…GmbH*** durch die Bf. war das dem Beteiligungserwerb zugrunde liegende "Loan Agreement" vom 8. Juli 2009 - wie bereits in Punkt 2.3.2 ausgeführt - als fremdübliches Darlehen anzusehen, dessen Zinsaufwendungen 2012 und 2013 zum Abzug zugelassen werden. 2.4 Nichtvorliegen von Missbrauch iSd § 22 BAO…
…Erwerb und der Finanzierung der ***I-GmbH*** nicht der Bf. zuzurechnen. Die Finanzierung des Erwerbs sei daher auch nicht durch ein fremdüblich gestaltetes Darlehen erfolgt. Nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt stehe dem Erwerb der Beteiligung eine Forderung an die Muttergesellschaft bzw. an die darüberstehende Konzerngesellschaft…
…von der ***H-SAS*** gewährte Kontokorrentkredit iHv EUR 54.133.758,18 mitsamt dessen Aufstockungen in den Jahren 2008 bis 2011 iZm den Erwerben von Forderungen an ***T***-***I.*** wird mangels Vorliegen eines fremdüblichen Darlehensvertrages und wegen bis 2011 unterbliebener Zinszahlungen als verdecktes Stamm- bzw…
…an der ***I-GmbH*** durch die Bf. war das dem Beteiligungserwerb zugrunde liegende "Loan Agreement" vom 8. Juli 2009 - wie bereits in Punkt 4.2.1 ausgeführt - als fremdübliches Darlehen anzusehen, dessen Zinsaufwendungen 2009 bis 2011 zum Abzug zugelassen werden. 5. Nichtvorliegen von Missbrauch iSd …
…Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen nicht entsprochen worden sei. Darüber hinaus habe die Bf. in 2011 lediglich über eine Eigenkapitalquote von 5,57% verfügt und hätte somit am Kapitalmarkt kein fremdübliches Darlehen mehr erhalten. Wegen geringer Eigenkapitalausstattung sei für die Bf. von deren Urgroßmuttergesellschaft ***AH-BV…
…dargelegt, dass es hinsichtlich einer Forderung gegenüber dem Alleingesellschafter und Geschäftsführer ***AS*** (AS) in Höhe von 144.284,04 € keinen schriftlichen Vertrag und keine Rückzahlungsvereinbarung gebe sowie keine Zinsen verrechnet wurden. Da kein fremdübliches Darlehensverhältnis vorliege, stelle das Verrechnungskonto eine verdeckte Gewinnausschüttung dar. Die…
…4.2021 wurde unter anderem wie folgt ausgeführt: Rückzahlung Ausbildungskosten Die Finanzierung der Ausbildung sei vertraglich zwar in der Art eines Darlehensvertrages formuliert worden. In Zusammenschau mit dem Rahmenvertrag Pilotenausbildung sei man aber der Meinung, dass in wirtschaftlicher Betrachtungsweise kein fremdübliches Darlehen gewährt worden wäre…
…einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden sein -, vermag das BFG bei den zuvor getroffenen Feststellungen zum Fremdkapital kein fremdübliches Darlehensverhältnis zu erblicken. Daher sind die Zinsen aus den Werbungskosten auszuscheiden. Innerhalb eines…
…Feststellungen zum Fremdkapital in dem bei der Firma der Bf. aufgenommenen Darlehen kein fremdübliches Darlehensverhältnis zu erblicken. Daher sind die auf dieses Darlehen entfallenden Zinsen aus den Werbungskosten auszuscheiden. Angesichts der vorliegenden Ergebnisse bis 2018 zweifelt auch das BFG nicht, dass die Vermietung geeignet ist…
…für sie relevanten Ergebnissen vorgelegt. Im Zuge des beim BFG durchgeführten Vorhalteverfahrens konnte zwischen den Parteien außer Streit gestellt werden, dass das Darlehen kein fremdübliches, der Zinsaufwand daher aus den Werbungskosten auszuscheiden und die Vermietung endgültig als Einkunftsquelle zu veranlagen ist (Stellungnahme des Finanzamtes vom…
…Besicherung fremdüblich sein. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung ist zu prüfen, ob die Zuwendung nach ihrem "inneren Gehalt" ihre Ursache in einer schuldrechtlichen Beziehung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter oder im Gesellschaftsverhältnis selbst hat. Im letzteren Fall ist die Leistung, ungeachtet einer allfälligen Bezeichnung (bspw. als "Darlehen…
…2012 ist die Bf. als Bezugsberechtigte eingesetzt. Im Rechenwerk der Bf. wurden die einzelnen Bankbehebungen vorerst auf das Konto „schwebende Geldbewegungen“ und mit Datum 31.12.2010 (vermutlich erst bei Bilanzerstellung) der gesamte Betrag von € 269.500 auf Darlehen L. gebucht. Die an Hrn…
…Verzinsung endfällig nach Ende der Laufzeit der Darlehen vorsehen. Zu dem hier in Rede stehenden Sachverhalt wird daher festgestellt, dass die Regelungen der Verzinsung endfällig am Ende der Laufzeit der Darlehen und auch die Möglichkeit der Rückzahlung "nach Möglichkeit" nicht als fremdüblich zu beurteilen ist…
…dass es nicht fremdüblichen Gepflogenheiten entspricht, Zinsen bei endfälligen Krediten nicht laufend zu bedienen, sondern dem geliehenen Kapital aufzubuchen, die Kreditlaufzeit und die Fälligkeit nicht bereits vor Darlehenszuzählung klar und eindeutig festzulegen und eine Besicherung für einen Kredit von weit über 18 Millionen EURO schon…
…ein fremdübliches Vertragswerk handelt. Aus den vorgenannten Gründen ist die durchgeführte Wertberichtigung nicht anzuerkennen und daher außerbücherlich dem erklärten Gewinn hinzuzurechnen. […] Änderungen der Besteuerungsgrundlagen Körperschaftsteuer [704] Bilanzgewinn/Bilanzverlust | Zeitraum | 2007 | Vor BP | € 136.680,08 | Tz. 1 Darlehen…
…€ 991.055,25 am 31. Dezember 2011 erhöht habe. Dieser Kreditumschichtung habe die darlehensgewährende Bank nur unter der Bedingung einer Besicherung (des Obligos) durch die Beschwerdeführerin zugestimmt. Aufgrund einer schweren Erkrankung des Geschäftsführers der "***1**" ***16***- Handelsgesellschaft m.b.H. GmbH (und der Beschwerdeführerin…
…des Darlehensvertrages heranzuziehen sei, so übersieht sie, dass die schuldrechtliche Beziehung bereits im Zeitpunkt des Einstellens der Forderung am Gesellschafterverrechnungskonto zustande gekommen ist, und nicht erst im Zeitpunkt der Unterfertigung des Darlehensvertrages, mit dem versucht wurde, die bereits erfolgten Zuwendungen nachträglich in ein fremdübliches Kleid…
…Mit Erkenntnis vom 26.05.2016, GZ. RV/7102505/2010, hat das Bundesfinanzgericht (BFG) einen Forderungsverzicht (= Verzicht auf eine Darlehensforderung) der Beschwerdeführerin (Bf) bei ihrem Dienstnehmer, Herrn ***1*** (DN), als Vorteil aus dem Dienstverhältnis und damit als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 25 Abs…
…bilanzierte Gesellschafter-Darlehen ja nicht verschwunden und die Frage des Abschichtungserlöses im Jahr 2015 hätte sich in gleicher Weise gestellt. Die Bf. hätte dann eben 2015 einen Anspruch auf Abschichtungserlös (erfolgsneutral) aktivieren müssen, auf welchen sie 2016 verzichtet hat. Läge tatsächlich ein fremdübliches Ausscheiden der…
…betroffen haben und in den Beschwerden der BF angefochten worden waren (Overheadprovisionen, Darlehensabschreibungen) sowie darüber hinaus für die Jahre 2014 und 2015 die Feststellung hinsichtlich der Abschreibung von Forderungen gegen die Muttergesellschaft der BF, die seitens der BF nicht angefochten worden war. Somit war auch…