…Teils der Forderung ist bei der Kapitalgesellschaft nicht mehr gesellschaftsrechtlich, sondern betrieblich veranlasst und deshalb steuerwirksam. Gemäß § 8 Abs. 1 KStG ist ausdrücklich geregelt, dass auf Ebene der Körperschaft nur im Ausmaß des werthaltigen Teils der Forderung eine Einlage vorliegt. In Anbetracht der gegebenen Sach…
…zweifelsfrei gewinnwirksam. Nichts Anderes kann im gegenständlichen Fall gelten, wo der GmbH durch Bezahlung ihrer Verbindlichkeiten letztlich indirekt ein Darlehen zur Verfügung gestellt wurde. Eine gesellschaftsrechtliche Einlage liegt nicht vor und war auch nicht beabsichtigt. Somit liegen kein zusätzliches Eigenkapital bzw. ein Eigenkapitalersatz vor. Darüber…
…61). Aus der Sicht der übernehmenden Körperschaft liegt hinsichtlich des übernommenen Vermögens eine Einlage im Sinne des § 8 Abs 1 KStG vor (dh keine steuerliche Erfassung der Vermögenserhöhung), wenn das Vermögen aus gesellschaftsrechtlichen Erwägungen übertragen wird (siehe dazu auch VwGH 18.02.1999, 98/15…
…61). Aus der Sicht der übernehmenden Körperschaft liegt hinsichtlich des übernommenen Vermögens eine Einlage im Sinne des § 8 Abs 1 KStG vor (dh keine steuerliche Erfassung der Vermögenserhöhung), wenn das Vermögen aus gesellschaftsrechtlichen Erwägungen übertragen wird (siehe dazu auch VwGH 18.02.1999, 98/15…
…Aufnahme der Geltung des Tauschgrundsatzes für die Einlage oder Einbringung von Wirtschaftsgütern oder sonstigem Vermögen in § 6 Z 14 EStG 1988 wurde klargestellt, dass die Einlagenbewertungsvorschrift des § 6 Z 5 EStG 1988 (Ansatz des Teilwertes als „Betriebs“bezogenen Begriff) auf gesellschaftsrechtliche Einlagen nicht anwendbar ist…
…Mittelpreis des Verbrauchsortes im Zeitpunkt der Rückgabe zu bewerten. Die Einnahmenerstattung muss den allgemeinen Voraussetzungen für den Werbungskostenabzug entsprechen. Erfolgt die Rückzahlung aus privaten Motiven, stellt sie die Anschaffung einer Kapitalanlage oder eine gesellschaftsrechtliche Einlage iSd § 8 Abs.1 KStG dar, kommt ein Werbungskostenabzug gem…
…ein nachträgliches Rückgängigmachen des Geschäftes kann den Tatbestand nicht ungeschehen machen. Allfällige Rückzahlungen des Begünstigten sind in diesem Fall gesellschaftsrechtliche Einlagen. Nach dem Bilanzstichtag eingetretene Umstände können die Rechtsfolgen der verdeckten Ausschüttung nicht mehr beseitigen. Auch im Hinblick auf verdeckte Ausschüttungen gilt das dem Steuerrecht…
…ein steuerlich beachtlicher Irrtum nicht vorliegen. Es gelte generell ein Rückwirkungsverbot, ein nachträgliches Rückgängigmachen des Geschäftes könne den Tatbestand nicht ungeschehen machen. Allfällige Rückzahlungen des Begünstigten seien in diesem Fall gesellschaftsrechtliche Einlagen (Bezugnahme auf KStR 2013, Rz 668 f). Die Beschwerde sei daher in diesem…
…einmal bewirkt, könne sie grundsätzlich nicht mehr mit steuerlicher Wirkung beseitigt werden. Werden Rückzahlungen des durch die verdeckte Ausschüttung Begünstigten geleistet, so seien diese als gesellschaftsrechtliche Einlagen anzusehen (VwGH 24.03.1998, 97/14/0118). Zum Zeitpunkt der Neutralisierung einer verdeckten Ausschüttung sei auszuführen, dass…
…1983, 83/14/0101), ein nachträgliches Rückgängigmachen des Geschäftes könne den Tatbestand nicht ungeschehen machen. Allfällige Rückzahlungen des Begünstigten seien in diesem Fall gesellschaftsrechtliche Einlagen. Bilanzstichtag der Bf. für das Jahr 2009 sei der 31.12.2009 gewesen. Die Schlussbesprechung der Betriebsprüfung hätte am 19…
…Schulden (Forderungsverzicht), wenn dieser keine gesellschaftsrechtliche Ursache hat, zu den Einkünften gehören (uU Sanierungsgewinn gemäß § 23a KStG 1988). Gemäß § 8 Abs. 1 KStG 1988 bleiben jedoch Einlagen und Beiträge jeder Art (auch durch einen Forderungsverzicht) bei der Ermittlung des Einkommens insoweit außer Ansatz, als sie…
…rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentümer der Gesellschaftsanteile in Betracht. Auch zukünftige oder ehemalige Gesellschafter können sich für Einlagen im Sinn des § 8 Abs. 1 KStG qualifizieren. Dasselbe gilt für qualifizierte Nahestehende zu Anteilsinhabern, die aufgrund einer familienrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, schuldrechtlichen oder auf sonstigen Umständen beruhenden Nahebeziehung zum…
…als verbotene Einlagenrückgewähr mit entsprechenden Haftungsfolgen wertete, basierenden Weigerung des Geschäftsführers der ***15*** für diese Haftung einzustehen - lediglich im Klagsweg geltend gemacht werden können. Diese von der kreditgebenden Bank für den Fall der Nichttilgung ihrer Forderung beabsichtigte Klagsführung, die wegen eines aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Verflechtung…
…werden sollen. Zwischenzeitig hätte sich jedoch der Gläubigerschutz geändert, sodass, wie das seitens des Geschäftsführers der ***15*** eingeholte Rechtsgutachten aufzeige, eine Einlösung der Bürgschaftserklärung zu einer verbotenen Einlagenrückgewähr geführt hätte. Weder für die darlehensgebende Bank, die dieses Darlehen der Bf. ansonsten nicht gewährt hätte, noch…
…86/14/0079, UFS 18.9.12, RV/0759-W/10). Ist die Darlehensgewährung gesellschaftsrechtlich veranlasst, liegt eine Einlage bzw "verdecktes Eigenkapital" vor (Kirchmayr in Achatz/Kirchmayr, KStG, § 8 Tz 70). Eine betriebliche Veranlassung der Darlehenshingaben wurde Seitens der Bf nicht dargestellt und ist nach…
…Gesellschafter seine Gesellschaft von vornherein mit entsprechend hohem Eigenkapital ausstattet, das in der Folge durch Verluste der Gesellschaft verloren geht, oder ob er später Einlagen tätigt oder als Bürge Schulden der Gesellschaft bezahlt bzw. deren Schulden übernimmt, ohne bei der Gesellschaft Rückgriff nehmen zu können.…
…Kommentar zur Einkommensteuer, § 16 Tz 220 und die dort zitierte Judikatur). Die Sicherung allfälliger Geschäftsführerbezüge ist erst eine weitere Folge des Fortbestandes der Gesellschaft und tritt daher gegenüber dem primären Zweck der Einlage in den Hintergrund (vgl. das Erkenntnis VwGH 24.9.2007, 2005/15…
…an ihre Schwesterngesellschaft vor, die nicht durch Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellschaften, sondern durch gesellschaftsrechtliche Verflechtung veranlasst seien. Es lägen einerseits Gewinnausschüttungen an die gemeinsame Muttergesellschaft bzw. Gesellschafter und andererseits eine Einlage des Ausschüttungsempfängers in die Schwesterngesellschaft vor. Dem Einwand der Bf., dass die Übernahme der…
…beinhalte keinerlei Ertragspotenzial. Der Schuldnachlass sei durch die Banken erfolgt, als betrieblich veranlasst zu werten und steuerlich grundsätzlich zu erfassen. Es handle sich nicht um keine gesellschaftsrechtlich veranlasste, erfolgsneutrale Vermögensvermehrung, sondern um einen erfolgswirksamen Vorgang, nämlich um einen Sanierungsgewinn. Demgegenüber macht die Bf im Berufungs…
b) Die Einlage oder die Einbringung von Wirtschaftsgütern und sonstigem Vermögen in eine Körperschaft (§ 1 des Körperschaftsteuergesetzes 1988) gilt als Tausch im Sinne der lit. a, wenn sie nicht unter das Umgründungssteuergesetz fällt oder das Umgründungssteuergesetz dies vorsieht. Die Einbringung von (Teil)Betrieben, Mitunternehmer- und…