…gar nicht behauptet. Die "faktische Geschäftsführung" ist - ebenso wie die faktische Machthaberschaft - abgesehen von der Erwähnung in § 9a BAO gesetzlich nicht explizit geregelt, wobei sie jedoch von Rechtsprechung und Lehre seit Jahrzehnten anerkannt wird. Die Verantwortung für die Geschäftsleitung liegt formal grundsätzlich beim bestellten Geschäftsführer…
…den übrigen Abgaben im Zeitpunkt der Entstehung der Abgabenschuld entsprechen. Dies bedeutet, dass auch bloß formale Satzungsmängel zum Entfall der abgabenrechtlichen Begünstigungen führen, selbst wenn die tatsächliche Geschäftsführung den Gemeinnützigkeitserfordernissen entspricht. Nach der bisherigen Rechtslage und der stRsp können Begünstigungen erst nach Sanierung der Satzung…
…nur 50% dafür sprechen, dass nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die Identität der Körperschaft nicht mehr gegeben ist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes ist jedoch für die Beurteilung der organisatorischen Struktur nicht die formale Organstellung, sondern die tatsächliche Geschäftsführung entscheidend (vgl. VwGH 30.9.2025…
…September 2006 neu gegründete K-Holding stand im Alleineigentum von KR Ferdinand M, dem Ehegatten der Bf. Die Bf wiederum war geschäftsführende Verwaltungsrätin dieser Gesellschaft. Mit Notariatsakt vom gleichen Tag (4.7.2008) veräußerte die K-Holding Luxemburg, ebenfalls mit Wirkung vom 1.8.2008…
…knüpft die gesetzliche Bestimmung die Folge einer Änderung der organisatorischen Struktur ausschließlich an den objektiven Umstand des Austauschs der Geschäftsführung an, misst aber den hiefür maßgeblichen Gründen (zB Insolvenz) keine Bedeutung bei. Dass im Zusammenhang mit den Tatbestandsmerkmalen des Mantelkaufs rein formale Aspekte entscheidend sind…
…allem im Konzern das Merkmal der Strukturänderung auch dann erfüllt sein kann, wenn zwar eine kollektive Vertretungsbefugnis besteht, die Alt-Geschäftsführer aber außer dem formalen Leisten der erforderlichen Unterschriften nicht mehr aktiv in die Geschäftsführung und Willensbildung eingebunden sind. Der VwGH (VwGH 15. 12. 2021…
…auch von der Geschäftsführung zurückgezogen. Zu diesem Zeitpunkt sei die wirtschaftliche Situation der Bf GmbH noch in Ordnung gewesen. Auch habe für den Bf im fraglichen Zeitraum kein Grund bestanden, an der ordnungsgemäßen Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten durch GF2 zu zweifeln. Der formale Vorgang des…
…steuerlichen Agenden betraut, zu kontrollieren (Auswahl- und Kontrollpflichten); - sich bei Geschäftsübernahme zu informieren; - die Zurücklegung der Geschäftsführungsfunktion bei Behinderung/Beschränkung der Befugnisse. Zu den die Vertreter nach § 80 BAO treffenden Pflichten zählen im Abgabenverfahren insbesondere die Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht sowie die Zahlungspflicht (Ritz, BAO6…
…wirtschaftliche Gruppe bilden, deren Bedeutung über die eines solchen Unternehmens hinausgeht, und es ist darauf zu achten, dass die Definition der KMU nicht durch eine rein formale Erfüllung der Kriterien umgangen wird (vgl EuGH 10.3.2021, C572/19 P, Ertico - ITS Europe, EU:C…
…L. jun. 51%, Chr.L. 49% Ab 15.06.2015: E.L. jun. 100% Die Geschäftsführung hatten folgende Personen inne: E.L. sen.: 1977-1998: gemeinsam mit seiner Gattin od. Prokuristen, 1998-13.10.2005: Einzelgeschäftsführung, 24.10.2011-15.11.2011, Einzelgeschäftsführung E.L…
…akkordiert gewesen. Ab dem 13.2.2018 habe KM bereits wie ein Alleingesellschafter agiert. In weiterer Folge habe HP die Geschäftsführung übernommen, weil KM wortbrüchig geworden sei. Der Beschwerdeführer habe weder von der GmbH direkt noch mittelbar über Dritte verdeckte Gewinnausschüttungen der GmbH erhalten. Dem…
…als Angestellte angemeldet gewesen und habe keine Zeichnungsberechtigung in der Bank gehabt. Sie habe keine Verträge abschließen können bzw. nur formale Verträge (Handy, Miete etc.) und dies nur auf ausdrückliche Anweisung von Herrn P-1. Ihre damaligen zahlreichen Korrespondenzen mit ihm bewiesen diese Tatsache. Herr…
…aufgeteilt und an wen? 6. Listen Sie für die Jahre 2013 und 2014 sämtliche Unternehmen - abgesehen von den beiden beschwerdegegenständlichen - auf (mit Firma, Adresse und Geschäftsführung), die Fremdleistungen für Sie erbracht haben. Zahlungen in welcher Höhe für welche Art von Leistungen wurden jeweils entrichtet?" Mit…
…ist, und gleichgültig, ob durch die gewählte, dem Tatsächlichen nicht entsprechende formale Gestaltung Abgabenersparnisse beabsichtigt waren oder nicht (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, Seite 50)." Im Gutachten wird der genau gegenteilige Weg beschritten und von der Qualität der Dokumentation auf Leistungserbringung oder Nicht-Leistungserbringung geschlossen. Das…
…Notstandshilfe (die Unterlagen liegen Ihnen vor) währte allerdings länger als befürchtet, wodurch unter Einhaltung unternehmensrechtlicher Vorschriften die Geschäftsführung die Forderung schlussendlich bis auf einen Restbetrag in Höhe von EUR 100.000 berichtigte - anzumerken ist jedenfalls, dass sämtliche Abschreibungen steuerlich nicht geltend gemacht wurden nach rechtsfreundlicher…
…unterzogen worden seien. Die AP hielt u.a. fest, dass die Geschäftsführerin als Dienstnehmerin zu beurteilen sei. Die formale Abrechnung der Vergütungen über Honorarnoten stehe der Beurteilung als Einkünfte iSd § 22 Z 2 EStG nicht entgegen. Die Gesellschafter-Geschäftsführerin sei trotz einer Beteiligung von mehr…
…keine Meldebefreiung gem. § 6 Abs. 2 WiEReG). Von einer bloß formalen Meldung kann gegenständlich daher nicht gesprochen werden. Deutlich veranschaulicht wird dies auch anhand der nunmehr erfolgten Meldung, die Herrn WD als direkten wirtschaftlichen Eigentümer aufweist, welcher in den Firmenbuchdaten der Bf. lediglich als Geschäftsführer…
…insbesondere: Erwerb und Pachtung von sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen und Gesellschaften, sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung solcher Unternehmen und Gesellschaften." Damit sei der Gegenstand des Unternehmens bewusst weit gefasst worden, um auch andere Geschäftszwecke als die Führung des Bergrestaurants zu ermöglichen…
…der Veranlagung – 2007 – beruflich im sechzehnten Jahr als Technischer Angestellter im Baukonzern A tätig. Im Auftrag meiner Geschäftsführung erfülle ich meine beruflichen Aufgaben an verschiedenen Bauprojekten im In- und Ausland. Ich bin seit meiner Einstellung (noch bei L GmbH) im Jahr 1991 bei der N…
…wenn eine Verhinderung vorliegt. Dies ist allein schon aus der Art der Geschäftsführung plausibel und bedarf keiner weiteren Untersuchung. Die Zusteller hatten keinen Einfluss auf die Preisgestaltung und die Verursachung bestimmter Kosten – dafür war allein der Betriebsinhaber zuständig. Die Entlohnung erfolgte ausschließlich anhand der getätigten…