…Beschuldigten sogar als grob sorglos zu qualifizieren. Auch liegen, zumal relevant im Zusammenhang mit den vorgeworfenen Abgabenhinterziehungen, zwei einschlägige gerichtliche Vorstrafen vor. Erschwerend ist auch, dass eine Mehrzahl deliktischer Verfehlungen über einen mehrjährigen Zeitraum hinweg zu konstatieren ist. Hätte daher bei einem zeitnahen Schuldspruch die…
…sorgepflichtig für ein Kind, verdient monatlich als Angestellter der Zweitbeschuldigten Euro 400 und besitzt kein Vermögen. Er weist 2 gerichtliche Vorstrafen auf (Anmerkung: keine einschlägigen gerichtlichen Vorstrafen). Der Erstbeschuldigte war seit 25.9.2013, somit auch zum Tatzeitraum, Geschäftsführer der Zweitbeschuldigten Firma ***Bf1*** mit Sitz…
…die verwaltungsbehördlichen, also relevanten Vorstrafen vom 8. April 2011 (€ 3.600,00) und 28.September 2012 (€ 2.200,00), überbewertet worden; die gerichtliche Vorstrafe vom 6. Mai 2014 sei überhaupt zu Unrecht berücksichtigt worden. Die Bemessung der Geldstrafe hätte daher in jedem Fall…
…Er weise eine gerichtliche Vorstrafe auf. Die Zweitbeschuldigte sei deutsche Staatsangehörige, beziehe nach eigenen Angaben ca. 3.000,00 US $ monatlich netto als selbständige Kauffrau, verfüge über keine Vermögenswerte, sei geschieden und habe keine Sorgepflichten. Sie weise eine gerichtliche Vorstrafe auf. Zur Sache: Die…
…in Ö, keine österreichische UID-Nummer und Lieferungen an österreichische Endabnehmer. Die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil wurde durch den OGH am 16.5.2013 zurückgewiesen (13 Os 1299/12 p). M.S:***1*** weist demnach eine rechtskräftige gerichtliche Vorstrafe wegen Finanzvergehen auf. Anlassbericht gemäß § 82…
…Instanz, laut deren Angaben die Beschuldigte unbescholten ist. Da sohin weder im Finanzstrafregister eine verwaltungsbehördliche Eintragung noch eine gerichtliche Vorstrafe (Beilage I.) bei meiner Mandantin aufscheint, ist der Erschwerungsgrund der einschlägigen Vorstrafe in der Strafbemessung rechtswidrig. Richtig ist, dass sich meine Mandantin in ihrer Rechtfertigung…
…die bescheiderlassende Behörde wohl erkennen können, dass ich im Juli dieses Jahres das 56. Lebensjahr erreichen werde und die Tilgungsfrist für meine gerichtliche Vorstrafe noch mindestens 5 Jahre dauert, sodass ich frühestens mit 61 Jahren theoretisch wieder Steuerberaterin werden könnte, wobei noch zu berücksichtigen ist…
…1 lit. a FinStrG vom/am 31. Oktober 2011 (Geldstrafe von € 400,00 bzw. ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe). Eine gerichtliche Vorstrafe ist nicht aktenkundig. Aus diesem Vorstrafenkatalog ist abzuleiten, dass der Beschuldigte unabhängig davon, ob er bei seinem zollwidrigen, finanzstrafrechtlich verpönten Verhalten ertappt wird, seine…
…Bei der Strafbemessung sei als mildernd der Beitrag zur Wahrheitsfindung und die teilweise Schadensgutmachung, als erschwerend eine gerichtliche Vorstrafe und der lange Tatzeitraum gewertet worden. Außerdem sei auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Bf. Bedacht genommen worden. Dagegen richtet sich die frist- und formgerechte…
…weiteren Einkunftsquellen. Er werde aber in finanzieller Hinsicht von seiner Familie unterstützt. Sorgepflichten habe er keine mehr. Gesundheitlich gehe es ihm den Umständen entsprechend, er habe jedenfalls keine schwere Erkrankung. Zu seinen Vorstrafen: Es gebe zwei gerichtliche Vorstrafen wegen Abgabenhinterziehungen, der Vollzug sei abgeschlossen, er…
…Verkürzungsbetrag; die schwierige wirtschaftliche Situation; die lange Verfahrensdauer; als erschwerend die (gerichtliche einschlägige) Vorstrafe, der lange Tatzeitraum und das bemerkenswert planmäßige Vorgehen des Beschuldigten bei der Tatbegehung gewertet. Aus dem Akt ergeben sich als weitere Milderungsgründe das lange Zurückliegen der Taten bzw. das zwischenzeitige Wohlverhalten…
…wurden im angefochtenen Erkenntnis bei beiden Beschuldigten jeweils als mildernd die teilweise Schadensgutmachung, als erschwerend die (gerichtliche einschlägige) Vorstrafe und der rasche Rückfall (Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 03.03.2014) gewertet. [Anmerkung: bei einem Strafrahmen von rund 3,5 Mio Euro wurden…
…dass A wohl auch aufgrund seiner schlechten Finanzlage zu seinem Fehlverhalten verleitet wurde, als mildernd stehen als erschwerend gegenüber die Vielzahl der deliktischen Angriffe über einen längeren Zeitraum, die einschlägige gerichtliche Finanzstrafe als Vorstrafe, sowie die Deliktsmehrheit in Form der zusätzlichen Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des ***1***-***2*** ***3***, vormals ***4***, ***5***, vormals vertreten durch ***Name***, gerichtliche Erwachsenenvertreterin, VertretungsNetz - Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft, Bewohnervertretung, 1200 Wien, Forsthausgasse3 16-20, nunmehr weiterwirkend betreffend die Verlassenschaft nach ***1***-***2…
…Veranlagungsjahr 2012 betreffend die Umsatzsteuer eine Jahressteuererklärung dem Finanzamt Braunau Ried Schärding per FinanzOnline zu übermitteln bzw. übermitteln zu lassen, was er jedoch trotz - aufgrund der einschlägigen Vorstrafe laut Pkt. B. und zumal seiner langjährigen unternehmerischen Tätigkeit - genauer Kenntnis von dieser seiner Verpflichtung unterlassen hat…
…folgende Fragen zu beantworten: 1. aktuelle Beschäftigung und Einkommen (netto pro Monat) 2. Wohnanschrift 3. Kontaktdaten: Handy-Nummer und Email-Adresse 4. Sorgepflichten 5. allfällige Vorstrafen 6. Betriebsgegenstand des Unternehmens; 7. Namen und Anschrift der vertretungsbefugten Organe; 8. Entscheidungsträger und Verantwortliche für die steuerliche Gebarung…
…2 StGB, im Verwaltungsstrafverfahren sinngemäß anzuwenden sind, ergibt sich, dass jede einschlägige Vorstrafe als Erschwerungsgrund, Unbescholtenheit hingegen als Milderungsgrund zu werten ist. Dies setzt die Ermittlung von Daten zu einschlägigen Vorstrafen aus Evidenzen, die dem (gerichtlichen) Strafregister gemäß § 1 Strafregistergesetz 1968, BGBl Nr. 277/1968…
…Einzelnen mildernd die teilweise - wenngleich äußerst geringfügige - Schadensgutmachung, erschwerend die einschlägige Vorstrafe. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit ist die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen." ----------- In der dagegen fristgerecht am 13. Oktober 2020 eingebrachten Beschwerde des Beschuldigten wird wie folgt ausgeführt:…
…gewesen, dass dies allerdings erst ab Vermietung abgeschrieben werden könne entspreche nicht seinem logischen Bauingenieur Denken. Er habe sich speziell aufgrund der damaligen Vorstrafe aus der Geschäftsführung zurückgezogen, wobei der Fall damals nicht mit der Abschreibung oder mit ähnlichen Themen zu tun gehabt habe. Die…
…wäre eine gerichtliche Strafe mit einer verwaltungsbehördlichen Strafe in der Gesamtwirkung nicht vergleichbar. Die Bestraften wären nach einer gerichtlichen Verurteilung gerichtlich vorbestraft, im Falle der Bestrafung durch die Finanzstrafbehörde lediglich mit einer verwaltungsbehördlichen Vorstrafe behaftet. Eine bedingte Strafnachsicht gem. § 26 FinStrG findet nur im gerichtlichen…