dem erstgenannten Erfordernis wird regelmäßig nicht entsprochen, wenn die Vereinbarung dem Finanzamt erst nach Ablauf eines Besteuerungszeitraumes…
…bzw. 26. Februar 2019) und im Vorlagebericht vom 16. Oktober 2020 verwiesen. Daraus geht hervor, dass die einzelnen Voraussetzungen der Angehörigenjudikatur (Publizitätswirkung, eindeutiger, klarer und jeden Zweifel ausschließender Inhalt und Fremdüblichkeit) nicht erfüllt sind. Diesbezüglich wurde im Beschwerdeverfahren seitens des Abgabepflichtigen nichts substanziell Neues vorgebracht…
…einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so ist zu überprüfen, welches Rechtsverhältnis die Vertragspartner angestrebt haben und welche Rechtsfolgen sie eintreten ließen. Bedenkt man, dass die Bestellung…
…und um solche handelt es sich im gegenständlichen Fall, folgende Kriterien erfüllen, um steuerlich anerkannt zu werden: Sie müssen nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären…
…Die Vereinbarung muss demnach nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden. Auch die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen muss diesen Anforderungen genügen (VwGH 28.05.2015, 2012/15/0106)…
…nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), - einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und - zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdvergleich). Die Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Auch die Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen muss diesen Anforderungen genügen (vgl…