…Bf bestreitet das Fehlen der Haushaltszugehörigkeit auch nicht, sondern führt gegen die Rückforderung zusammengefasst ins Treffen, a) dass er Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag an seine Frau weitergegeben habe, b) somit gutgläubiger Verbrauch vorliege, c) dass er über die erforderlichen Mittel für eine Rückzahlung nicht habe und…
…Entscheidung der Schlichtungsstelle stellt keine Rechnung iS § 11 UstG 1994 dar, keine Abrechnung über eine Leistung. Nachweise für Rückzahlungen wurden nicht erbracht. g. Est g.1. Da die Besteuerungsgrundlagen aufgrund der vorgelegten Aufzeichnungen nicht ermittelt oder berechnet werden können, war entsprechend dem Bp-Bericht vorzugehen.…
…größte Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich haben (vgl. VwGH 21. 10. 2015, 2012/13/0097; VwGH 27. 1. 2016, 2012/13/0068). Im gegenständlichen Fall lassen sich mangels brauchbarer Einnahmen-/Ausgabenaufzeichnungen sowie von Belegen hierzu einerseits und fehlender plausibler finanzieller Mittel zur Bestreitung eines Teil…
…stehenden Mittel seien soweit möglich, gleichmäßig auf die Gläubiger verteilt worden. Der Verein habe zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit ein Darlehen aufnehmen müssen. Die Bf. habe dafür gebürgt und müsse nun einen Betrag von rund 20.000 Euro als Bürgin an die Bank zurückzahlen. Für die…
…ausreichende Garantie für eine Rückzahlungsmöglichkeit erschien, da er hohe Erträge aus der Veräußerung der neu errichteten Wohnungen erwarten durfte, kann ihm in diesem Punkt kein Verschulden vorgeworfen werden. Die Baumängel wurden ihm erst zu einem Zeitpunkt bekannt, als keine ausreichenden finanziellen Mittel für die Gläubiger…
…den Parteien während der Verhandlung zur Verfügung (OZ 311): 1 [...] 2 [...] 3 [...] 4 [...] Auf Basis der neuen Steuererklärungen gelangt der steuerliche Vertreter in dieser Geldflussrechnung zu einer fehlenden Mittelherkunft für berechneten Geldabgang aus VuV ohne Zurechnung der Ausgaben Vorperioden" von -3.505.436,68 €…
…er/sie die Abgabenschulden im Verhältnis nicht schlechter behandelt hat als bei anteiliger Verwendung der vorhandenen Mittel für die Begleichung aller Verbindlichkeiten. Nicht die Abgabenbehörde hat das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der/die zur Haftung herangezogene Geschäftsführer/in das Fehlen ausreichender Mittel…
…gewesen, dass die Bf. die alleinige Verantwortung für die Rückzahlung des Kredits treffe und die zivilrechtlichen Eigentümer hiermit nichts mehr zu tun hätten, was auch praktisch in dieser Form durchgeführt worden sei. Bei der Beurteilung des wirtschaftlichen Eigentums komme nach der Rechtsprechung der Frage, wem…
…nicht - wie von der Behörde zugrunde gelegt - überschuldet gewesen wäre, sondern ausreichende Mittel für die Bezahlung der anstehenden Außenstände vorgelegen hätten. Eine Haftung meinerseits diesbezüglich hätte sich daher jedenfalls nicht ergeben. Insgesamt gesehen beantrage ich daher, die bekämpfte Beschwerdevorentscheidung vom 21.01.2020 ersatzlos beheben…
…Vergleichsabschlüsse seien, was vom Senat als nachvollziehbar angesehen wird, in anwaltlicher Vorsicht bzw. zur raschen Lukrierung liquider Mittel für die Masse erfolgt. Daraus kann nach Ansicht des Senates jedoch keinesfalls geschlossen werden, dass die Forderungen der ***L*** gegenüber ihren Schuldnerinnen bis zum Abschluss bzw. der…
…für die Nutzung des Extruders bezahlen kann, liegt angesichts dessen, dass die ***B*** GmbH in den Jahren 2005 und 2006 nur durch Aufbringung beträchtlicher finanzieller Mittel vor der Insolvenz bewahrt werden konnte und auch nach Auslaufen der ursprünglichen Darlehen bzw. Abschreibung der daraus resultierenden Rückzahlungsansprüche…
…05 (Stand 31. Dezember 2016) verringert, woraus der Prüfer eine Verfügbarkeit von Mitteln für A in Höhe von € 1,035.544,46 ableitete. Ebenso hatte sich bei der E-GmbH die Verbindlichkeit gegenüber A von € 1,063.001,62 (Stand 1. Jänner 2016…
…Bemängelt wurde die fehlende ziffern – und zeitraummäßige Aufstellung als Nachweis der Gläubigergleichbehandlung. Die Aussage „ es war sowieso kein Geld dar“ reiche demnach nicht. Ebenso wurde der Antrag auf Vernehmung des Zeugen E abgewiesen. Zur Rückzahlung von in den letzten 6 Monaten vor der Insolvenzeröffnung erfolgten…
…Abs. 12 Z 1 EStG 1988 darstellen und können für Rückzahlungen zur Verfügung stehen. Entsprechende bilanzmäßige Buchungen, die tatsächliche Einlagenrückzahlungen an den Bf belegen, fehlen allerdings. Nicht die Bildung, sondern die Auflösung einer Kapitalrücklage - die hier nicht vorgenommen wurde, würde für eine Einlagenrückzahlung sprechen. Der…
…Bemängelt wurde die fehlende ziffern – und zeitraummäßige Aufstellung als Nachweis der Gläubigergleichbehandlung. Die Aussage „ es war sowieso kein Geld dar“ reiche demnach nicht. Ebenso wurde der Antrag auf Vernehmung des Zeugen D abgewiesen. Zur Rückzahlung von in den letzten 6 Monaten vor der Insolvenzeröffnung erfolgten…
…Fremden eingegangenund abgewickelt worden wären, fehlen. Auch der Gesellschafter/Geschäftsführer K wies im Vorzeitraum aus seiner Tätigkeit als Einzelunternehmer nur Verluste aus, sodass ihm keine Mittel zur Verfügung standen. Innerhalb der GmbH bezog er für seine Geschäftsführertätigkeit kein Gehalt. Lt. ständiger Rechtsprechung haben zwischen Fremden…
…vornehmen, diese Gewinne müssten für Investitionen getätigt werden, um den Fortbestand der Gesellschaft nicht zu gefährden. Gerade für diesen Zeitraum wäre somit eine Rückzahlung mittels Verwendung ausgeschütteter Gewinne nicht möglich gewesen. In der mündlichen Verhandlung wird zum Thema Bonität der Gesellschafter kein ergänzendes Vorbringen erstattet…
…Prüferin an Hand von Unterlagen des Geschäftsführers ermittelt worden. Es fehle monatlich ein Betrag von 1.500 Euro sowie der Nachweis der Mittel für die Anschaffung von Wohnungen in Höhe von rund 400.000 Euro. Laut den Erhebungen der wirtschaftlichen Verhältnisse (Formular EV 7 ausgefüllt…
…Beträge in bar in Empfang nahm. Er alleine entschied über deren Verwendung. Soweit die Zahlungen an Justus Meier weder der GmbH1 durch Rückzahlung zugeflossen sind noch für Lohnzahlungen verwendet wurden, liegt eine Minderung des Gesellschaftsvermögens vor. Da nur der Bf. über diese Mittel verfügen konnte…
…habe das Finanzamt nicht von seiner Ermittlungspflicht entbunden, weil aufgrund des Insolvenzverfahrens der erstschuldnerischen GmbH mehr als deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen entsprechender Mittel für die Abgabenentrichtung gegeben gewesen seien. Somit hätte das Finanzamt zumindest Erhebungen bezüglich der Beachtung des Gebotes der Gleichbehandlung aller Verbindlichkeiten…