…4 Abs. 1 lit. d RL 69/335/EWG dar, wenn dafür von der Kapitalgesellschaft gewinnunabhängig 10% Zinsen p.a. vom hingegebenen Kapitalbetrag zu zahlen sind, keine Beteiligung der Genussrechtsberechtigten am laufenden Verlust und am Liquidationserlös vorgesehen sind, sie keine Mitwirkungsrechte hat und die Genussrechte…
…und - wie zutreffend vorgebracht wurde - keine Beteiligung am Liquidationserlös und an den stillen Reserven/Substanzwertsteigerung mehr vorgesehen ist. ... Inhaltlich unverändert und nahezu wortident mit den 'Genussscheinbedingungen alt' ist in § 13 eine Gewinnabhängigkeit in der Form geregelt, dass die (fixe) Rendite von nunmehr 7 % p.a…
…Rechte und deren Subsumtion unter § 5 Abs. 1 Z 2 KVG daran, dass in den Bedingungen eine Gewinnabhängigkeit in der Form geregelt sei, dass eine feste Rendite von 7% p.a. von der Erfüllung der Voraussetzungen der Genussscheinrendite limitiert sei, unter anderem durch die Deckung…
…zunächst aus, dass die verfahrensgegenständlichen Partizipationsscheine eingezahltes Partizipationskapital gemäß § 23 Abs. 4 BWG darstellen und einen Anspruch auf gewinnabhängige Erträge als Partizipationskapital ohne Dividendennachzahlungsverpflichtung gewähren würden. Im Lichte der von ihr zahl- und umfangreich dargelegten Judikatur- und Literaturstellen kam die Bf. zur Schlussfolgerung, dass weder…
…gewährten und mit einer gewinnabhängigen Verzinsung versehenen Darlehen bzw Kredite. Die Bemessungsgrundlage für die festgesetzte Gesellschaftsteuer setzt sich wie folgt zusammen: | Bezeichnung | Betrag in EUR | Gesellschaftereinzahlungen | 5.369.133,73 | Abgetretene Darlehen | 5.000.000,00 | Mezzaninkapital |…
…dass die Vergütung eines Geschäftsführers in großen Teilen gewinnabhängig gestaltet ist. Nach dem Kenntnisstand des Finanzamtes hat Herr ***5*** ***4*** seine volle Arbeitskraft in den Betrieb der Tischlerei eingebracht - eine Aufteilung in Geschäftsführertätigkeit und Arbeitskrafteinlage des echten stillen Gesellschafters ist nicht aktenkundig und wahrscheinlich im…
…unter analoger Anwendung der aktienrechtlichen Kapitalherabsetzungsvorschriften herabgesetzt oder gemäß den Bestimmungen des § 102a eingezogen werden kann, 3. dessen Erträge gewinnabhängig sind, wobei als Gewinn das Ergebnis des Geschäftsjahres (Jahresgewinn) nach Rücklagenbewegung anzusehen ist, 4. das wie Aktienkapital bis zur vollen Höhe am Verlust teilnimmt, 5…
…so konzipiert, dass in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die gewinnabhängige Forderung gegenüber der ehemaligen Bf2 der TO zuzurechnen wäre. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise hätte die TO eine gesellschaftsteuerpflichtige Kapitalzufuhr in Höhe von 371.214.536,75 € an die ehemalige Bf2 geleistet und so den Tatbestand des § 2…
…bei rein formalrechtlicher Betrachtung, die Bf1 als 100 %ige Gesellschafterin jedenfalls zu 100 % an den Gewinnen ihrer Tochter Bf2 beteiligt wäre. Die Begebung eines gewinnabhängigen Darlehens (Mezzaninkapital) würde bei rein formalrechtlicher Betrachtungsweise zu einem völlig unverständlichen Ergebnis führen, zumal die Bf1 keine wie immer gearteten…
…ob die Absetzung für Abnutzung für die Einrichtungsgegenstände aus der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer auszuscheiden ist und daraus abgeleitet gewinnabhängige Anpassungen vorzunehmen sind. Über die Beschwerde wurde erwogen: Ausgehend vom unbedenklichen Inhalt der vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens und im Lichte des bisherigen Verfahrensablaufes wird seitens…
…abzuweisen." Seinen Ausspruch über die Unzulässigkeit der Revision begründete das Gericht damit, dass es bereits eine ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Frage gebe, ob ein "unternehmerisches" Genussrecht oder ein nicht gesellschaftsteuerpflichtiges Darlehen eines Nichtgesellschafters vorliege, wenn gewinnabhängige fixe Zinsen, volle Verlustbeteiligung, Beteiligung am Liquidationserlös, Nachrangigkeit…
…Der Bf. war Geschäftsführer der A GmbH, an der er selbst 25% der Geschäftsanteile hielt, und hatte laut Gesellschafter-Geschäftsführervertrag Anspruch auf eine jährliche gewinnabhängige Tantieme. Mehrheitsgesellschafterin der GmbH war die deutsche B GmbH & Co KG. Laut Geschäftsführervertrag und Geschäftsordnung war es erforderlich, dass der…
…ausschöpfen zu können, seien die Projekte durch Gt als natürliche Person erworben und durchgeführt worden, und die Bf habe sich durch Darlehen beteiligt, die endfällig mit gewinnabhängiger Verzinsung vereinbart worden seien. Die Mittel seien je nach Liquiditätsbedarf gezogen bzw. kontokorrentmäßig abberufen worden. Der Gt hätte…
…wenn der Darlehensgeber einen zwecks Finanzierung gegebenen Betrag nur unter bestimmten Voraussetzungen zurückfordern kann (VwGH 17.9.03, 2001/14/0211). Die Finanzverwaltung führt folgendermaßen aus: "Beim partiarischen Darlehen wird die Darlehensverzinsung ebenfalls gewinnabhängig vereinbart, es fehlen aber vor allem der gemeinsame Geschäftszweck, die Verlustbeteiligung…
…2005 | -130.000 | abzüglich Verlustzuweisung 2006 | 0 | abzüglich Verlustzuweisung Agio | -3.000 | Entnahmen gewinnabhängig | -140.000 | Entnahmen gewinnunabhängig | -6.000 | zuzüglich Gewinnzuweisung ab 2007 | 280.000 | Tilgung Gesellschafterdarlehen | -12.500 | Kapital…
…4 Abs. 1 lit. d RL 69/335/EWG dar, wenn dafür von der Kapitalgesellschaft gewinnunabhängig 10% Zinsen p.a. vom hingegebenen Kapitalbetrag zu zahlen sind, keine Beteiligung der Genussrechtsberechtigten am laufenden Verlust und am Liquidationserlös vorgesehen sind, sie keine Mitwirkungsrechte hat und die Genussrechte…
…und - wie zutreffend vorgebracht wurde - keine Beteiligung am Liquidationserlös und an den stillen Reserven/Substanzwertsteigerung mehr vorgesehen ist. ... Inhaltlich unverändert und nahezu wortident mit den 'Genussscheinbedingungen alt' ist in § 13 eine Gewinnabhängigkeit in der Form geregelt, dass die (fixe) Rendite von nunmehr 7 % p.a…
…begehrt wurden, sondern für die ausschließlich gewinnabhängig ausbezahlten Beträge aus Preispools von nicht ausschließlich unentgeltlichen Spielen, in deren Preispools eben auch die von der Bf. einbezahlten rechnerischen Werte der Boni enthalten waren. Nur diese rein gewinnabhängig ausbezahlten Beträge seien von den begehrten Abzügen erfasst. Nicht…
…auf eine Verzinsung begründen. Dagegen schließt Haslinger, aaO, aus der Tatsache, dass auch echte stille Beteiligungen begünstigungsfähig sind, sowie aus dem Zweck der Norm (Risikokapitalbeteiligung und Arbeitnehmerbindung), dass jedes langfristige nachrangige Fremdkapital, dass gewinnabhängig verzinst wird, der Begünstigung unterliegen müsste (Vgl. Doralt, EStG, 18. Auflage, …
…Mindestkriterien des § 23 Abs 7 BWG entspreche, die also neben der in § 23 Abs 7 Z 3 BWG geforderten Nettoverlusttragungspflicht keine „Gewinnbeteiligung“ oder „Liquidationserlösbeteiligung“ vorsehen und gewinnabhängige Zinsen iSd § 23 Abs 7 Z 2 BWG gewähren, um „obligationenartige“ bzw „obligationenähnliche“ Genussrechte handle, die dem Gläubiger…