…zuzurechnen gewesen sein, sondern es dürfen sich auch die Beteiligungsverhältnisse in der Mitunternehmerschaft zwischen dem Einbringungsstichtag und dem Zeitpunkt des Abschlusses des Einbringungsvertrages nicht verändert haben. Rz 742: Da eine Einbringung idR eine gesellschaftsrechtliche Einlage darstellt und ein Einlageversprechen steuerlich unwirksam ist, muss das im…
…Kapitalgesellschaft aus gesellschaftsrechtlichen Motiven (causa societatis). Beispiel: Der Gesellschafter gewährt der Gesellschaft ein zinsloses Darlehen zur Finanzierung von Investitionen. Nach zwei Jahren beschließt der Gesellschafter, auf die werthaltige Darlehensforderung zu verzichten. In Höhe des der Verbindlichkeit entsprechenden gemeinen Wertes der Kapitalforderung liegt einlagebedingt ein Veräußerungstatbestand…
…Teils der Forderung ist bei der Kapitalgesellschaft nicht mehr gesellschaftsrechtlich, sondern betrieblich veranlasst und deshalb steuerwirksam. Gemäß § 8 Abs. 1 KStG ist ausdrücklich geregelt, dass auf Ebene der Körperschaft nur im Ausmaß des werthaltigen Teils der Forderung eine Einlage vorliegt. In Anbetracht der gegebenen Sach…
…zweifelsfrei gewinnwirksam. Nichts Anderes kann im gegenständlichen Fall gelten, wo der GmbH durch Bezahlung ihrer Verbindlichkeiten letztlich indirekt ein Darlehen zur Verfügung gestellt wurde. Eine gesellschaftsrechtliche Einlage liegt nicht vor und war auch nicht beabsichtigt. Somit liegen kein zusätzliches Eigenkapital bzw. ein Eigenkapitalersatz vor. Darüber…
…A 199) ausgeführt, dass Gesellschafterzuschüsse, die als gesellschaftsrechtliche Einlagen zu beurteilen sind, nicht im Rahmen eines Leistungsaustausches gewährt würden und daher nicht steuerbar iSd UStG 1972 seien. Zusammenfassend sei festzustellen, dass sich für die Auffassung der Finanzbehörde im österreichischen Schrifttum und der Judikatur keine Anhaltspunkte…
…2 KStG 1988 und das Verhältnis zur Trägerkörperschaft wird behandelt wie das Verhältnis zwischen der Gesellschaft und einem Gesellschafter, womit etwa auch die Übertragung von Wirtschaftsgütern (zB Grundstücken) durch die Trägerkörperschaft an den Betrieb gewerblicher Art grundsätzlich als gesellschaftsrechtliche Einlage zu werten ist, welche nach …
…Regelungen sind maßgebend. Rz 474: Gesellschaftsrechtliche Einlagen in Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sind keine Einlagen im Sinne des § 6 Z 5 EStG 1988, sondern tauschartige Vorgänge im Sinne des § 6 Z 14 EStG 1988, sodass bei der die Einlage empfangenden Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ein Anschaffungsvorgang vorliegt…
…83/14/0101), ein nachträgliches Rückgängigmachen des Geschäftes kann den Tatbestand nicht ungeschehen machen. Allfällige Rückzahlungen des Begünstigten sind in diesem Fall gesellschaftsrechtliche Einlagen. Rz 670: Steuerklauseln sind in ein Rechtsgeschäft aufgenommene Regelungen, wonach dieses als aufgelöst oder nicht abgeschlossen anzusehen ist, wenn seitens der…
…Werden demnach Rückzahlungen des durch die verdeckte Ausschüttung Begünstigten geleistet, so sind diese als gesellschaftsrechtliche Einlagen anzusehen (s. sinngemäß Rz 850 der KStRL 2001). Im vorliegenden Fall wurden in den Wirtschaftsjahren 1993/94 und 1994/95 ohne eine schriftliche Vereinbarung und ohne eine schriftliche Rückzahlungsverpflichtung…
…61). Aus der Sicht der übernehmenden Körperschaft liegt hinsichtlich des übernommenen Vermögens eine Einlage im Sinne des § 8 Abs 1 KStG vor (dh keine steuerliche Erfassung der Vermögenserhöhung), wenn das Vermögen aus gesellschaftsrechtlichen Erwägungen übertragen wird (siehe dazu auch VwGH 18.02.1999, 98/15…
…61). Aus der Sicht der übernehmenden Körperschaft liegt hinsichtlich des übernommenen Vermögens eine Einlage im Sinne des § 8 Abs 1 KStG vor (dh keine steuerliche Erfassung der Vermögenserhöhung), wenn das Vermögen aus gesellschaftsrechtlichen Erwägungen übertragen wird (siehe dazu auch VwGH 18.02.1999, 98/15…
…auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage gegeben sein. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Einbringung von Sacheinlagen in eine Kapitalgesellschaft, die gegründet wird oder bereits besteht, als Leistungsaustausch zwischen der Gesellschaft und dem einbringenden Gesellschafter anzusehen, wodurch die Annahme gerechtfertigt ist, dass die Einbringung von Einlagen in…
…Aufnahme der Geltung des Tauschgrundsatzes für die Einlage oder Einbringung von Wirtschaftsgütern oder sonstigem Vermögen in § 6 Z 14 EStG 1988 wurde klargestellt, dass die Einlagenbewertungsvorschrift des § 6 Z 5 EStG 1988 (Ansatz des Teilwertes als „Betriebs“bezogenen Begriff) auf gesellschaftsrechtliche Einlagen nicht anwendbar ist…
…Mittelpreis des Verbrauchsortes im Zeitpunkt der Rückgabe zu bewerten. Die Einnahmenerstattung muss den allgemeinen Voraussetzungen für den Werbungskostenabzug entsprechen. Erfolgt die Rückzahlung aus privaten Motiven, stellt sie die Anschaffung einer Kapitalanlage oder eine gesellschaftsrechtliche Einlage iSd § 8 Abs.1 KStG dar, kommt ein Werbungskostenabzug gem…
…ein nachträgliches Rückgängigmachen des Geschäftes kann den Tatbestand nicht ungeschehen machen. Allfällige Rückzahlungen des Begünstigten sind in diesem Fall gesellschaftsrechtliche Einlagen. Nach dem Bilanzstichtag eingetretene Umstände können die Rechtsfolgen der verdeckten Ausschüttung nicht mehr beseitigen. Auch im Hinblick auf verdeckte Ausschüttungen gilt das dem Steuerrecht…
…zu bewerten. Die Einnahmenerstattung muss den allgemeinen Voraussetzungen für den Werbungskostenabzug entsprechen. Erfolgt die Rückzahlung aus privaten Motiven, stellt sie die Anschaffung einer Kapitalanlage oder eine gesellschaftsrechtliche Einlage iSd § 8 Abs 1 KStG dar, kommt ein Werbungskostenabzug gem Abs 2 daher nicht in Betracht. Auch…
…ist die spätere Rückgängigmachung von bereits zugeflossenen Einkünften durch Weiterverrechnung der Kapitalertragsteuer generell vom Rückwirkungsverbot (VwGH 8.11.1983, 83/14/0101) umfasst und allenfalls als gesellschaftsrechtliche Einlage zu betrachten. Im Übrigen bedeutet selbst eine in der Bilanz ausgewiesene Forderung an den Gesellschafter noch nicht…
…ein steuerlich beachtlicher Irrtum nicht vorliegen. Es gelte generell ein Rückwirkungsverbot, ein nachträgliches Rückgängigmachen des Geschäftes könne den Tatbestand nicht ungeschehen machen. Allfällige Rückzahlungen des Begünstigten seien in diesem Fall gesellschaftsrechtliche Einlagen (Bezugnahme auf KStR 2013, Rz 668 f). Die Beschwerde sei daher in diesem…
…einmal bewirkt, könne sie grundsätzlich nicht mehr mit steuerlicher Wirkung beseitigt werden. Werden Rückzahlungen des durch die verdeckte Ausschüttung Begünstigten geleistet, so seien diese als gesellschaftsrechtliche Einlagen anzusehen (VwGH 24.03.1998, 97/14/0118). Zum Zeitpunkt der Neutralisierung einer verdeckten Ausschüttung sei auszuführen, dass…
…1983, 83/14/0101), ein nachträgliches Rückgängigmachen des Geschäftes könne den Tatbestand nicht ungeschehen machen. Allfällige Rückzahlungen des Begünstigten seien in diesem Fall gesellschaftsrechtliche Einlagen. Bilanzstichtag der Bf. für das Jahr 2009 sei der 31.12.2009 gewesen. Die Schlussbesprechung der Betriebsprüfung hätte am 19…