…der Jahre 2008 bis 2010 wurde im Bericht vom 23. November 2012 in einer Beilage zu Tz 2 sinngemäß Folgendes festgestellt: Tz 2 Firmenwert und immaterielles Wirtschaftsgut: Der Bf ist Besitzer eines Rauchfangkehrerbetriebes in Adresse1. Der ursprüngliche Kehrbereich des Bf umfasst die Ortschaften U1, U2…
…verlorenen Kunden in Relation zu den durch den Kauf dazu gewonnenen erscheint es nach Ansicht des Senates geboten, zumindest 25% des unter dem Titel „Kundenstock“ bezahlten Betrages als Äquivalent für einen gewissen Schutz vor Konkurrenz anzusehen und als eigenes immaterielles Wirtschaftsgut, das keiner Abnutzung unterliegt…
…679). 2.5. Der Prüfer beurteilte das Diaarchiv als immaterielles Wirtschaftsgut und ließ die Aktivierung des mit einem Wert von € 304.500 ausgewiesenen Diaarchivs und die damit verbundene als Betriebsausgabe geltend gemacht Absetzung für Abnutzung von jährlich € 30.450 nicht zu. Dem im…
…des Geschäftswertes ausschließlich von den zukünftigen unternehmerischen Leistungen des Bf. abhängig ist. Der Wert des Diaarchivs ist im Wesentlichen kein wertstabiles und daher nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut, da dessen Schicksal positiv und negativ davon beeinflusst wird, dass es ständig von neu originär geschaffenen Fotokomponenten bestückt…
…konkreten Aktivierungsfähigkeit fehle. Sie seien bestenfalls nur ein wertbildender Faktor des Unternehmens des Netzbenutzers. - Die bilanzielle Behandlung der vereinnahmten Entgelte beim Netzbetreiber lasse keine Rückschlüsse über die bilanzielle Behandlung beim Netzbenutzer zu. Das Netzbereitstellungsentgelt als Aufwand für ein selbständiges (immaterielles) Wirtschaftsgut Wie beschrieben, habe der…
…€ 44.986,86 + € 34.031,35) bewirkt [, indem er in den steuerlichen Rechenwerken der GmbH ein fiktives selbst geschaffenes immaterielles Wirtschaftsgut im Form eines Rechtes an der Marke "C" fingiert und zu Unrecht gewinnmindernd abgeschrieben worden habe,] und hiedurch Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs…
…Erlangung der Rechte auf Abbau auf diesen Flächen. Sie wurde somit käuflich erworben und sind anhand der getätigten Aufwendungen bewertbar. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts handelt es sich demnach - entsprechend der Ansicht der belangten Behörde - um ein immaterielles bewertbares Wirtschaftsgut, das zu aktivieren ist. Die beschwerdeführende…
…der "klassischen" Softwareüberlassung über externe Datenträger oder im Bereich von SaaS von der Benutzung einer "Ausrüstung" auszugehen ist. So handelt es sich bei Software um ein immaterielles Wirtschaftsgut, das gemäß den Ausführungen des UN-MK gerade nicht vom Begriff der "Ausrüstung" erfasst sein soll (Rz…
…Zustellung (***6***) zuzurechnen sind, sind unserer Ansicht nach die Verlustvorträge im Zuge der Umgründung gemeinsam mit den immateriellen Wirtschaftsgütern auf die ***Bf1*** und nicht auf die ***1*** übergegangen. Begründung Im vorliegenden Fall stellt sich die Frage, ob (i) die vorhandenen Verlustvorträge gemeinsam mit dem übertragenen…
…im Finanzamt ein. 3. In der Beschwerde vom 21.12.2012 brachte die Bf. im Wesentlichen vor, die Wortbildmarke "***3***" sei ein im Privatvermögen von ***2*** gehaltenes immaterielles Wirtschaftsgut, das ***2*** außerhalb der Spekulationsfrist veräußert habe, weshalb die Bf. den Verkaufserlös nicht verdeckt ausgeschüttet habe…
…Unternehmens. Mit dem Lizenzvertrag zwischen G. Ltd. und dem Patentinhaber hätte je nach Ausgestaltung des Vertrages bei Leistung einer Vorauszahlung entweder eine Aktivierung als immaterielles Wirtschaftsgut erfolgen oder für jährlich wiederkehrende Lizenzzahlungen, Aufwendungen in der GuV ausgewiesen werden müssen. Eine Kombination aus beidem sei denkbar…
…vorgebracht, dass die an den Gesellschaftergeschäftsführer bezahlten Lizenzaufwendungen Vergütungen für die Inanspruchnahme eines Patentrechtes (somit eines immateriellen Wirtschaftsgutes) darstellen würden und seien daher auf keinen Fall die Vergütung für irgendeine Beschäftigung und schon gar nicht für eine sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweisende Beschäftigung. Wie…
…auf den beschwerdegegenständlichen Fall um, so kommt man zu folgendem Ergebnis: Der Ansicht der belangten Behörde, dass die im Rahmen der Anschlusskosten verrechnete Anschlussleistung in Höhe von 2.900,00 € ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut darstelle, kann nicht gefolgt werden. Vielmehr handelt es sich…
…630), wobei das Hauptaugenmerk auf dem Kriterium des Herstellerrisikos liegt. Für das Aktivierungsverbot muss daher der Hersteller das Kostenrisiko bei gestiegenen Kosten tragen. Wird daher das immaterielle Wirtschaftsgut auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers gefertigt, liegt kein entgeltlicher Erwerb, sondern eine Herstellung vor (vgl. dazu…
…Ende 2013 fertiggestellte Wirtschaftsgut hätte nicht die Funktion gehabt, kommerziell als Maschine eingesetzt zu werden, sondern würde vorerst nur dazu dienen, die Verwertbarkeit der bis dahin erfolgten Forschungsarbeiten zu manifestieren und zu überprüfen. Es stelle einen „Prototyp“ dar, sohin ein immaterielles Wirtschaftsgut mit körperlichen Komponenten…
…jedenfalls auch in der Bewertung seinen Niederschlag finden, was er jedoch nicht tut. Im zweiten Absatz dieses Punktes stellt der GAer fest, dass es sich bei der Datenbank um "ein selbsterstelltes, immaterielles Wirtschaftsgut", welches nicht aktivierungsfähig ist, handelt. Auch nach genauem Studium des Gutachtens ist…
…wird die Einstandszahlung It. Erklärung (Anm: analog der Dauer einer Firmenwertabschreibung) seit 2005 auf 15 Jahre verteilt als Betriebsausgabe angesetzt und offengelegt. Das Finanzamt beurteilt diese Gebiets-Einstandszahlung in der durchgeführten Nachschau als "nicht abnutzbares Recht" (= entgeltlich erworbenes immaterielles Wirtschaftsgut), welches erst bei Beendigung…
…für ein Wirtschaftsgut im Rahmen des Gesamtkaufpreises des Unternehmens ein besonderes Entgelt angesetzt wird (vergleiche VwGH 21.10.99, 94/15/0088). Ein einheitliches Wirtschaftsgut liegt vor, wenn die Bestandteile in einem einheitlichen Nutzungs-und Funktionszusammenhang stehen. Die Besserungsvereinbarung kann nur ein immaterielles Wirtschaftsgut sein…
…auch nur geringfügigem Ausmaß fortgeführt hat. b) Zur Anerkennung der Verlustvorträge Wie bereits oben ausgeführt, handelt es sich bei dem vorliegenden Betrieb um einen Betrieb mit immateriellen Wirtschaftsgütern, welcher sich zumindest in der Entwicklungsphase im Rechenwerk noch nicht ziffernmäßig niederschlägt. Da sich im vorliegenden Fall…
…der Kapitalgesellschaft selbst beteiligt wäre (vgl BFH 26.8.1993,1 R 86/92 nwN). Von einer Veräußerung einer ungeschützten Erfindung (immaterielles Wirtschaftsgut) wäre auch der UFS in einer Rechtsprechung ausgegangen, in der ein Mehrheitsgesellschafter seiner Kapitalgesellschaft ein ungeschütztes "Know-how" auf Basis eines Lizenzvertrages…