…nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Fraglich könnte wohl sein, ob in Fällen, in welchen Beschwerden in anderen Fällen, etwa gegen bloße Wissensmitteilungen, Rechtsbelehrungen oder Aufforderungen zur Rechtfertigung, erhoben werden, ebenfalls mit einer ausdrücklichen Zurückweisung vorzugehen ist (und sohin einen Rechtszug an das…
…nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Fraglich könnte wohl sein, ob in Fällen, in welchen Beschwerden in anderen Fällen, etwa gegen bloße Wissensmitteilungen, Rechtsbelehrungen oder Aufforderungen zur Rechtfertigung, erhoben werden, ebenfalls mit einer ausdrücklichen Zurückweisung vorzugehen ist (und sohin einen Rechtszug an das…
…Basis wie im FinStrG (mit einigen wenigen ausdrücklichen Ausnahmen), besteht keine Beschwerdeberechtigung; in diesem Sinne bestimmt auch § 152 Abs. 1 Satz 2 FinStrG, dass gegen das Verfahren betreffende Anordnungen eines Organes einer Finanzstrafbehörde (z.B. eben einer Verweigerung einer Akteneinsicht) eine abgesonderte Beschwerde nicht zulässig…
…vom 14. Jänner 2026 ersucht, eine allfällige Stellungnahme mit möglichen Gründen, die gegen die beabsichtige Entscheidung sprechen, zu übermitteln. Stellungnahmen sind - wie erwähnt - nicht eingelangt. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da…
…wurde dem Mängelbehebungsauftrag nicht entsprochen, da keine Vollmacht der ***1*** vorgelegt und auch deren fehlende Unterschrift nicht beigebracht wurde. Durch die neuerliche Vorlage des Einspruchs gegen die Strafverfügung sowie die Ausführung "dass ich mich selbst mit dem Einspruch vertrete", hat der Beschwerdeführer klar gemacht im…
…berufen, sodass zusammengefasst die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 167 Abs. 1 FinStrG nicht vorliegen und der Beschwerde daher stattzugeben war. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da…
…vorlag. Das gegen die Bf. geführte Finanzstrafverfahren nach § 15 Abs. 1 Z 4 WiEReG war daher aus dem Grunde des § 82 Abs. 3 lit c FinStrG einzustellen, ohne dass auf das weitere Vorbringen in der Beschwerde einzugehen war. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Finanzstrafsache des ***1***, über dessen Beschwerde vom 20. Juli 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde vom 31. März 2020, StrNr. ***4***, vertreten durch ***2***, betreffend die Anordnung von…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
…Februar 2026 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 18. Februar 2026 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an…
…der Beschuldigte Stellung zu nehmen Gelegenheit hatte, ausreichend geklärt ist. Gemäß § 145 Abs. 1 FinStrG können der Beschuldigte und die Nebenbeteiligten gegen die Strafverfügung binnen einem Monat nach der Zustellung bei der Finanzstrafbehörde, die die Strafverfügung erlassen hat, Einspruch erheben; sie können zugleich die der…
…der Beschuldigte Stellung zu nehmen Gelegenheit hatte, ausreichend geklärt ist. Gemäß § 145 Abs. 1 FinStrG können der Beschuldigte und die Nebenbeteiligten gegen die Strafverfügung binnen einem Monat nach der Zustellung bei der Finanzstrafbehörde, die die Strafverfügung erlassen hat, Einspruch erheben; sie können zugleich die der…
…Ritz, Entscheidungspflicht über Anträge auf Realakte, AFS 2018, 42). Die Säumnisbeschwerde war daher als unzulässig zurückzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der Beschluss von…
…02 hinterlegt. In der Eingabe vom 17. September 2013 erhob der Bf. Einspruch gegen die Strafverfügung. Mit dem Bescheid vom 20. September 2013 wies das Finanzamt Graz-Umgebung als Finanzstrafbehörde den Einspruch als verspätet eingebracht zurück. Die Zustellung der angefochtenen Strafverfügung sei nachweislich am 5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Verwaltungsstrafsache gegen die mitbeteiligte Partei ***Bf.***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Klaus Opora, RA, Holstenwall 10, 20355 Hamburg, wegen der Verwaltungsübertretung der Verletzung der Anzeigepflicht für Diensteanbieter gemäß § 15 Abs. 2 des Wiener…
…2: Die Rechtsmittelfrist beträgt einen Monat. Sie beginnt mit der Zustellung des angefochtenen Erkenntnisses oder sonstigen Bescheides, bei Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt mit deren Kenntnis, sofern der Beschwerdeführer aber durch den Verwaltungsakt behindert war, von seinem Beschwerderecht Gebrauch zu machen…
…1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache AK, 1190 , betreffend die Beschwerde vom 27.5.2013 gegen die Strafverfügung vom 26.4.2013 Ma67 den Beschluss gefasst: Die Beschwerde wird gem. § 49 Abs…
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder…
…gar nicht betrifft und dass für ihre beiden Kinder ein Anspruch auf Differenzzahlung besteht. Dazu stellt das Gericht fest, dass die Einbringung eine Klage gegen das Finanzamt Österreich in den einschlägigen Verfahrensvorschriften - Bundesabgabenordnung - nicht vorgesehen ist. Gleichfalls ist das BFG nicht befugt, ohne gesetzliche Grundlage…
…und nur ein Einkommen vom Arbeitsamt bezieht. Aus dem Akt ergeben sich Sorgepflichten für zwei minderjährige Kinder. Sowohl der Antrag als auch die Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid wurden per FinanzOnline eingebracht. Beweiswürdigung: Die Feststellungen basieren auf dem Akteninhalt und den aktuellen Kontodaten. Rechtliche Beurteilung:…