…79 (Gravina, Slg. 1980, 2205) ausgearbeiteten Grundsätzen der Anspruch auf Zuzahlung in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen der auf Null herabgesetzten polnischen Familienleistung und der höheren österreichischen Familienleistung besteht. Ein Vorabentscheidungsersuchens ist vor diesem Hintergrund nicht erforderlich, da das Auslegungsergebnis derart offenkundig ist, dass für einen…
…und in Zukunft wird es mit Eurostat-Indexierung noch immer das Zehnfache sein. …" Bei einem höheren vergleichenden Preisniveau als in Österreich werden auch höhere Familienleistungen gewährt, das vergleichende Preisniveau liegt in einer Bandbreite von 0,450 in Bulgarien und 1,520 in der Schweiz…
…gewährenden Familienleistungen. Das trifft all jene Fälle, in denen der Betrag der vom benachrangten Mitgliedstaat (hier Polen) zu leistenden Familienleistung unter jenem des bevorrangten Mitgliedstaates (hier Österreich) liegt (siehe Lenneis/Wanke, FLAG2 § 4 Rn 7). Es wird dadurch erreicht, dass insgesamt die jeweils höhere Familienleistung…
…dem angefochtenen Bescheid zurück. Zum Rückforderungsbetrag von EUR 25.811,50 ist zusagen, dass die Bf in Österreich die Ausgleichszahlung (Zuzahlung auf den höheren Beihilfenbetrag) beantragt hat. Da Polen mit Überschreiten einer bestimmten Einkommensgrenze seine Familienleistung auf Null herabsetzt, was im konkreten Fall gegeben ist…
…Ansprüchen auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats der Familienangehörigen Prioritätsregeln vorzusehen (s. Erwägungen (35) VO (EG) 883/2004). Bei derartigen SV, an denen zwei MS beteiligt sind, gilt der Grundsatz, dass durch Differenz(Ausgleichs)zahlungen erreicht wird, dass insgesamt die jeweils höhere Familienleistung ausbezahlt…
…welche Bestimmung des Unionsrechts die ungarische Regelung verstoßen soll und warum, erfolgten nicht. Für Alleinerzieher ist eine höhere Familienleistung bestimmt als für Eltern, die gemeinsam mit dem Kind oder den Kindern in einem Haushalt leben. Da im Beschwerdezeitraum der Vater nicht mehr mit der Tochter…
…welche Bestimmung des Unionsrechts die ungarische Regelung verstoßen soll und warum, erfolgten nicht. Für Alleinerzieher ist eine höhere Familienleistung bestimmt als für Eltern, die gemeinsam mit dem Kind oder den Kindern in einem Haushalt leben. Da im Beschwerdezeitraum der Vater nicht mehr mit den Kindern…
…ist nach dem ungarischen Recht nur der Elternteil in Bezug auf Családi pótlék anspruchsberechtigt, der mit dem Kind oder den Kindern zusammen lebt. Für Alleinerzieher ist eine höhere Familienleistung bestimmt als für Eltern, die gemeinsam mit dem Kind oder den Kindern in einem Haushalt leben…
…die Kollision zwischen den Eltern aufzulösen. Besteht bei dieser Fallkonstellation in beiden Staaten Anspruch auf Familienleistungen und leben die Kinder in einem dieser Staaten, ist vorrangig der Wohnortstaat der Kinder zur Zahlung verpflichtet. Sieht der andere Staat höhere Familienleistungen vor, zahlt dieser eine Ausgleichszahlung in…
…ist nach dem ungarischen Recht nur der Elternteil in Bezug auf Családi pótlék anspruchsberechtigt, der mit dem Kind oder den Kindern zusammen lebt. Für Alleinerzieher ist eine höhere Familienleistung bestimmt als für Eltern, die gemeinsam mit dem Kind oder den Kindern in einem Haushalt leben…
…Ansprüchen auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats der Familienangehörigen Prioritätsregeln vorzusehen (s. Erwägungen (35) VO (EG) 883/2004). Bei derartigen Sachverhalten, an denen zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind, gilt der Grundsatz, dass durch Differenz(Ausgleichs)zahlungen erreicht wird, dass insgesamt die jeweils höhere Familienleistung ausbezahlt…
…der Rechtsprechung des Gerichtshofes so auszulegen, daß der Anspruch auf Familienleistungen gegen den Staat, in dessen Gebiet der Empfänger einer Invaliditäts- oder Altersrente beziehungsweise die Waise wohnt, nicht den zuvor gegen einen anderen Mitgliedstaat eröffneten Anspruch auf höhere Familienleistungen beseitigt. Vielmehr schuldet letzterer eine Zusatzleistung…
…Antrag vom 18.4.2018 "auf Ausgleichszahlung" abgewiesen. Eine Differenzzahlung nach Unionsrecht kommt dort in Betracht, wo ein Mitgliedstaat vorrangig und ein anderer Mitgliedstaat nachrangig zur Erbringung von Familienleistungen verpflichtet ist, die nachrangigen Familienleistungen aber höher als die vorrangigen sind (vgl. Wanke in Lenneis/Wanke…
…Verordnung (EG) 883/2004 bezogen. Dabei hat die zuständige Behörde entschieden, dass gemäß Artikel 11 und 68(l)(b) Verordnung (EG) 883/2004, mir Familienleistungen in Österreich überhaupt nicht zustehen. Gegen den Abweisungsbescheid, der Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22, vom 16. Dezember 2020…
…die höher ist - sei es auf die höhere Leistung des vorrangig zuständigen Staats, sei es auf die höhere Leistung des nachrangig zuständigen Staates abzüglich der niedrigeren Leistung des vorrangig zuständigen Staates. Der Rentenempfänger muss sich aber nicht mit den niedrigeren bzw. gar nicht gegebenen Familienleistungen…
…Demzufolge besteht in Polen (für die in Polen lebende Mutter des Kindes) Anspruch auf Familienleistungen in Zusammenhang mit der Behinderung des Kindes: "Pflegegeldleistungen 05/2021 bis laufend: 215,84 PLN 05/2021-12/2021: 1.971,00 PLN 01/2022-12/2022: 2.119,00…
…nicht über die - im Verfahren nicht weiters relevierte - Höhe der tatsächlich zu erbringenden österreichischen Familienleistungen entschieden. Sollte der Bf mit der Höhe der vom Finanzamt nunmehr auf Grund seines Antrags vom 16. / 17. September 2019 auszuzahlenden Familienleistungen nicht einverstanden sein und eine höhere Auszahlung beantragen…
…411 betreffend die Bf und C Gová sowie D Bová zufolge hatte die Bf während des ganzen Jahres 2012 keinen Anspruch auf Familienleistungen, und zwar: Gová C - höheres Einkommen im Jahr 2012 Bová D - CZ ist primär kein kompetenter Staat (der Vater arbeitet in Österreich…
…Kindererziehung) waren auf die österreichische Familienbeihilfe, den Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag anzurechnen. Da die polnischen Familienleistungen höher waren als die österreichischen Transferleistungen, waren die gesamten dem Bf. zuvor für seinen Sohn ausbezahlten österreichischen Familienleistungen rückzufordern. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein…
…Dolný Kubín vom 11. 9. 2015, wonach von Bodana B***** für Vanessa und für Vivien F***** seit 1. 7. 2014 keine Familienleistungen erhalten werden, eine Schulbesuchsbestätigung vom 11. 9. 2015 betreffend Vivien und Vanessa F*****, ferner eine Bestätigung der Stadt Dolný Kubín vom 10. 9…