…Bauherreneigenschaft nicht "gelebt" wurde, weil die kumulativ erforderlichen Voraussetzungen (Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung des Hauses; Tragung des Bauherrenrisikos und des vollen finanziellen Risikos) offensichtlich - im Gegensatz zum streitgegenständlichen Fall - nicht Vorlagen Ad 5) VwGH vom 28.05.1998, ZI. 97/16/0494: Diesem Fall…
…bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann b) das Baurisiko zu tragen hat, d.h. den bauausführenden Unternehmen gegenüber unmittelbar berechtigt und verpflichtet ist und c) das finanzielle Risiko tragen muss, d.h., dass er nicht bloß einen Fixpreis zu zahlen hat, sondern alle Kostensteigerungen…
…a) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann b) das Baurisiko zu tragen hat, d.h. den bauausführenden Unternehmen gegenüber unmittelbar berechtigt und verpflichtet ist und c) das finanzielle Risiko tragen muss, d.h., dass er nicht bloß einen Fixpreis zu zahlen hat…
…bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann b) das Baurisiko zu tragen hat, d.h. den bauausführenden Unternehmen gegenüber unmittelbar berechtigt und verpflichtet ist und c) das finanzielle Risiko tragen muss, d.h., dass er nicht bloß einen Fixpreis zu zahlen hat, sondern alle Kostensteigerungen…
…des Bf. spricht. ad c) finanzielles Risiko Abgesehen davon wurde im Werkvertrag für das Doppelhaus ausdrücklich ein Fixpreis vereinbart, welcher laut VwGH-Judikatur ein wesentliches Indiz darstellt, das gegen die Tragung des finanziellen Risikos und damit gegen das Vorliegen der Bauherreneigenschaft spricht (vgl. VwGH 13…
…der Bf. spricht. ad c) finanzielles Risiko Abgesehen davon wurde im Werkvertrag für das Doppelhaus ausdrücklich ein Fixpreis vereinbart, welcher laut VwGH-Judikatur ein wesentliches Indiz darstellt, das gegen die Tragung des finanziellen Risikos und damit gegen das Vorliegen der Bauherreneigenschaft spricht (vgl. VwGH 13…
…das eigene finanzielle Risiko zu minimieren. Dass ein Wirtschaftsteilnehmer als Vertragspartner für die Abgaben des Erwerbers herangezogen werden kann, gehört zum allgemeinen Geschäftsrisiko. Es ist Sache der Wirtschaftsteilnehmer, im Rahmen ihrer vertraglichen Beziehungen die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um sich gegen derartige Risiken abzusichern (vgl…
…der Kosten durch die Bf., sodass die Verkäuferin diesbezüglich kein finanzielles Risiko bei der Stornierung des ersten Kaufvertrages und dem kurz darauffolgenden Abschluss des zweiten Kaufvertrages zu tragen hatte. Nach dem bisher Gesagten kann daher schlüssig davon ausgegangen werden, dass die Vereinbarung der Rückgängigmachung des…
…und das Baurisiko zu tragen hat, d.h. dem bauausführenden Unternehmen gegenüber unmittelbar berechtigt und verpflichtet ist, das finanzielle Risiko trägt und nicht bloß einen Fixpreis zu zahlen hat, da er alle Kostensteigerungen übernehmen muss, aber auch berechtigt ist, von dem bauausführenden Unternehmen Rechnungslegung zu…
…a) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann, b) das Baurisiko zu tragen hat, d.h. den bauausführenden Unternehmungen gegenüber unmittelbar berechtigt und verpflichtet ist und c) das finanzielle Risiko tragen muss, d.h. dass er nicht bloß einen Fixpreis zu zahlen hat…
…werde. Die Beschwerdeführer könnten dabei auf die Gestaltung des Gesamtprojekts Einfluss nehmen, würden auch das bauliche und finanzielle Risiko tragen und seien dementsprechend Bauherren. Lediglich für die allgemeinen Teile der Wohnanlage sei aliquot entsprechend dem Anteil der Beschwerdeführer ein Fixpreis mit der **Wohnbaugesellschaft** vereinbart worden…
…werde. Die Beschwerdeführer könnten dabei auf die Gestaltung des Gesamtprojekts Einfluss nehmen, würden auch das bauliche und finanzielle Risiko tragen und seien dementsprechend Bauherren. Lediglich für die allgemeinen Teile der Wohnanlage sei aliquot entsprechend dem Anteil der Beschwerdeführer ein Fixpreis mit der [...] vereinbart worden. Da…
…bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann b) das Baurisiko zu tragen hat, d.h. den bauausführenden Unternehmen gegenüber unmittelbar berechtigt und verpflichtet ist und c) das finanzielle Risiko tragen muss, d.h., dass er nicht bloß einen Fixpreis zu zahlen hat, sondern alle Kostensteigerungen…
…Ergebnis gelangt, dass mangels Voraussetzung der baulichen Einflussnahme auch die Beurteilung, wer das finanzielle Risiko bzw. das Baurisiko getragen hat, dahingestellt bleiben kann. Selbst dann, wenn das finanzielle Risiko beim Erwerber der Grundstücksanteile gelegen wäre - so der VwGH -, würde dieser allein dadurch nicht zum Bauherren;…
…Gesetz geforderten Ausstattungsstandards (§ 2 Z 2 WGG) - wurden erst von der Beschwerdeführerin im eigenen Namen, auf eigene Regie und auf eigenes finanzielles Risiko übernommen. Gegen die Annahme eines einheitlichen Erwerbsgegenstandes spricht schließlich, dass dem Erwerb kein Bauträgerkonzept der Verkäuferin zugrunde lag, sondern der Verkauf ausschließlich…
…seien und vor allem daraufhin, dass keine Übernahme der Ware erfolgt sei, somit keine Verfügungsgewalt über die Ware gegeben sei. Die Beschwerdeführerin hätte überdies bei den Geschäften kein finanzielles Risiko getragen. Unter Bezugnahme auf ein höchstgerichtliches Erkenntnis ergänzte sie schließlich, dass eine Rechnungsberichtigung, mangels Gutgläubigkeit…
…dies als Steuerschuldner, auch wenn sie der AG 1 in Rechnung gestellt wurden (§ 13 Abs. 1), weiters die der Höhe nach vom Lebensalter, Gesundheitszustand und der finanziellen Lage abhängigen (erhöhten) Risikokosten (§ 13 Abs. 2 AVB), sowie allfällige zusätzliche Verwaltungskosten (§ 13 Abs. 3 AVB), allfällige Verluste…
…auf 5% in Hinblick auf Kosten und Risiko nicht hinreichend definiert sei, führte der Amtsvertreter aus, dass die Behörde eine solche Ermäßigung für einzelne Veranstaltungen bewilligen könne. Es handle sich hierbei jedoch um einzelne Veranstaltungen, die über das übliche Maß hinaus ein finanzielles Risiko beinhalten…
…einträten. Auch der Kaufpreis sei erst bei Übergabe (Closing) zur Zahlung fällig geworden. Die Käuferin habe damit bei Vertragsunterfertigung und bis zum Closing auch kein finanzielles Risiko aus dem Kaufvertrag gehabt, weil sie es aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen im Kaufvertrag in der Hand gehabt habe…
…geschlossen werden, der durch die im Stornovertrag erfolgte Übernahme der Kosten und Gebühren durch den Beschwerdeführer kein finanzielles Risiko bei der Stornierung des ersten Vertrages und dem kurz darauf folgenden Abschluss des zweiten Vertrages zu tragen hatte (vgl dazu VwGH 28.9.2000, 2000/16…