…verstößt gegen die Rechtsstaatlichkeit und kann das Ansehen der unabhängigen Justiz untergraben. Gemäß § 57 Abs. 8 FinStrG ist nach rechtswirksamer Beendigung eines Finanzstrafverfahrens die neuerliche Verfolgung desselben Verdächtigen wegen derselben Tat unzulässig. Aus dem gesamten Strafakt ist abzuleiten, dass es keine rechtswirksame Beendigung des Finanzstrafverfahrens…
…eine Herabsetzung der Strafe aus persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen kein Raum. Die vom Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde mit € 1.500,00 festgesetzte Geldstrafe war daher zu bestätigen. Das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde hat gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit der…
…Haftungsbescheid um keine "Strafe" handle, gehe der eingewandte Aufhebungsgrund bezüglich einer Doppelbestrafung nach Art. 4 des 7. Zusatzprotokolls zur Menschenrechtskonvention ins Leere. Der Bf. stellte durch seinen steuerlichen Vertreter am 13.02.2026 den Antrag, die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorzulegen und führte aus…
…dahingehend vorzunehmen, ob das Vorgehen des Kontrollorgans im Zuge der geschilderten Amtshandlung als verhältnismäßig und angemessen zu werten ist. Auf die diesbezüglichen Einwände war daher nicht näher einzugehen. Darüber hinaus wird dem Bf. zur Kenntnis gebracht, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs keine Doppelbestrafung nach §…
…nur hingehalten wurde und keine diesbezügliche Voranmeldung eingereicht wurde, ist die Anordnung der Finanzstrafbehörde nach § 99 Abs. 2 FinStrG ergangen, eine USO-Prüfung durchzuführen. Am 15. März 2016 hat nun der damit beauftragte Prüfer bei der C-GmbH angerufen und dort, so seiner Erinnerung nach…
…mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen des Verkürzungsbetrages (hier: € 46.147,20) geahndet. Nach § 23 FinStrG bemisst sich die Strafe nach der Schuld des Täters und sind die Erschwerungs- und Milderungsgründe sowie die persönlichen Verhältnisse des Täters zu berücksichtigen. Als mildernd waren kein Umstand…
…des FinStrG nach der aktuellen Gesetzeslage nur Tabakerzeugnisse fallen, wird die Sorge eines solchen Verstoßes mit Blick auf die Handelsbeschränkungen des § 5 TabMG wohl stets gegeben sein {Lässig, aaO § 17 Rz 22). Vor diesem Hintergrund waren die im Eigentum des Erstbeschuldigten stehenden beschlagnahmten Tat- und…
…Vereine und der Limited Companies gibt. Diese Grenzen verschwimmen so sehr, dass die Kunden von Herrn ***Bf1*** selbst oft nicht wissen, wer nun die Leistung erbracht hat. Die Ermittlungen brachten das hier in weiterer Folge dargestellte Ergebnis. Firmengeflecht: Er erzielt nach äußerem Anschein keine Umsätze…
…erreicht oder die Person, gegen die sie gerichtet war, davon keine Kenntnis erlangt hat. Verfolgungshandlungen iSd § 14 Abs. 3 FinStrG sind nur solche Akte, die nach ihrer Art und Bedeutung die Absicht des Gerichtes, der Staatsanwaltschaft oder der Finanzstrafbehörde erkennen lassen, den gegen eine bestimmte…
…mündlichen Verhandlung absehen, wenn nur die Höhe der Strafe bekämpft wird und keine Partei die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in der Beschwerde beantragt hat. Ein solcher Antrag kann nur mit Zustimmung der anderen Parteien zurückgezogen werden. § 160 Abs. 5 FinStrG: Unterbleibt nach Abs. 2 oder…
…hat. Bei der Verbringung der Fahrzeuge und deren später erfolgten Veräußerung handelt es sich um zwei unterschiedliche Lebenssachverhalte, wobei die Begehung des Schmuggels keine conditio sine qua non für die erst danach verwirklichten Abgabenhinterziehungen im Sinne der §§ 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 FinStrG darstellte…
…nach § 4 VbVG iVm § 15 Abs. 1 WiEReG und § 28a FinStrG eine adäquate Verbandsgeldbuße von € 7.000,00 zu verhängen war. Laut angefochtener Entscheidung besitzt die ***Bf1*** kein Vermögen und hat unter der angeführten Geschäftsadresse lediglich ein Büro angemietet. Gegenwertig übt diese Gesellschaft keine…
…wenn einer Bestrafung wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG wegen des gleichen Betrages und des desselben Zeitraumes kein Hindernis entgegensteht. - Besteht ein Hindernis, lebt eine Strafbarkeit der Finanzordnungswidrigkeiten wieder auf. Wie vom Verteidiger insoweit richtig zitiert, steht nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtes…
…das gegen den belangten Verband geführte Verfahren nach dessen Auflösung einzustellen ist, wenn es keinen Verband als Rechtsnachfolger eines belangten Verbandes gibt. Übernimmt eine natürliche Person die Rechte und Verbindlichkeiten, ändert dies nichts an der Notwendigkeit, das Verfahren einzustellen (Schumann in Tannert/Kotschnigg/Twardosz, FinStrG …
…des § 8 Abs. 1 FinStrG), durch die nicht zeitgerechte Abgabe der Umsatzsteuererklärungen eine zu geringe Abgabenfestsetzung (im Schätzungswege) durch die Abgabenbehörde herbeizuführen. Für diese Annahme bieten jedoch die Verfahrensergebnisse und die Aktenlage nach Ansicht des erkennenden Senates keine ausreichenden Anhaltspunkte. Wie bereits ausgeführt, hat der…
…Fehler des [deutschen] Steuerberaters und seiner Angestellten, sondern vielmehr Tathandlungen des Beschuldigten hauptverantwortlich, der regelmäßig zusätzliche Erlöse gegenüber dem [deutschen] Steuerberater verschwiegen habe. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd keinen Umstand, als erschwerend die vorangegangenen zwei gerichtlichen Verurteilungen des Beschuldigten nach dem FinStrG…
…gegeben und das Straferkenntnis aufgehoben. Gemäß § 52 Abs 8 VwGVG sind der beschwerdeführenden Partei keine Kosten für das Beschwerdeverfahren aufzuerlegen. Der Magistrat der Stadt Wien wird gemäß § 25 Abs 2 BFGG als Vollstreckungsbehörde bestimmt. Eine Revision durch die beschwerdeführende Partei wegen Verletzung in Rechten nach…
…20 Abs. 1 FinStrG festzulegenden Ersatzfreiheitsstrafen waren nach unten anzupassen und entsprechen nach Dafürhalten des erkennenden Senates dem festgestellten Verschulden unter Berücksichtigung der oben genannten Milderungsgründe. In Bezug auf die Bemessung der Verbandsgeldbuße enthält das angefochtene Erkenntnis Ausführungen zur Bemessung der Verbandsgeldbuße dahingehend, dass mildernd…
…keine Umsatzsteuerjahreserklärungen abgegeben habe, [ergänze aus den Feststellungen: wobei es ihm dabei jeweils darauf angekommen sei, sich durch eine wiederkehrende Begehung einen nicht bloß geringfügigen fortlaufenden abgabenrechtlichen Vorteil zu verschaffen,] und hiedurch gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG, § 38 Abs. 1 FinStrG…
…das gegen den belangten Verband geführte Verfahren nach dessen Auflösung einzustellen ist, wenn es keinen Verband als Rechtsnachfolger eines belangten Verbandes gibt. Übernimmt eine natürliche Person die Rechte und Verbindlichkeiten, ändert dies nichts an der Notwendigkeit, das Verfahren einzustellen (Schumann in Tannert/Kotschnigg/Twardosz, FinStrG …