…des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 14.1.2003, 97/14/0176) ist die Behörde daher in Ausübung des ihr eingeräumten Ermessens nicht rechtswidrig vorgegangen. Der Meinung des Bw, dass bei der Übernahme einer formalen Geschäftsführung gegen Entgelt, welche die Inanspruchnahme des tatsächlichen Geschäftsführers gemäß § 9 BAO ausschließt…
…Kriterien "Änderung der organisatorischen und Änderung der wirtschaftlichen Struktur" ist daher auch bei einer Änderung der Gesellschafterstruktur im Ausmaß von (nur) 70% vom Vorliegen eines Mantelkaufs auszugehen. Hinsichtlich der organisatorischen Struktur ist - gerade unter nahen Angehörigen - nicht ausschließlich auf die formale Ausgestaltung der Geschäftsführungsbefugnisse abzustellen…
…der Gesellschaft bekanntgegeben. KS habe die Stammanteile des Bw an der Gesellschaft übernehmen wollen und hätte der Bw gleichzeitig als Geschäftsführer abberufen werden sollen. Nur vor dem Hintergrund dieser Zusicherungen habe er eine formale Zurücklegung der Geschäftsführung unterlassen. Die anwaltlichen Schreiben vom 13. März, 20…
…von beiden Eheleuten eine Scheidung angestrebt worden sei. Zum damaligen Zeitpunkt sei ein größeres Bauvorhaben in Abwicklung begriffen gewesen und die Bw. habe durch die formale Übernahme der Geschäftsführung sicherstellen wollen, dass ihr bei der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens kein Nachteil entstehe. Wie bereits vorgebracht…
…gar nicht behauptet. Die "faktische Geschäftsführung" ist - ebenso wie die faktische Machthaberschaft - abgesehen von der Erwähnung in § 9a BAO gesetzlich nicht explizit geregelt, wobei sie jedoch von Rechtsprechung und Lehre seit Jahrzehnten anerkannt wird. Die Verantwortung für die Geschäftsleitung liegt formal grundsätzlich beim bestellten Geschäftsführer…
…war, während S. nur als formaler Geschäftsführer ("Strohmann") vorgeschoben wurde. Der beharrlich leugnenden Verantwortung des Bw., welche auch den Berufungsausführungen entspricht, ist daher nach Ansicht des Berufungssenates kein Glauben zu schenken. Auf Grund der erdrückenden Beweisergebnisse ist daher von einer faktischen Geschäftsführung des Bw. auszugehen…
…den übrigen Abgaben im Zeitpunkt der Entstehung der Abgabenschuld entsprechen. Dies bedeutet, dass auch bloß formale Satzungsmängel zum Entfall der abgabenrechtlichen Begünstigungen führen, selbst wenn die tatsächliche Geschäftsführung den Gemeinnützigkeitserfordernissen entspricht. Nach der bisherigen Rechtslage und der stRsp können Begünstigungen erst nach Sanierung der Satzung…
…nur 50% dafür sprechen, dass nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die Identität der Körperschaft nicht mehr gegeben ist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes ist jedoch für die Beurteilung der organisatorischen Struktur nicht die formale Organstellung, sondern die tatsächliche Geschäftsführung entscheidend (vgl. VwGH 30.9.2025…
1.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO) 1.1.6.1 Formale Voraussetzungen Rz 105: Eine Körperschaft ist nicht schon dann gemeinnützig, wenn sie tatsächlich gemeinnützige Zwecke verfolgt. Es kommt auch darauf an, dass sie eine Rechtsgrundlage besitzt, in der der steuerbegünstigte Zweck und…
…September 2006 neu gegründete K-Holding stand im Alleineigentum von KR Ferdinand M, dem Ehegatten der Bf. Die Bf wiederum war geschäftsführende Verwaltungsrätin dieser Gesellschaft. Mit Notariatsakt vom gleichen Tag (4.7.2008) veräußerte die K-Holding Luxemburg, ebenfalls mit Wirkung vom 1.8.2008…
…einen Beschluss des Verwaltungsrates vom 3. Oktober 1997 über die ausschließliche Betrauung des Berufungsführers mit der Geschäftsführung sowie eine Quellensteuerbescheinigung betreffend die Verwaltungsratsentschädigungen vor. Unter einem wurde für den Fall der Einbeziehung der Verwaltungsratsvergütungen in die Steuerbemessungsgrundlage die Anrechnung der Quellensteuer in Höhe von 5…
…knüpft die gesetzliche Bestimmung die Folge einer Änderung der organisatorischen Struktur ausschließlich an den objektiven Umstand des Austauschs der Geschäftsführung an, misst aber den hiefür maßgeblichen Gründen (zB Insolvenz) keine Bedeutung bei. Dass im Zusammenhang mit den Tatbestandsmerkmalen des Mantelkaufs rein formale Aspekte entscheidend sind…
…führen. Wird die bisherige Geschäftsführung zwar formal im Amt belassen, verfügt sie aber über keine Entscheidungsbefugnisse mehr, liegt auch in diesem Fall eine wesentliche Änderung der organisatorischen Struktur vor. Über die tatsächlichen Verhältnisse können die interne Geschäftsverteilung der Geschäftsführung sowie die Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen…
…allem im Konzern das Merkmal der Strukturänderung auch dann erfüllt sein kann, wenn zwar eine kollektive Vertretungsbefugnis besteht, die Alt-Geschäftsführer aber außer dem formalen Leisten der erforderlichen Unterschriften nicht mehr aktiv in die Geschäftsführung und Willensbildung eingebunden sind. Der VwGH (VwGH 15. 12. 2021…
…darauf hingewiesen worden, dass sie eine Prüfung der Unternehmereigenschaft des Vertragspartners und wenn nötig, zur Beweissicherung, auch eine Identitätsprüfung der Geschäftsführung oder des Ansprechpartners vorzunehmen habe. In der Folge sei dies, wie aus den Feststellungen zu den anderen verfahrensgegenständlichen Gesellschaften ersichtlich sei, auch eingehalten worden…
…tschechischen Muttergesellschaft auszuübenden Geschäftsleitung - der Fall einer aktiven Einwirkung der tschechischen Muttergesellschaft auf die Geschäftsführung der österreichischen Tochtergesellschaft vorliegt (Aktivleistung der tschechischen Muttergesellschaft). Die Entscheidung, ob der Arbeitsgestellungsvertrag steuerlich anzuerkennen oder bloß als formale äußere Gestaltung der angestrebten Einwirkung auf die Geschäftsführung zu werten ist…
…97). 2. Verfolgung gemeinnütziger Zwecke Voraussetzung für das Vorliegen eines gemäß §§ 34 ff BAO begünstigten Betriebes gewerblicher Art ist, dass dieser nach seiner Rechtsgrundlage (Satzung, Statuten, usw.) und der tatsächlichen Geschäftsführung die in §§ 34 ff BAO genannten Erfordernisse erfüllt. Gemäß § 34 Abs. 2 BAO iVm §…
…auch von der Geschäftsführung zurückgezogen. Zu diesem Zeitpunkt sei die wirtschaftliche Situation der Bf GmbH noch in Ordnung gewesen. Auch habe für den Bf im fraglichen Zeitraum kein Grund bestanden, an der ordnungsgemäßen Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten durch GF2 zu zweifeln. Der formale Vorgang des…
…steuerlichen Agenden betraut, zu kontrollieren (Auswahl- und Kontrollpflichten); - sich bei Geschäftsübernahme zu informieren; - die Zurücklegung der Geschäftsführungsfunktion bei Behinderung/Beschränkung der Befugnisse. Zu den die Vertreter nach § 80 BAO treffenden Pflichten zählen im Abgabenverfahren insbesondere die Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht sowie die Zahlungspflicht (Ritz, BAO6…
…die Gewährung eines Kapitalzuschusses. Unter dem Pkt. "Befreiungsbestimmung" wurde "Großmutterzuschuss" angegeben. Auf Grund einer Rückfrage übermittelte die Bw. dem Finanzamt die Kopie eines schriftlichen Umlaufbeschlusses mit folgendem Wortlaut: "Schriftlicher Umlaufbeschluss Die unterzeichnete Geschäftsführung der P. Deutschland GmbH (HRB 1, AG F.) beschließt, der Konzerngesellschaft Y…