…darauf zu legen sein, dass auf Grund der bereits gesetzten Handlungen des Steuerpflichtigen die eindeutige Absicht der künftigen Betriebseröffnung erweislich ist. Der Entschluss, eine erwerbswirtschaftliche Betätigung oder Vermietung zu eröffnen, muss eindeutig nach außen hin dokumentiert sein (VwGH 18.3.97, 96/14/0045 betr…
…mit einer Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen, ist allerdings langfristig für eine erwerbswirtschaftliche Betätigung nicht ausreichend (VwGH 29.01.2003, 97/13/0015). Die Inkaufnahme weiterer Verluste kann angesichts der vorliegenden Verhältnisse nicht als wirtschaftliches Verhalten angesehen werden. In der Tätigkeit des Beschwerdeführers kann das…
…Verluste erzielt, so ist für die Liebhabereibeurteilung vor allem zu ermitteln, ob und welche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Steuerpflichtige gesetzt hat. Liebhaberei bei typisch erwerbswirtschaftlicher Betätigung wird vor allem dann vorliegen, wenn persönliche Motive für das Dulden von Verlusten ausschlaggebend sind. In den…
…Tätigkeit ein subjektives Ertragsstreben vorliegt oder nicht, ist durch eine Kriterienprüfung im Sinne des § 2 Abs. 1 LVO festzustellen. Liebhaberei bei typisch erwerbswirtschaftlicher Betätigung wird vor allem dann vorliegen, wenn persönliche Motive für das Dulden von Verlusten ausschlaggebend sind. Dies können u.a. sein (vgl…
…Beurteilung der Frage zu treten, ob der sich Betätigende die zu prüfenden Ergebnisse überhaupt auf Grund einer Betätigung in einer der gesetzlich aufgezählten Einkunftsarten "erwirtschaftet" hat (Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei2, Rz 47). Der Entschluss, eine erwerbswirtschaftliche Betätigung oder Vermietung zu eröffnen, muss eindeutig nach außen…
…Schritt des Verfahrens nur auf § 1 Abs 1 LVO gestützt. Der Bf irrt aber auch, wenn er seine Betätigungen als Fall des § 1 Abs 3 LVO sieht. Mit dieser Bestimmung können verlustbringende erwerbswirtschaftliche Betätigungen nach § 1 Abs 1 LVO, dann wenn sie für andere Tätigkeiten…
…jedoch seien keine verbindlichen Zahlen hinsichtlich Auftragsvolumen und Zeitraum gemacht worden. Diese Bestätigung sei daher nicht ausreichend, um die vom Beschwerdeführer getätigten Gewinnhoffnungen zu untermauern. Da die Kriterien für eine erwerbswirtschaftliche Betätigung nicht erfüllt seien, sei hinsichtlich Einkommensteuer auf Liebhaberei zu erkennen. In Beantwortung eines…
…Schritt des Verfahrens nur auf § 1 Abs 1 LVO gestützt. Der Bf irrt aber auch, wenn er seine Betätigungen als Fall des § 1 Abs 3 LVO sieht. Mit dieser Bestimmung können verlustbringende erwerbswirtschaftliche Betätigungen nach § 1 Abs 1 LVO, dann wenn sie für andere Tätigkeiten…
…Rz 366 mit Judikaturhinweisen). Persönliche Motive haben eine besondere Indizwirkung für das Fehlen einer Gesamtgewinnerzielungsabsicht bzw. –überschusserzielungsabsicht. Als solches gilt bei typisch erwerbswirtschaftlicher Betätigung beispielsweise die Aufrechterhaltung einer verlustbringenden Betätigung bis zur Pensionierung des sich Betätigenden (Rauscher/Grübler, a.a.O., Rz 353 mit Judikaturhinweisen)…
…in den Monaten November und Dezember oder direkt vom Lager. Außerdem würden Einnahmen durch die Bewirtung von Gästen eines Verkaufsstandes auf der E-er Messe erzielt. Der Beschwerdeführer betonte, es handle sich um eine typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung iSd § 1 Abs. 1 LVO. Der Systematik des …
…Das Vorliegen einer ernst gemeinten erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit wird darüber hinaus dadurch unter Beweis gestellt, dass die von der Bf. angebotenen Dienstleistungen als Mentaltrainerin, Bachblütenberaterin und Kinesiologin bereits seit Jahr auf der einer eigenen Internetseite präsentiert werden, was für eine erwerbswirtschaftliche Betätigung als typisch zu bezeichnen…
…Tätigkeiten nicht als organisatorische Einheit anzusehen und im Hinblick auf § 1 Abs. 1 LVO einer getrennten Beurteilung zu unterziehen. Wesensmerkmal der Liebhaberei ist die Erzielung nachhaltiger Verluste im Rahmen einer grundsätzlich erwerbswirtschaftlichen Betätigung. Da der Bf. aus dem Betrieb der Tätigkeit „Chemiedatenbank“ ab dem Jahr…
…sich des Eindruckes nicht erwehren, dass der Bf versucht hat die von seiner Mutter bis zu ihrem Tod privat genutzte Wohnung durch eine kurzfristige Überlassung der Wohnung an einen nahen Bekannten abgabenrechtlich als eine erwerbswirtschaftliche Betätigung aus Vermietung und Verpachtung darzustellen, um die dabei angesetzten…
…ab. Bei drei Appartements mit insgesamt sechs Betten sei typischerweise von einer Nutzung im Rahmen der Lebensführung auszugehen. Angesichts der erklärten Umsätze und gemeldeten Nächtigungszahlen sei keine typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung gegeben, vielmehr eigneten sich die Appartements in besonderem Maße für die private Nutzung. Am 12…
…Liebhaberei darstellt, ist zunächst festzustellen, ob eine typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung (Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO) oder eine typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechende Betätigung (Betätigung mit Annahme von Liebhaberei im Sinne des § 1 Abs. 2…
…wird ausgeführt: „Ob eine Tätigkeit als Musiker typisch der Lebensführung zuzurechnen oder typisch erwerbswirtschaftlich ist, ist im Einzelfall anhand ihrer Art und ihres Umfanges zu beurteilen. Für eine typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung spricht die hauptberufliche Ausübung einer musikalischen Tätigkeit. Da laut eigenen Angaben des Pflichtigen im…
… 1 Abs 2 LVO-Betätigung spricht. Bei einer Beurteilung als typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung wäre jedenfalls für eine dem Fremdvergleich standhaltenden Berechnung die fremdüblichen Löhne/Gehälter einer Stammcrew für eine Rennsegelyacht mitanzusetzen gewesen was die Verlustsituation ungleich erhöht hätte." Die Beschwerdeführerin hat die mündliche Verhandlung und…
…dass es sich bei jener Tätigkeit, für die Werbungskosten aus Umschulungsmaßnahmen angefallen seien, überhaupt um eine ernst gemeinte erwerbswirtschaftliche Betätigung handle und zusätzlich diese Betätigung nicht steuerlich irrelevante Liebhaberei darstelle. Da bisher nur negative Einkünfte erklärt worden seien, hätten diese nicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes…
…Abs 3 EStG 1988 fallende Betätigungen entziehen sich der Liebhabereiprüfung. Vorangehend ist zu untersuchen, ob die Verluste (Einkünfte) im Rahmen der gesetzlich aufgezählten Einkunftsarten erwirtschaftet wurden, ob also überhaupt eine Tätigkeit gegeben ist, die "entfaltet" wurde. Der Entschluss, eine erwerbswirtschaftliche Betätigung oder Vermietung zu eröffnen…
…der vorliegenden Informationen im bisherigen Verfahren" gelangte der UFS zur Auffassung, dass sich der Bf. dem Antiquitätenhandel nicht in einem der für typisch erwerbswirtschaftliche Betätigungen erforderlichen Maße gewidmet habe. Er sah die vom Bw dargebotene Ertrag-Vorschau ("Prognose") als nicht gewinnversprechend an. Dazu komme noch…